Spar-Tipps: Steuervorteile von Immobilien
In Zeiten, in denen leistbarer Wohnraum zusehends knapper wird, bietet das Investieren in Immobilien eine spannende Alternative. Das Credo lautet, nach Möglichkeit Eigentum zu schaffen, anstatt langfristig hoher Mieten zu bezahlen. Die Investition ins eigene Haus oder die eigene Wohnung sorgt nämlich nicht nur dafür, dass das Wohnen im Rentenalter erschwinglich wird, sondern mit Immobilien lassen sich auch Steuern sparen. Nicht zu Letzt die nach wie vor günstige Zinslage macht Immobilien zudem zu einer begehrten Kapitalanlage. In unserem Blogartikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, mit Immobilien Steuern zu sparen und was es dabei besonders zu beachten gilt.
1. Steuern sparen mit Immobilien als Kapitalanlage
Wer sich dazu entscheidet, in eine Immobile zu investieren und diese nicht selbst zu bewohnen, sondern an Dritte zu vermieten, hat attraktive Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Das beginnt bereits mit dem Erwerb der Anlageimmobilie. Hierbei können Eigentümer den Kaufpreis respektive die Herstellungskosten entsprechend steuerlich geltend machen. Bei Immobilien, welche bis einschließlich den 31. Dezember 1924 errichtet wurden, können 40 Jahre lang jährlich 2,5 Prozent der Kaufsumme von der Steuer abgesetzt werden. Bei Häusern oder Wohnungen, die nach diesem Stichtag errichtet wurden, können immerhin noch 2 Prozent der Anschaffungs- bzw. Baukosten steuerlich gemacht werden, für eine Dauer von 50 Jahren.
Anders verhält es sich bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Diese unterliegen besonderen Auflagen. Soll daher ein denkmalgeschütztes Haus saniert oder modernisiert werden, sind hierfür in der Regel spezielle Genehmigungen notwendig. Wer ein derartiges Objekt erwirbt, kann jedoch über einen Zeitraum von 8 Jahren jährlich 9 Prozent der Modernisierungskosten steuerlich geltend machen. Anschließend können für weitere 4 Jahre 7 Prozent abgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage kann auch eine etwaig bezahlte Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden – jedoch nicht als Vollbetrag, sondern ebenfalls in Form einer jährlichen linearen Abschreibung von 2 oder 2,5 Prozent. Ferner kann der Vermieter auch beauftragte Gutachten wie ein Verkehrswertgutachten oder die Kosten für eine geschaltete Immobilienanzeige beim Finanzamt geltend machen.
Des Weiteren sind bei Anlageimmobilien folgende Positionen steuerlich absetzbar:
- Notariatskosten und -gebühren
- Anwalts- und Steuerberaterkosten
2. Laufende Kosten von Immobilien steuerlich absetzen
Mieteinnahmen müssen beim Finanzamt in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (Anlage V) gemeldet und folglich verteuert werden. Allerdings können nicht nur beim Erwerb einer Anlageimmobilie selbst Steuern gespart werden, sondern auch nach dem erfolgten Kauf.
In erster Linie sind hier etwaige Kreditzinsen zu nennen, die im Rahmen eines Darlehensfinanzierung anfallen und anschließend entsprechend steuerlich absetzungsfähig sind. Zudem können auch Kontoführungsgebühren abgezogen werden, sofern diese im direkten Zusammenhang mit einem speziell für die Immobilie eingerichteten Konto stehen. Das Weitern können vom Vermieter auch Nebenkosten wie Kosten für die Müllabfuhr oder Hausmeisterdienste (Reinigung, Winterservice usw.) von der Steuer abgesetzt werden. Selbst allfällige Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände können steuerlich geltend gemacht werden.
3. Steuern sparen als Eigentümer einer Immobilie
Wer ein Haus oder eine Wohnung möbliert vermietet, kann sogenannte Abstandzahlungen für die Inneneinrichtung bzw. das Mobiliar von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Einrichtungsgegenstände, die weniger als 800 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer kosten, dürfen noch im selben Jahr mit der vollen Summe steuerlich geltend gemacht werden. Möbel oder Einrichtungsgegenstände, welche diesen Betrag hingegen übersteigen, müssen über mehrere Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden.
