Immobiliensteuern erklärt
Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie kaufen oder verkaufen, dann möchte auch der Fiskus davon profitieren. Sie sollten sich deshalb im Vorfeld über die Höhe der Abgaben informieren, ansonsten könnte es mit Erhalt des Bescheids ein böses Erwachen geben.
Steuern beim Immobilienkauf
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann werden zwei unterschiedliche Steuern fällig. Es handelt sich dabei um die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer. Die Grunderwerbssteuer muss direkt nach dem Kauf beglichen werden. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. In Nordrhein-Westfalen sind es 6,5%. Interessant ist dabei zu wissen, dass vom Staat alle am Kaufvertrag beteiligten Personen als haftende Steuerschuldner angesehen werden. Somit müssten Käufer und auch Verkäufer für die Steuern aufkommen. Normalerweise wird im Kaufvertrag aber geregelt, dass die Kosten vom Käufer beglichen werden müssen. Handelt es sich dabei um ein Ehepaar, dann wird die Steuer geteilt und jeder Partner bekommt einen Steuerbescheid zugeschickt. Zunächst einmal werden also die Käufer in die Pflicht genommen. Sollte kein Zahlungseingang erfolgen, dann wendet sich das Finanzamt an den Verkäufer. Wenn dieser Fall eintritt, dann hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer einen Rechtsanspruch. So kann der Verkäufer zum Beispiel die Umschreibung des Eigentums solange ablehnen, bis tatsächlich alle offenen Zahlungen an ihn durchgeführt wurden.
Fällig wird die Steuer immer dann, wenn beim Notar der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Nach Erhalt des Steuerbescheids muss die Steuer binnen eines Monats beglichen werden. Wenn die Zahlung erfolgt ist, wird der Notar mittels einer Unbedenklichkeits-Bescheinigung über den Geldeingang informiert. Erst jetzt darf er die Eigentumsumschreibung im Grundbuch offiziell vollziehen.
Mit der Zahlung des Kaufpreises steht die Fälligkeit der Steuer übrigens nicht in Zusammenhang.
Bei der Grundsteuer ist die Sache dagegen etwas komplizierter. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde jährlich eingefordert und ist gesetzlich im Grundsteuergesetz geregelt. Jede Kommune legt die Höhe individuell fest. Die Grundsteuermesszahl, der festgesetzte Hebesatz und der vom Finanzamt bestimmte Einheitswert der Immobilie bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es lohnt sich im Vorfeld also durchaus, einen Experten zu Rate zu ziehen. Dieser kann Auskunft über die zu erwartenden jährlichen Verpflichtungen geben.
Steuern beim Immobilienverkauf
Die Grunderwerbssteuer kann hier in der Regel außen vor gelassen werden, da diese fast ausnahmslos vom Käufer begleichen wird. Doch welche Steuern kommen tatsächlich auf Sie zu, wenn Sie Ihr Objekt verkaufen?
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, welches Sie seit vielen Jahren selbst bewohnen, dann müssen Sie vermutlich gar keine Steuern bezahlen. Grundsätzlich sind übrigens nur die Gewinne aus dem Verkauf steuerpflichtig. Die Steuern werden aber nur dann fällig, wenn Sie das Objekt innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren veräußern. Sollten Sie Ihre Immobilie schon länger besitzen, dann darf man Ihnen gratulieren, da Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können. Es ist allerdings auch möglich, eine Immobilie steuerfrei zu verkaufen, obwohl sich das Objekt noch keine 10 Jahre in Ihrem Besitz befindet. Sollten Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorherigen Kalenderjahren selbst für eigene Wohnzwecke genutzt haben, dann entfällt die Steuer ebenfalls.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, dann beachten Sie diese beiden Punkte unbedingt. Ansonsten müssen Sie mit einer hohen Steuerzahlung rechnen, die durchaus im mittleren fünfstelligen Bereich liegen kann.
Wenn Sie wissen möchten, welche Steuern beim Verkauf oder Kauf von Immobilien anfallen, dann melden Sie sich doch einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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