Immobilienexposé erstellen – Ein Leitfaden
Wichtigster Bestandteil eines Hausverkaufs ist die Erstellung eines aussagekräftigen und überzeugenden Exposés, welches die Immobilie optimal präsentiert. Im folgenden Artikel wollen wir beschreiben, welche Angaben in das perfekte Exposé gehören und worauf man bei der Erstellung besonders achten sollte.
1. Definition Exposé – Was ist ein Immobilien-Exposé?
Ein Exposé enthält alle wichtigen Daten und Fakten einer Immobilie und vermarktet das Verkaufsobjekt bestmöglich, sodass dieses das Interesse potenzieller Käufer weckt. Das Exposé ist das Aushängeschild der Immobilie und wichtigstes Werbematerial einer erfolgreichen Verkaufsstrategie. Es hilft potenziellen Käufern sich ein Bild von der Immobilie zu machen und verschafft ihnen einen Überblick über alle relevanten Daten.
Exposé-Tipp:
– Ein professionell erstelltes Exposé steigert die die Verkaufschancen um ein Vielfaches
– Ein detailliertes Exposé beugt Rückfragen vor und spart somit eine Menge Zeit für Makler und Kunden.
2. Zweck des Immobilien-Exposés
Als bildhafte und textliche Beschreibung einer Immobilie dient das Exposé als Visitenkarte des Hauses bzw. der Wohnung und soll den Verkaufsprozess unterstützen. Die Kaufentscheidung der potenziellen Kaufinteressenten wird durch die Gestaltung maßgeblich beeinflusst. Daher ist ein professionelles Design unerlässlich.
Das Exposé wird normalerweise vom Verkäufer selbst bzw. dem beauftragten Makler erstellt. Bestenfalls wird das Exposé in Form einer Broschüre erstellt, welche zu Ausdruck oder Download angeboten wird.
Info:
Wird für den Hausverkauf ein Makler engagiert, fällt die Erstellung des Exposés in dessen Aufgabenbereich.
3. Worauf sollte man bei der Erstellung eines Exposés achten?
Aufbau und Inhalt eines Exposés sind sehr wichtig. Damit man bei der Erstellung eines professionellen Exposés nichts vergisst, wollen wir hier eine übersichtliche Checkliste liefern.
Checkliste Exposé für Immobilienmakler/ Hausverkäufer:
☐ Adressangaben zur Immobilie
☐ Art des Objekts (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Reihenhaus usw.)
☐ Wohnfläche und Grundstücksfläche
☐ Anzahl der Zimmer
☐ Baujahr
☐ Bezugstermin
☐ Merkmale und Ausstattung
☐ Verkaufs- bzw. Mietpreis
☐ Lage und Beschreibung der Infrastruktur
☐ Fotos vom Objekt, den Zimmern sowie dem Grundstück
☐ Grundriss bzw. Wohnungsplan
☐ Maklercourtage
☐ Kontaktdaten des Maklers bzw. Verkäufers
4. Pflichtangaben im Exposé?
Oft stellt sich die Frage, ob die obenstehenden Angaben optional oder verpflichtend sind. Grundsätzlich gilt für das Exposé kein vorgegebenes Format. Dennoch sollte man eine gewisse Form beachten. Dazu weiter unten eine Hilfestellung für den optimalen Aufbau eines Exposés.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland wurden die Anforderungen an Immobilien-Exposés deutlich strenger. Seit 1. Mai 2014 müssen Exposés, welche in Medien oder auf Online Immobilienportalen veröffentlicht werden, folgende Pflichtangaben enthalten:
- Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung (Gas oder Öl)
- Wert des Energieverbrauchs
- Energieeffizienzklasse
- Baujahr
5. Optimaler Aufbau eines Exposés
- Überschrift:
Soll als Teaser kurz und prägnant die wichtigsten Eckdaten der Immobilie zusammenfassen
- Datenübersicht:
Hier sollten sich Infos zu Objekttyp, Fläche, Zimmeranzahl und Baujahr finden. - Besondere Merkmale und Ausstattung:
Hier sollten die wesentlichen Besonderheiten des Objekts angebracht werden (z.B. Balkon, Einbauküche, Aufzug usw. - Lagebeschreibung:
Neben einer Karte in Bildform können hier die Vorzüge der Lage verschriftlicht werden. So sollten positive Aspekte der Infrastruktur wie Haltestellen, Schulen, Supermarkt usw. angeführt werden.