Auch Kosten für Reparaturen und Renovierungsarbeiten können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese werden im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert. Des Weiteren können neben Handwerkerkosten auch andere haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Gartenpflege oder Kosten für die Reinigung der Immobilie in der Steuerklärung erfasst und steuerlich geltend gemacht werden. Vermieter, die sich eigenständig um die Vermarktung, Vermietung und Verwaltung ihres Objektes kümmern, haben zusätzlich die Möglichkeit, etwaige Bürokosten wie Kosten für Schreibwaren, Telefon, Software oder Porto steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen auch Fahrt- bzw. Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie auftreten oder Bewirtungskosten bei Treffen mit (potenziellen) Mietern.
Nicht zu guter Letzt kann auch die an die zuständige Kommune zu entrichtende Grundsteuer in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Wer bei der Wahl des Standorts der eigenen Anlageimmobilie flexibel ist, kann bei Bedarf zudem verschiedene Regionen miteinander vergleichen, da der prozentuale Anteil der Grundsteuer von Region zu Region mitunter deutlich variieren kann. Auch auf diese Weise lassen sich mit Immobilien ebenfalls geschickt Steuern sparen.
Summa summarum zeigt sich, die Investition in eine Immobilie kann sich nicht nur langfristig lohnen, auch Steuern können mit einer Immobilie nachhaltig gespart werden. Wer hingegen eine Wohnung oder Haus nicht vermieten, sondern eine Immobilie veräußern will, findet hier nützliche Informationen rund um das Thema Immobilienverkauf und Steuern.
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Eine Immobilie für den Verkauf vorbereiten
Immobilienverkauf vorbereiten – Die wichtigsten Schritte Bei einem Hausverkauf in Wuppertal gilt es, den Interessenten das Objekt von seiner bestmöglichen Seite zu zeigen und bei Besichtigungsterminen gekonnt in Szene zu setzen. Dazu sollten im Vorfeld einige Vorkehrungen getroffen werden, welche die Erscheinung der Immobilie für einen Verkauf verbessern und somit die Verkaufschancen steigern. Warum sollte man eine Immobilie vor dem Kauf vorbereiten? Der erste Eindruck zählt. Dies trifft auch bei dem Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses in Wuppertal zu. Denn schöne und aufgewertete Immobilien verkaufen sich besser als unfertige oder chaotische Immobilien, bei denen die Interessenten nur durch eigene Vorstellungskraft erahnen können, was das Objekt wirklich zu bieten hat. Deswegen ist es ratsam, Immobilien vor deren Verkauf richtig aufzubereiten, sodass die Begeisterung der Interessenten bei Besichtigungsterminen sofort geweckt werden kann. Dieses Aufbereiten von Immobilien wird auch als “Home Staging” bezeichnet und ist vor allem in den USA, aber auch in Skandinavien und England, ein sehr beliebter und erfolgreicher Trend. Das Staging von Immobilien ist eine wirksame Methode, um die Verkaufschancen des Objekts zu steigern Wie bereitet man Haus für den Kauf vor? Für die Aufbereitung eines Hauses gibt es viele Möglichkeiten und Schritte, die angewandt werden können. Dabei können bereits kleine Maßnahmen, wie geschickt gewählte Dekorationselemente oder optimale Lichtverhältnisse, einen großen Unterschied machen und die Verkaufschancen erheblich steigern. Den ersten Eindruck nutzen – Aufbereitung des Gartens und Außenbereichs Das Erste, was Interessenten einer Immobilie in Wuppertal bei einem Besichtigungstermin sehen, ist der Außenbereich vom Haus. Dazu gehört – falls vorhanden – ein Garten, aber auch der Eingangsbereich. Hier sollte sich vergewissert werden, dass alles gepflegt und ordentlich aussieht. Braucht die Eingangstür einen neuen Anstrich? Ist die Fußmatte sauber und gepflegt? Ist der Rasen des Gartens