Immobiliennachfrage in Wuppertal weiterhin hoch
Eines steht im Sommer 2021 definitiv fest: Der bisherige Verlauf der Corona-Krise hatte keine dämpfenden Auswirkungen auf die Immobilienpreise in Wuppertal. Ganz im Gegenteil, die Kurve zeigt weiterhin steil nach oben. Ein Ende der Entwicklung ist aktuell nicht in Sicht.
So sprach etwa der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal (GARS) in seiner Aussendung vom März 2021 von einem „historischen Preiszuwachs bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen“, um in der Überschrift noch hinzuzufügen: „Die Immobilie gewinnt in Coronazeiten weiter an Attraktivität“. Der GARS berichtet auch davon, im Jahr 2020 die „höchsten Steigerungsraten seit 50 Jahren“ beobachtet zu haben.
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal (GARS) |
Warum ist die Nachfrage nach Immobilien in Wuppertal weiterhin so hoch?
Prinzipiell sind die immer noch anziehenden Immobilienpreise ein sehr gutes Indiz dafür, dass die Nachfrage nach Immobilien in Wuppertal das Angebot deutlich übersteigt. Ein Grund für den nicht abreißenden Run sind sicherlich die weiterhin niedrigen Zinsen. Gleichzeitig hält sich die Bereitschaft zur Veräußerung von Immobilien in Grenzen. Verständlich, werfen die klassischen „sicheren Anlagen“ heute unterm Strich so gut wie keine Erträge mehr ab. Dann lieber doch die Vermögenswerte in Immobilien parken.
Auswirkungen der weiterhin hohen Nachfrage nach Immobilien in Wuppertal
Die weiterhin steigende Nachfrage treibt, wie erwähnt, die Preise in die Höhe. Der Gutachterausschuss der Stadt Wuppertal hat sich die Entwicklung für die unterschiedlichen Immobiliengattungen etwas näher angeschaut.
Einfamilienhäuser:
Das Jahr 2020 brachte bei Reihenhäusern eine Steigerung des Wiederverkaufspreises um 50.000 €. Aktuell liegt er bei 310.000 €. Ein ähnliches Bild zeigte sich bei Doppelhaushälften. Hier war ein Anstieg von 45.000 € auf 335.000 € zu beobachten. Gegenüber dem Jahr 2011 ist das eine Steigerung um rund 60 %.
Eigentumswohnungen:
In diesem Segment war der Preisanstieg zwar niedriger als bei den Einfamilienhäusern, durchschnittlich lag er dennoch bei 6-7 %, bei älteren und eher kleineren Wohnungen mit 8-10 % tatsächlich noch mal ein wenig höher. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen in Wuppertal stieg im Vergleich zum Vorjahr von 1.340 € auf ein 1.440 €.
Mehrfamilienhäuser:
Das Mehrfamilienhaus zählt weiterhin zu den prototypischen Anlageobjekten. Kein Wunder, dass auch hier ein Ansteigen der Ertragsfaktoren zu beobachten war. Der GARS stellte fest, dass diese Werte durchschnittlich über dem 14-/15-fachen des Jahresrohertrages lagen.
Baugrundstücke:
Der Anstieg der Baugrundstückspreise blieb indes gleich. 2020 lag er ca. 5 % über den Werten aus dem Vorjahr.
Zwangsversteigerungen:
In diesem speziellen Feld zeigte die Entwicklung – wie bereits in den Jahren zuvor – hingegen nach unten. Der Höchststand war 2012 erreicht. Damals kamen 295 Objekte unter den Hammer. 2020 waren es hingegen „nur“ mehr 44. Damit setzte sich der Trend aus den Jahren 2018 (99 Objekte) und 2019 (61 Objekte) fort. Die Zeit von Zwangsversteigerungen als Schnäppchen ist indes vorbei. In den allermeisten Fällen lag der Kaufpreis über dem ursprünglich angesetzten Verkehrswert. 64 % der Abschlüsse lagen gar mehr als 30 % über dem Gutachterwert.
Unsere Prognose: Die Nachfrage nach Immobilien wird konstant hoch bleiben
Angesichts dieser Zahlen ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Dynamiken am Wuppertaler Immobilienmarkt in naher Zukunft umkehren werden. Im Gegenteil, der vermehrte Zuzug aus den umliegenden Ballungszentren wie Köln oder Düsseldorf heizt den Trend noch mehr an. Die Wuppertaler Immobilienpreise liegen weiterhin markant unter jenen der größeren Städte. Das hat zur Folge, dass in Wuppertal ausgerufenen Preise von potenziellen Zuzüglern oftmals deutlich überboten werden. Das Angebot bleibt also gleich, die Nachfrage steigt. Für die Preise geht es deshalb weiterhin nur in eine Richtung: aufwärts.
