Wer 2023 eine Wohnimmobilie kauft, hat finanzielle Vorteile
Das Land NRW hat sein Zuschussprogramm Wohneigentum verlängert, um bestimmte Immobilienkäufer*innen finanziell zu unterstützen. Diese Förderung von bis zu 10.000 Euro reduziert die Kaufnebenkosten spürbar. Folgendes sollten Sie dabei beachten…
Was Sie über das Zuschussprogramm Wohneigentum wissen sollten
Seit Dezember steht fest, dass Sie sich beim Immobilienkauf auch in diesem Jahr finanzielle Vorteile sichern können. Denn die Landesregierung NRW hat den Förderzeitraum bis Ende 2023 verlängert. Doch allzu viel Zeit sollten Sie sich mit dem Immobilienkauf nicht lassen. Denn dieses Förderprogramm ist begrenzt, es wurden 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es kommt also darauf an, wie viele Anträge im Laufe des Jahres bewilligt werden und wie viel Geld zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung noch im Fördertopf ist.
Aus einer Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass bis Ende 2022 bereits circa 30.000 Anträge eingegangen seien. Wie hoch die Antragsanzahl in 2023 ausfallen könnte, hängt vor allem von der Preisentwicklung am Immobilienmarkt ab. „Aktuell passen sich die Immobilienpreise an die veränderten Marktbedingungen an“, so kommentiert Daniel von Baum den aktuellen Preistrend am Immobilienmarkt. Die Zeiten ungerechtfertigt hoher Verkaufspreise sind vorbei. Da allerdings die Immobilienfinanzierung dank steigender Zinsen teurer geworden ist, kommt die finanzielle Unterstützung genau zum richtigen Zeitpunkt.
Zuschuss Grunderwerbssteuer: die wichtigsten Infos
In NRW umfasst der Zuschuss konkret 2 Prozent der grunderwerbssteuerpflichtigen Kaufsumme einer Wohnimmobilie und ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Die Antragsstellung und die anschließende Abwicklung laufen über die landeseigene NRW:BANK. Die Anträge können ausschließlich über ein Online-Portal gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass postalisch oder per E-Mail übermittelte Anträge nicht bearbeitet werden. Eine ausführliche Anleitung und FAQs zum Antragsverfahren finden Sie direkt im Online-Portal der NRW.BANK.
Wer erhält den Zuschuss zur Grunderwerbssteuer?
Nicht jeder Immobilienkauf wird bezuschusst. Schließlich will die Landesregierung NRW gezielt den Erwerb von eigengenutzten Wohnimmobilien fördern. Daher ist die Bewilligung des Zuschusses von mehreren Förderbedingungen abhängig:- Die gekaufte Immobilie liegt in NRW und wird von den antragstellenden Personen als Wohneigentum selbstgenutzt, hier gilt die Meldebescheinigung als Nachweis.
- Der Erwerb der Wohnimmobilie wurde notariell beurkundet. Dem Antrag muss daher eine beglaubigte Kopie der Kaufurkunde angefügt werden.
- Pro Kaufvertrag wird nur ein Antrag angenommen, auch wenn die Immobilien von mehreren Eigentümern gekauft wurde.
- Die Grunderwerbssteuer muss vorab bezahlt werden, was der Grunderwerbsteuerbescheid und ein entsprechender Zahlungsbeleg unter Beweis stellen.
- Der Zuschuss kann für bereits getätigte Immobilienkäufe in 2022 und 2023 rückwirkend beantragt werden.
Weitere Tipps vom Wuppertaler Makler
Sie suchen eine Wohnimmobilie in Wuppertal und möchten sich eingehend beraten lassen? Unser Team der Daniel von Baum Immobilien GmbH kennt sich in allen Themen rund um den Immobilienkauf in Wuppertal und Umgebung aus und berät Sie kompetent. Zudem kooperieren wir mit einem unabhängigen Finanzkaufmann, der schnell eine optimale Immobilienfinanzierung für Sie findet. Sobald Sie sich für eine von uns angebotene Immobilie entscheiden möchten, stellen wir gern einen persönlichen Kontakt zum Finanzierungsberater her.
Die aktuelle Marktentwicklung birgt übrigens ziemlich gute Chancen für Immobilienkäufer*innen: Sie sind 2023 in einer viel besseren Verhandlungsposition als in den vergangenen Jahren. Die Tendenz, die wir bereits in unserem Blogartikel über die Trendwende am Immobilienmarkt aufgezeigt haben, führt sich offensichtlich fort. Als erfahrene Makler unterstützen wir Sie gern persönlich, damit Ihr Traum von der eigenen Wohnung oder vom eigenen Haus 2023 wahr wird.
