Im Trend: Immobilie diskret vermarkten

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Im Trend: Immobilien diskret vermarkten

Die Nachfrage nach Immobilien als Kapitalanlage oder Wohneigentum ist so hoch wie nie. Sobald eine Immobilie im Internet inseriert wird, ist häufig mit einer Flut von Anfragen zu rechnen. Erfahrene Immobilienmakler wissen, dass davon nur die wenigsten infrage kommen und setzen insbesondere bei exklusiven Immobilien auf eine diskrete Vermarktung.

Wie funktioniert eine diskrete Immobilienvermarktung?

Bei einer diskreten Vermarktung wird das Immobilienangebot nicht veröffentlicht – weder in Immobilienportalen noch auf der Makler-Website oder in sonstigen Medien. Hingegen wird die Immobilie ausgewählten Interessentinnen oder Interessenten angeboten, die bereits im Kontakt zum Makler stehen. Ein guter Immobilienmakler hat Zugriff auf eine eigene Datenbank und die nötige Erfahrung, um aus einem großen Datenbestand die richtigen Personen auszuwählen und anzusprechen. Im ersten Gespräch werden zunächst nur die wichtigsten Eckdaten des Immobilienangebots verraten. Erst bei glaubwürdigem Interesse bekommen die potenziellen Käufer/innen ein ausführliches Exposé und damit Auskunft über die Adresse und den Kaufpreis der Immobilie. Auf diese Weise kennt nur ein kleiner Kreis seriöser Kaufinteressenten/innen das detaillierte Immobilienangebot. Auch der Verkauf der Immobilie wird zum Schutz aller Beteiligten diskret und vertraulich behandelt.

WICHTIG: Bei einer diskreten Immobilienvermarktung wird Ihre Privatsphäre geschützt.

Was macht eine diskrete Vermarktung erfolgreich?

Klare Antwort: Ein Makler oder eine Maklerin mit einem breiten Netzwerk und einem guten Gespür für Menschen. Die Daniel von Baum Immobilen GmbH macht seit Jahren beste Erfahrungen mit der diskreten Immobilienvermarktung. „Vor allem im Bereich der Investitionsimmobilien läuft in Wuppertal sehr viel über die direkte Ansprache potenzieller Investoren“ so der Immobilienmakler aus Elberfeld. Darüber hinaus werden immer mehr Eigentumswohnungen oder Häuser verkauft, ohne dass diese im Internet angeboten wurden. Zahlreiche Immobilien werden unter der Hand vermittelt. Wer einen erfahrenen Makler mit einem gut gepflegten Adresspool beauftragt, kann auf eine stressfreie Verkaufsabwicklung vertrauen. Die Vorteile einer diskreten Immobilienvermarktung wirken sich übrigens sowohl auf Immobilienbesitzer/innen als auch Immobilienkäufer/innen aus.

Diskrete Vermarktung: Vorteile für Immobilienbesitzer

Wer seine Immobilie verkauft, möchte dies gern diskret handhaben. Dies ist natürlich verständlich, denn allzu schnell kursieren Gerüchte über die Beweggründe eines Verkaufs. Ob die Immobilie nun aus finanziellen, privaten oder sonstigen Gründen verkauft wird, geht niemanden etwas an. Dennoch wird beispielsweise in der Nachbarschaft gern darüber spekuliert, ob der Preis angemessen ist und warum die Immobilie verkauft werden soll. Viele Immobilienbesitzer wollen nicht zum Gegenstand unangenehmer Spekulationen werden. Wer sich für eine diskrete Immobilienvermarktung entscheidet, profitiert mehrfach:
  • Schutz der Privatsphäre der Immobilienbesitzer/innen
  • Höhere Verkaufschancen durch exklusive Angebote
  • Reduzierte Anzahl der Vor-Ort-Besichtigungen
  • Keine Gerüchte über mögliche Verkaufsgründe
  • Schutz einer leer stehenden Immobilie vor Einbrüchen
  • Diskretion bezüglich des vereinbarten Kaufpreises

Diskrete Vermarktung: Vorteile für Immobilienkäufer

Auf der Suche nach der Immobilie seiner Träume kann man so manche Enttäuschung erleben. Je nach Standort findet sich kaum ein ansprechendes Angebot und wenn dann doch mal eine schöne Immobilie zum Verkauf steht, hat man kaum Chancen. Es scheint schon fast aussichtslos, aus der Masse an Interessenten ausgewählt zu werden, die meisten hoffen vergeblich auf einen Besichtigungstermin. Sobald die Immobilie im Internet angeboten wird, tickt die Uhr und wer nicht blitzschnell reagiert, hat eh verloren. So wird die Suche nach einer geeigneten Wohnung oder einem Haus zur stressigen Herausforderung. Stattdessen besteht die Möglichkeit, sich mit einem individuellen Suchauftrag an den Wuppertaler Immobilienmakler Daniel von Baum zu wenden.

