Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf

Die Spekulationsfrist bei Immobilien

Übersicht

Immobilien verkaufen: Was ist die Spekulationsfrist?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Immobilie zu jedem Zeitpunkt verkaufen, doch es gibt auch eine Sonderregel, die beim Immobilienverkauf beachtet werden muss.

 

Ab wann dürfen Sie Ihre Immobilie eigentlich verkaufen?

Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Kauf wieder veräußern, dann werden Steuern fällig. Diese Regelung gilt grundsätzlich. Nach Ablauf der 10 Jahre endet diese sogenannte Spekulationsfrist. Die Höhe der Steuern ist nicht zu unterschätzen und so können diese je nach Erlös durchaus im fünfstelligen Bereich liegen.

Haben Sie die Möglichkeit, diese Steuern zu vermeiden? Ja, diese Option gibt es tatsächlich. Sollte sich die Immobilie bereits seit mehr als 10 Jahren in Ihrem Besitz befinden, dann haben Sie nichts zu befürchten. Beim Verkauf fallen dann nämlich keine Steuern an. Ausschlaggebend dafür ist übrigens das Datum, an dem der entsprechende Kaufvertrag beurkundet wurde.

Gibt es eine Möglichkeit, wie sich eine Immobilie steuerfrei verkaufen lässt, obwohl die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist?

Die gibt es tatsächlich! Der Gesetzgeber hat sich die Festlegung von Ausnahmen nicht nehmen lassen. Falls Sie die zu verkaufende Immobilie selbst bewohnt haben, ist beim Verkauf keine Spekulationssteuer fällig. Die Steuer entfällt auch bei teilweiser Eigennutzung. Es ist jedoch Folgendes zu beachten: Das zu verkaufende Objekt muss nicht nur im Jahr des Verkaufs, sondern auch in den beiden vorherigen Jahren selbst bewohnt worden sein. Wenn diese Bedingung erfüllt wurde, dann gilt die Immobilie nicht als Spekulationsobjekt. Somit können Sie Ihre Immobilie vor Ablauf der 10 Jahre verkaufen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.

Aber Achtung: Damit diese Regelung greift, müssen Sie oder Ihre Familie auch wirklich selbst in der Immobilie wohnen. Steuerlich gesehen zählen zu Ihrer Familie aber nur Ihre Kinder. Und das auch nur, solange Sie für Ihre Kinder noch Kindergeld beziehen. Im Sinne des Gesetzes zählen alle anderen Verwandten nicht zur Familie, weshalb die Steuer wieder fällig wird.

Sollten Sie noch Fragen zur Höhe oder den Bedingungen der Spekulationssteuer haben, dann nehmen Sie doch einfach vor dem Verkauf Ihrer Immobilie Kontakt mit uns auf. Unser fachkundiges Team hilft Ihnen gerne weiter. Gemeinsam finden wir sicherlich eine optimale Lösung für Sie!

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