Warum man keine Reservierungsgebühr für Immobilien verlangen darf

Reservierungsgebühr

Übersicht

Reservierungsgebühr für Immobilien

Immer wieder verlangen Makler im Zuge der Immobilienvermittlung eine Reservierungsgebühr vom potenziellen Käufer, im Gegenzug wird die Immobilie bis zu einer bestimmten Frist für den Kunden freigehalten. Solche in der Praxis oft gängigen Gebühren sind allerdings rechtlich meist nicht zulässig. Makler kennen das: Der interessierte Kunde gibt beim Besichtigungstermin an, sehr am Kauf der Immobilie interessiert zu sein, allerdings kommt es anschließend nur in wenigen Fällen tatsächlich zum Vertragsabschluss. Der Kauf einer Immobilie ist keine leichte Entscheidung und will wohl überlegt sein, um sicher zu gehen, dass der interessierte Kunde auch tatsächlich kaufen wird, verlangen viele Makler mittlerweile eine Reservierungsgebühr.

 

1.Was ist eine Reservierungsgebühr?

Bei Zahlung dieser Gebühr verpflichtet sich der Makler, ein Objekt für einen bestimmten festgelegen Zeitraum zu reservieren bzw. nicht an einen Dritten zu verkaufen. Kauft der Interessent die Immobilie anschließend, wird die bereits bezahlte Gebühr von der Maklerprovision abgezogen. Kommt es dann nicht zum Abschluss, behält sich der Makler die Gebühr ein. Die juristischen Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit einer solchen Gebühr sind allerdings sehr streng.

Wann ist eine Reservierungsgebühr zulässig?

 

2. Wann ist eine Reservierungsgebühr unzulässig?

Jedenfalls unwirksam sind getroffene Vereinbarungen über Reservierungsgebühren, wenn sie im Rahmen eines vorformulierten Vertrages entstanden sind und zudem dem potenziellen Käufer keinen Vorteil verschaffen. Im genannten Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Makler auch bei Nichtabschluss die Reservierungsgebühren zurückzahlen muss (Az.: III ZR 21/10).

Grund hierfür: Vorformulierte Vereinbarungen unterstehen laut BGB einer besonders strengen Inhaltskontrolle. Im obenstehenden Fall wäre dies laut Gerichtsbeschluss lediglich ein Versuch gewesen, sich eine Vergütung auch im Falle des Scheiterns der Immobilienvermittlung zu sichern

Die Hürden zur Vereinbarung einer zulässigen Reservierungsgebühr sind sehr hoch. In der Praxis müssen eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Reservierungsvereinbarung auch tatsächlich seine Gültigkeit hat.

 

3. Wann kann eine gültige Reservierungsgebühr vereinbart werden?

Um eine Vereinbarung in Bezug auf die Reservierungsgebühr zu treffen, welche auch einer richterlichen Überprüfung standhält, wird vorausgesetzt, dass der agierende Makler einen qualifizierten Alleinauftrag hat und so auch tatsächlich über die Kompetenzen verfügt, anderweitigen Veräußerungen entgegenzustehen. Auch die Höhe der Reservierungsgebühr ist festgelegt. So darf diese maximal 10 – 15 % der vereinbarten Provision betragen.

 

4. Klauseln im Vertrag sind unwirksam

Beruft sich ein Makler bei der Forderung auf Klauseln aus dem Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) so sind diese in Hinblick auf vereinbarte Reservierungsgebühren unwirksam, wenn ihnen eine serienmäßige Vorformulierung zugrunde liegt. Das bedeutet: Wird eine Gebühr nicht individuell vereinbart, läuft die Forderung ins Leere. Auch Umbenennungen in „Servicegebühr“ oder Ähnliches sind unzulässig.

 

5. Reservierung einer Immobilie ist keine Garantie

Ebenfalls bedenken sollte man als Käufer, dass eine gebührenpflichtige Reservierungsgebühr lediglich dazu führt, dass der eingesetzte Makler seine Verkaufstätigkeiten für den vereinbarten Zeitraum einstellt. Einen tatsächlichen Schutz vor dem Verkauf oder eine Garantie hat man dadurch als Käufer natürlich nicht, denn die Reservierungsgebühr hindert natürlich den Eigentümer nicht daran, die Immobilie privat (oder über einen anderen Makler) zu verkaufen.


Aus diesem Grund sollte man bei Abschluss solcher Vereinbarungen auch immer den Eigentümer benachrichtigen bzw. die Vereinbarung auch mit diesem treffen.

 

Fazit

In den meisten Fällen ist es ratsam auf die Entrichtung einer Reservierungsgebühr oder ähnliche Vereinbarungen zu verzichten, auch da diese juristisch nur in den seltensten Fällen bestand haben. Reservierungsvereinbarungen ohne Gebühr können allerdings jederzeit problemlos getroffen werden.

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