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Neue Kaufnebenkosten 2021
Makler Reform 2021: Wie ändern sich die Kaufnebenkosten in der Immobilienbranche? Im Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches eine neue einheitliche Regelung für die Maklerprovision in Deutschland bringt. Was die Reform an den Kosten der Maklerprovision ändert und ob auch andere Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie davon beeinflusst werden, erfahren Sie hier. Diese Nebenkosten sollten beim Kauf einer Immobilie mit eingeplant werden Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung kommen neben dem Preis für die Immobilie auch einige Nebenkosten auf die Käufer zu. Die Kaufnebenkosten sollten in ihrer Höhe nicht unterschätzt werden, weswegen sich eine genaue Kalkulation aller Kosten im Vorhinein empfiehlt. Die Kosten unterscheiden sich in Deutschland je nach Bundesland. Anfallende Nebenkosten sind in der Regel folgende: Maklerprovision: 3 % – 7 % des Kaufpreises Grundbuch- & Notarkosten: 2 % des Kaufpreises Grunderwerbssteuer: 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises Kosten für Sanierung / Renovierung / neue Einrichtung Nebenkosten: Maklerprovision Die Maklerprovision variiert in den deutschen Bundesländern. In der Regel beträgt sie zwischen 3% und 7% des Kaufpreises. Bisweilen gab es keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Provisionsverteilung. Dies ändert sich mit der Makler Reform, die im Dezember 2020 in Kraft tritt. Sie besagt, dass die Makler-Courtage sowohl von Käufern als auch Verkäufern in gleichen Anteilen bezahlt werden muss, sofern beide Parteien den Makler beauftragt haben. Sollte nur eine Partei den Makler in Anspruch genommen haben, muss diese die Kosten für die Provision allein tragen. Es gibt in diesem Fall allerdings die Möglichkeit die Provision nach Absprache auf freiwilliger Basis auf beide Parteien aufzuteilen. Der Anteil darf allerdings nicht mehr als 50% betragen. Ziel der Reform ist es, die Kaufnebenkosten zu senken und eine gerechte Aufteilung der Provision zu ermöglichen, da sowohl Käufer als auch Verkäufer von den Leistungen der Makler profitieren. Käufer werden durch die neue Regelung entlastet, da ihnen einiges an Kosten abgenommen wird. Zwar wurde die Maklerprovision in manchen Bundesländern auch schon vor der Reform auf freiwilliger Basis aufgeteilt, oft passierte diese faire Verteilung jedoch nicht. In Berlin beispielsweise müssen Käufer derzeit mit 7,14 % des Kaufpreises die maximale Provisionshöhe in Deutschland selbst stemmen. In München teilen sich Käufer und Verkäufer normalerweise die Provision, allerdings zahlt der Käufer mit 3,79 % des Kaufpreises immer noch mehr als der Verkäufer mit nur 3,35 %. Die Reform bringt einen gerechteren Umgang mit der Provision, wodurch die Nebenkosten für die Käufer geringer werden. Kosten für den Notar bei dem Kauf einer Immobilie Bei jedem Immobilienkauf fallen auch Notar- und Gerichtsgebühren an, da jeder Kauf auch eine notarielle Beurkundung und einen Grundbucheintrag benötigt. Die Kosten für den Notar variieren innerhalb von Deutschland und werden vom neuen Maklergesetz nicht beeinflusst. Käufer müssen hier in der Regel mit Nebenkosten in Höhe von 2 % des Kaufpreises rechnen. Der tatsächliche Preis hängt von den jeweiligen durchgeführten Dienstleistungsschritten ab. Je mehr Vorgänge notwendig sind, desto höher fallen die Kosten für den Notar aus. Neben der Beurkundung kann ein Notar nämlich auch Belastungen löschen oder Weg- und Wohnrechte eintragen. Grunderwerbssteuer als Nebenkosten So wie bei Konsumgütern die Mehrwertsteuer berechnet wird, berechnet der Staat beim Erwerb einer Immobilie die Grunderwerbssteuer. Auch hier ändert sich durch die Makler Reform nichts. Die Grundgewerbssteuer bleibt wie gewohnt je nach Bundesland bei ca. 3,5 – 6,5% des Kaufpreises. Die endgültigen Nebenkosten für die Grunderwerbssteuer hängen einerseits vom Kaufpreis der Immobilie ab, andererseits vom Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes. Wer für die Grunderwerbssteuer aufkommen muss, wird vom Notar im Kaufvertrag festgehalten. In der Regel muss der Käufer die Kosten tragen. Allerdings ist zu beachten, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer grunderwerbsteuerpflichtig sind. Kommt ein Käufer nicht für die Grunderwerbssteuer auf, kann das Finanzamt auch den Verkäufer zur Begleichung der Kosten heranziehen. Die Begleichung der Grundsteuer liegt allerdings im Interesse des Käufers, da diese eine Voraussetzung ist, um rechtmäßiger Besitzer einer Immobilie zu werden. Fazit Die Makler Reform 2021 bringt Käufern eine deutliche finanzielle Entlastung beim Kauf einer Immobilie. Während Käufer in Deutschland bisweilen für den gesamten bzw. größten Teil der Provisionskosten aufkommen mussten, wird die Vergütung des Maklers ab Dezember 2020 gerecht zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Andere Nebenkosten wie Notar-/Grundbuchkosten und Grunderwerbssteuer werden von der Reform jedoch nicht beeinflusst und bleiben wie gehabt. Dürfen wir Ihnen bei Ihren Überlegungen behilflich sein? Die Daniel von Baum Immobilien GmbH freut sich über Ihre Kontaktaufnahme! Leser/innen interessierte auch… Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! 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