- Beschreibung des Miet- bzw. Verkaufsobjekts:
In einem kurzen Text sollten nochmal alle wichtigen Informationen zusammengefasst werden. - Bilder der Immobilie:
Mit professionellen Fotos kann dem Interessenten ein Eindruck vom Objekt vermittelt werden. Vor allem Besonderheiten wie Pool, Küche oder Aussicht sollte man hier bildlich darstellen. - Grundriss:
Neben den Fotos der Wohnung bzw. des Hauses sollte man dem Kunden einen Grundrissplan bieten, welcher Größe und Anordnung der Zimmer zeigt. - Kontaktdaten:
Durch die Angabe der Kontaktinformationen stellt man sicher, dass potenzielle Käufer Rückfragen oder Kaufangebote abgeben können. Telefonnummer und E-Mailadresse sollten unbedingt angegeben werden.
Tipp:
Die Erstellung eines professionellen Exposés wir grundsätzlich von jedem Immobilienmakler angeboten. Für die Erstellung eines verkaufsfördernden Exposés sollte man sich bestenfalls von einem Fachmann unterstützen lassen.
6. Tipps zum Exposé: Typische Fehler bei der Erstellung eines Exposés
Wer zum ersten Mal ein Exposé zu erstellen hat, wir schon bald merken, dass man einige Punkte zu beachten hat, um die Immobilie auch tatsächlich ins beste Licht zu rücken. Gerade als Anfänger vergisst man leicht wichtige Punkte und schmälert so den Erfolg der Vermarktung. Vermeiden Sie die typischen Fehler bei Ihrem Immobilien-Exposé. Mit den folgenden Tipps sollte der Erstellung eines professionellen Exposés nichts mehr im Wege stehen.
Tipp 1: Fotos
Erstellen Sie die Fotos der Immobilie an sonnigen Tagen – auch jene der Innenräume. Bilder an trüben Tagen lassen die Immobilie weniger ansprechend aussehen.
Tipp 2: Übersichtlichkeit
Überfordern Sie den Leser nicht mit einer Fülle an unwichtigen Informationen. Halten Sie das Exposé übersichtlich und liefern sie die wesentlichen Informationen.
Tipp 3: Falsche Angaben
Vermeiden Sie unbedingt falsche Informationen bzw. beschönigen Sie das Objekt nicht. Im Endeffekt wird Sie dies nur viel Zeit und unzählige erfolglose Besichtigungen kosten, bei denen die potenziellen Interessenten die Immobilie enttäuscht verlassen. Daher ist es wichtig, vorab alle Fakten und Daten sorgfältig zu prüfen.