Für Immobilieninteressenten bringt eine diskrete Immobilienvermarktung viele Vorteile:

  • Schutz der Privatsphäre der Kaufinteressent/innen
  • Kein zeitraubendes Suchen in Immobilienportalen
  • Exklusive Immobilienangebote, die zum eigenen Suchprofil passen
  • Höhere Chancen auf eine Besichtigung der Immobilien
  • Diskrete Verhandlungen mit einen Immobilienexperten
  • Verbindliche und professionelle Verkaufsabwicklung

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Baupläne beim Nachbargrundstück

Verkäufer muss über Baupläne des Nachbarn informieren Wer eine Wohnung verkaufen will und bereits darüber informiert ist, dass ein Bauprojekt auf dem Nachbargrundstück geplant ist, der muss den potentiellen Käufer darüber aufklären. LG Hamburg, Urteil vom 4. Juli 2017, Az. 326 O 193/15 Der Fall Unter Ausschluss der Sach- und Rechtsmängelhaftung verkaufte der Beklagte eine Eigentumswohnung mit notariellem Grundstückskaufvertrag an den Kläger. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wusste die Verkäuferin aber bereits über die Planung eines Neubauprojekts auf dem Nachbargrundstück. Sechs Monate später war es dann so weit und es wurde auf besagtem Grundstück ein mehrstöckiges Mehrfamilienhaus gebaut. Dadurch wurde das bisherige Ausmaß der Abstandsflächen und der umgebenden Bebauung erheblich verändert. Der Käufer verlangte daraufhin der von der Verkäuferin Schadenersatz.   Die Folgen Ein weitgehender Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel war zwar im Kaufvertrag vereinbar, dem Käufer wurde vom LG Hamburg dennoch Schadenersatz zugesprochen. Wenn die Umstände nicht dem Anwendungsbereich des Sachmängelgewährleistungsrechts unterliegen, sind neben dem im Kaufvertrag festgelegten Mangelgewährleistungsrecht, auch die allgemeinen Grundlagen für Schadenersatzansprüche anwendbar, teilten die Richter mit. Weil in diesem Fall vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt wurden, muss die Verkäuferin auf Schadenersatz haften. So hätte Sie die Kläger auch ohne vorherige Aufforderung auf das geplante Bauvorhaben hinweisen müssen. Der Umfang und die Art der geplanten Bebauung des angrenzenden Grundstücks haben erhebliche Auswirkungen auf die wertbildenden Faktoren des Kaufgegenstands und unterliegen nicht dem Sachmängelgewährleistungsrecht.   Was ist zu tun? Mit dieser Entscheidung wird das Ausmaß von Aufklärungspflichten durch die LG Hamburg über die Arglist hinaus ausgeweitet. Durch das Urteil wird genau festgelegt, dass jeder Vertragspartner die Pflicht hat, den anderen Vertragspartner über alle Umstände aufzuklären, die seinen Vertragszweck zu vereiteln geeignet sein und die Entscheidung des Käufers beeinflussen können. Die richterliche Rechtssprechung lässt jedoch verlauten, dass dies nur Mitteilungen betrifft, die der Käufer redlicherweise nach Treu und Glauben erwarten darf. Die Regelung nimmt den Verkäufer in die Pflicht und so muss er den potentiellen Käufer unaufgefordert über alle Umstände in Kenntnis setzen, die für die Preiskalkulation von entscheidender Bedeutung sein können und zu erkennen ist, dass das Angebot des Käufers auf falschen Vorstellungen basiert. Im Einzelfall muss geklärt werden, ob tatsächlich eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt und damit die Haftung greift. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollte der Verkäufer im Grundstückskaufvertrag die Haftung wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichten ausschließen. Dies betrifft in erster Linie die Pflichten, die über das arglistige Verschweigen bestimmter Umstände hinausgehen. Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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