gemäht und sind die Pflanzen in einem schönen Zustand? Dies alles sind Fragen, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt. Der Eingangsbereich sollte immer so einladend wie möglich gestaltet sein, sodass Interessenten gleich beim Betreten einen positiven Eindruck erlangen. Denn ist eine Meinung erstmal gebildet, wird es schwer, diese wieder zu verändern und das Positive eines Objekts in den Vordergrund zu rücken. Räume vergrößern – Platz schaffen durch Aussortierung Ehe ein Objekt für etwaige Besichtigungstermine bereit ist, muss dieses zunächst von störendem Interieur befreit bzw. entrümpelt werden. Unnütze Gegenstände sollten aus sämtlichen Wohnräumen, aber auch aus Garagen und Kellern entfernt werden. Klobige und sperrige Möbel sollten aussortiert werden, um auf diese Weise mehr Platz in den Räumlichkeiten zu schaffen. Denn vollgestellte oder unordentliche Räume wirken in der Regel kleiner als sie tatsächlich sind. Viele Käufer sind jedoch an großen, weiten Räumen interessiert. Hier gilt die Devise: Räume lieber leer präsentieren als zu voll und chaotisch. Reparieren und renovieren – Immobilien für den Verkauf aufwerten Ein weiterer und wichtiger Schritt bei der Vorbereitung für den Verkauf einer Immobilie in Wuppertal ist das Renovieren und die Reparatur allfälliger Schäden. Dies reicht von kleineren Reparaturen, wie fehlende Sockelleisten, klemmende Türen oder defekte Lichter, bis hin zu größeren Renovierungen, die den Wert des Objekts nachhaltig steigern können. Vor der Vermarktung eines Hauses sollte deshalb jeder Raum in Augenschein genommen und auf Schäden hin überprüft werden. Zu den häufigsten Mängeln zählen kaputte Glühbirnen, Wände und Decken, die neu gestrichen werden müssen oder Bohrlöcher in den Wänden. Schon kleine Defekte können negativ auffallen und sollten daher behoben werden. Grundreinigung der Immobilie – Sauberkeit als wichtiges Element der Vorbereitung Nachdem Unnötiges aussortiert wurde und notwenige Reparaturen erledigt worden sind, sollte eine Grundreinigung der Immobilie erfolgen. Sauberkeit ist ein besonders wichtiger Aspekt beim Verkauf einer Immobilie, denn Käufer schließen von dieser häufig auch auf die Bausubstanz eines Objekts. Küche, Badezimmer und Toiletten sollten stets sauber, hygienisch und frisch duftend sein. Auch Staub sollte von allen Flächen gründlich entfernt werden. Fliesen-, Laminat- oder Teppichböden sollten speziell gereinigt und zu ihrer Topform herausgeputzt werden. Auch Fenster und Fensterrahmen dürfen bei der Reinigung nicht übersehen werden. Saubere Fenster lassen das natürliche Licht optimal in die Räume fallen und somit größer wirken. Unangenehme Gerüche in Räumen oder auf Textilien, die beispielsweise durch Rauch von Zigaretten entstanden sind, sollten unbedingt beseitigt werden. Persönliche Gegenstände entfernen – Räume neutral präsentieren Falls ein Verkäufer die Immobilie noch selbst bewohnt, sollten für die Präsentation der Wohnung persönliche Gegenstände aus den Räumen entfernt werden. Dazu gehören etwa Familienbilder, aber auch Zahnbürsten und Rasierer im Bad. Kleidung sollte in Schränken verwahrt werden. Das Objekt sollte so neutral wie möglich präsentiert werden, damit die Interessenten sich das Haus besser als ihr eigenes Heim vorstellen können. Persönliche Gegenstände können dabei eher störend wirken. Dekoration und Inszenierung – Gelungenes Vorbereitung einer Immobilie Um eine Wohnung gekonnt zu inszenieren, können ein paar kleine, aber feine Dekorationselemente eingebaut werden. Ob Blumen oder schöne Schalen auf dem Esstisch, abgestimmte Accessoires wie Handtücher, die zum Badvorleger passen, oder der Einsatz von Lampen, die Gemütlichkeit in den Raum bringen, die Auswahlmöglichkeiten sind vielfältig. 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