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Mit Immobilien Steuern sparen
Spar-Tipps: Steuervorteile von Immobilien In Zeiten, in denen leistbarer Wohnraum zusehends knapper wird, bietet das Investieren in Immobilien eine spannende Alternative. Das Credo lautet, nach Möglichkeit Eigentum zu schaffen, anstatt langfristig hoher Mieten zu bezahlen. Die Investition ins eigene Haus oder die eigene Wohnung sorgt nämlich nicht nur dafür, dass das Wohnen im Rentenalter erschwinglich wird, sondern mit Immobilien lassen sich auch Steuern sparen. Nicht zu Letzt die nach wie vor günstige Zinslage macht Immobilien zudem zu einer begehrten Kapitalanlage. In unserem Blogartikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, mit Immobilien Steuern zu sparen und was es dabei besonders zu beachten gilt. 1. Steuern sparen mit Immobilien als Kapitalanlage Wer sich dazu entscheidet, in eine Immobile zu investieren und diese nicht selbst zu bewohnen, sondern an Dritte zu vermieten, hat attraktive Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Das beginnt bereits mit dem Erwerb der Anlageimmobilie. Hierbei können Eigentümer den Kaufpreis respektive die Herstellungskosten entsprechend steuerlich geltend machen. Bei Immobilien, welche bis einschließlich den 31. Dezember 1924 errichtet wurden, können 40 Jahre lang jährlich 2,5 Prozent der Kaufsumme von der Steuer abgesetzt werden. Bei Häusern oder Wohnungen, die nach diesem Stichtag errichtet wurden, können immerhin noch 2 Prozent der Anschaffungs- bzw. Baukosten steuerlich gemacht werden, für eine Dauer von 50 Jahren. Anders verhält es sich bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Diese unterliegen besonderen Auflagen. Soll daher ein denkmalgeschütztes Haus saniert oder modernisiert werden, sind hierfür in der Regel spezielle Genehmigungen notwendig. Wer ein derartiges Objekt erwirbt, kann jedoch über einen Zeitraum von 8 Jahren jährlich 9 Prozent der Modernisierungskosten steuerlich geltend machen. Anschließend können für weitere 4 Jahre 7 Prozent abgesetzt werden. Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage kann auch eine etwaig bezahlte Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden – jedoch nicht als Vollbetrag, sondern ebenfalls in Form einer jährlichen linearen Abschreibung von 2 oder 2,5 Prozent. Ferner kann der Vermieter auch beauftragte Gutachten wie ein Verkehrswertgutachten oder die Kosten für eine geschaltete Immobilienanzeige beim Finanzamt geltend machen. Des Weiteren sind bei Anlageimmobilien folgende Positionen steuerlich absetzbar: Notariatskosten und -gebühren Anwalts- und Steuerberaterkosten 2. Laufende Kosten von Immobilien steuerlich absetzen Mieteinnahmen müssen beim Finanzamt in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (Anlage V) gemeldet und folglich verteuert werden. Allerdings können nicht nur beim Erwerb einer Anlageimmobilie selbst Steuern gespart werden, sondern auch nach dem erfolgten Kauf. In erster Linie sind hier etwaige Kreditzinsen zu nennen, die im Rahmen eines Darlehensfinanzierung anfallen und anschließend entsprechend steuerlich absetzungsfähig sind. Zudem können auch Kontoführungsgebühren abgezogen werden, sofern diese im direkten Zusammenhang mit einem speziell für die Immobilie eingerichteten Konto stehen. Das Weitern können vom Vermieter auch Nebenkosten wie Kosten für die Müllabfuhr oder Hausmeisterdienste (Reinigung, Winterservice usw.) von der Steuer abgesetzt werden. Selbst allfällige Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände können steuerlich geltend gemacht werden. 3. Steuern sparen als Eigentümer einer Immobilie Wer ein Haus oder eine Wohnung möbliert vermietet, kann sogenannte Abstandzahlungen für die Inneneinrichtung bzw. das Mobiliar von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Einrichtungsgegenstände, die weniger als 800 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer kosten, dürfen noch im selben Jahr mit der vollen Summe steuerlich geltend gemacht werden. Möbel oder Einrichtungsgegenstände, welche diesen Betrag hingegen übersteigen, müssen über mehrere Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden. Auch Kosten für Reparaturen und Renovierungsarbeiten können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese werden im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert. Des Weiteren können neben Handwerkerkosten auch andere haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Gartenpflege oder Kosten für die Reinigung der Immobilie in der Steuerklärung erfasst und steuerlich geltend gemacht werden. Vermieter, die sich eigenständig um die Vermarktung, Vermietung und Verwaltung ihres Objektes kümmern, haben zusätzlich die Möglichkeit, etwaige Bürokosten wie Kosten für Schreibwaren, Telefon, Software oder Porto steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen auch Fahrt- bzw. Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie auftreten oder Bewirtungskosten bei Treffen mit (potenziellen) Mietern. 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