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Warum man keine Reservierungsgebühr für Immobilien verlangen darf
Reservierungsgebühr für Immobilien Immer wieder verlangen Makler im Zuge der Immobilienvermittlung eine Reservierungsgebühr vom potenziellen Käufer, im Gegenzug wird die Immobilie bis zu einer bestimmten Frist für den Kunden freigehalten. Solche in der Praxis oft gängigen Gebühren sind allerdings rechtlich meist nicht zulässig. Makler kennen das: Der interessierte Kunde gibt beim Besichtigungstermin an, sehr am Kauf der Immobilie interessiert zu sein, allerdings kommt es anschließend nur in wenigen Fällen tatsächlich zum Vertragsabschluss. Der Kauf einer Immobilie ist keine leichte Entscheidung und will wohl überlegt sein, um sicher zu gehen, dass der interessierte Kunde auch tatsächlich kaufen wird, verlangen viele Makler mittlerweile eine Reservierungsgebühr. 1.Was ist eine Reservierungsgebühr? Bei Zahlung dieser Gebühr verpflichtet sich der Makler, ein Objekt für einen bestimmten festgelegen Zeitraum zu reservieren bzw. nicht an einen Dritten zu verkaufen. Kauft der Interessent die Immobilie anschließend, wird die bereits bezahlte Gebühr von der Maklerprovision abgezogen. Kommt es dann nicht zum Abschluss, behält sich der Makler die Gebühr ein. Die juristischen Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit einer solchen Gebühr sind allerdings sehr streng. 2. Wann ist eine Reservierungsgebühr unzulässig? Jedenfalls unwirksam sind getroffene Vereinbarungen über Reservierungsgebühren, wenn sie im Rahmen eines vorformulierten Vertrages entstanden sind und zudem dem potenziellen Käufer keinen Vorteil verschaffen. Im genannten Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Makler auch bei Nichtabschluss die Reservierungsgebühren zurückzahlen muss (Az.: III ZR 21/10). Grund hierfür: Vorformulierte Vereinbarungen unterstehen laut BGB einer besonders strengen Inhaltskontrolle. Im obenstehenden Fall wäre dies laut Gerichtsbeschluss lediglich ein Versuch gewesen, sich eine Vergütung auch im Falle des Scheiterns der Immobilienvermittlung zu sichern Die Hürden zur Vereinbarung einer zulässigen Reservierungsgebühr sind sehr hoch. In der Praxis müssen eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Reservierungsvereinbarung auch tatsächlich seine Gültigkeit hat. 3. Wann kann eine gültige Reservierungsgebühr vereinbart werden? Um eine Vereinbarung in Bezug auf die Reservierungsgebühr zu treffen, welche auch einer richterlichen Überprüfung standhält, wird vorausgesetzt, dass der agierende Makler einen qualifizierten Alleinauftrag hat und so auch tatsächlich über die Kompetenzen verfügt, anderweitigen Veräußerungen entgegenzustehen. Auch die Höhe der Reservierungsgebühr ist festgelegt. So darf diese maximal 10 – 15 % der vereinbarten Provision betragen. 4. Klauseln im Vertrag sind unwirksam Beruft sich ein Makler bei der Forderung auf Klauseln aus dem Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) so sind diese in Hinblick auf vereinbarte Reservierungsgebühren unwirksam, wenn ihnen eine serienmäßige Vorformulierung zugrunde liegt. Das bedeutet: Wird eine Gebühr nicht individuell vereinbart, läuft die Forderung ins Leere. Auch Umbenennungen in „Servicegebühr“ oder Ähnliches sind unzulässig. 5. Reservierung einer Immobilie ist keine Garantie Ebenfalls bedenken sollte man als Käufer, dass eine gebührenpflichtige Reservierungsgebühr lediglich dazu führt, dass der eingesetzte Makler seine Verkaufstätigkeiten für den vereinbarten Zeitraum einstellt. Einen tatsächlichen Schutz vor dem Verkauf oder eine Garantie hat man dadurch als Käufer natürlich nicht, denn die Reservierungsgebühr hindert natürlich den Eigentümer nicht daran, die Immobilie privat (oder über einen anderen Makler) zu verkaufen. 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