Wer 2023 eine Wohnimmobilie kauft, hat finanzielle Vorteile
Das Land NRW hat sein Zuschussprogramm Wohneigentum verlängert, um bestimmte Immobilienkäufer*innen finanziell zu unterstützen. Diese Förderung von bis zu 10.000 Euro reduziert die Kaufnebenkosten spürbar. Folgendes sollten Sie dabei beachten…
Was Sie über das Zuschussprogramm Wohneigentum wissen sollten
Seit Dezember steht fest, dass Sie sich beim Immobilienkauf auch in diesem Jahr finanzielle Vorteile sichern können. Denn die Landesregierung NRW hat den Förderzeitraum bis Ende 2023 verlängert. Doch allzu viel Zeit sollten Sie sich mit dem Immobilienkauf nicht lassen. Denn dieses Förderprogramm ist begrenzt, es wurden 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es kommt also darauf an, wie viele Anträge im Laufe des Jahres bewilligt werden und wie viel Geld zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung noch im Fördertopf ist.
Aus einer Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass bis Ende 2022 bereits circa 30.000 Anträge eingegangen seien. Wie hoch die Antragsanzahl in 2023 ausfallen könnte, hängt vor allem von der Preisentwicklung am Immobilienmarkt ab. „Aktuell passen sich die Immobilienpreise an die veränderten Marktbedingungen an“, so kommentiert Daniel von Baum den aktuellen Preistrend am Immobilienmarkt. Die Zeiten ungerechtfertigt hoher Verkaufspreise sind vorbei. Da allerdings die Immobilienfinanzierung dank steigender Zinsen teurer geworden ist, kommt die finanzielle Unterstützung genau zum richtigen Zeitpunkt.
Zuschuss Grunderwerbssteuer: die wichtigsten Infos
In NRW umfasst der Zuschuss konkret 2 Prozent der grunderwerbssteuerpflichtigen Kaufsumme einer Wohnimmobilie und ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Die Antragsstellung und die anschließende Abwicklung laufen über die landeseigene NRW:BANK. Die Anträge können ausschließlich über ein Online-Portal gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass postalisch oder per E-Mail übermittelte Anträge nicht bearbeitet werden. Eine ausführliche Anleitung und FAQs zum Antragsverfahren finden Sie direkt im Online-Portal der NRW.BANK.
Wer erhält den Zuschuss zur Grunderwerbssteuer?
Nicht jeder Immobilienkauf wird bezuschusst. Schließlich will die Landesregierung NRW gezielt den Erwerb von eigengenutzten Wohnimmobilien fördern. Daher ist die Bewilligung des Zuschusses von mehreren Förderbedingungen abhängig:- Die gekaufte Immobilie liegt in NRW und wird von den antragstellenden Personen als Wohneigentum selbstgenutzt, hier gilt die Meldebescheinigung als Nachweis.
- Der Erwerb der Wohnimmobilie wurde notariell beurkundet. Dem Antrag muss daher eine beglaubigte Kopie der Kaufurkunde angefügt werden.
- Pro Kaufvertrag wird nur ein Antrag angenommen, auch wenn die Immobilien von mehreren Eigentümern gekauft wurde.
- Die Grunderwerbssteuer muss vorab bezahlt werden, was der Grunderwerbsteuerbescheid und ein entsprechender Zahlungsbeleg unter Beweis stellen.
- Der Zuschuss kann für bereits getätigte Immobilienkäufe in 2022 und 2023 rückwirkend beantragt werden.
Weitere Tipps vom Wuppertaler Makler
Sie suchen eine Wohnimmobilie in Wuppertal und möchten sich eingehend beraten lassen? Unser Team der Daniel von Baum Immobilien GmbH kennt sich in allen Themen rund um den Immobilienkauf in Wuppertal und Umgebung aus und berät Sie kompetent. Zudem kooperieren wir mit einem unabhängigen Finanzkaufmann, der schnell eine optimale Immobilienfinanzierung für Sie findet. Sobald Sie sich für eine von uns angebotene Immobilie entscheiden möchten, stellen wir gern einen persönlichen Kontakt zum Finanzierungsberater her.
Die aktuelle Marktentwicklung birgt übrigens ziemlich gute Chancen für Immobilienkäufer*innen: Sie sind 2023 in einer viel besseren Verhandlungsposition als in den vergangenen Jahren. Die Tendenz, die wir bereits in unserem Blogartikel über die Trendwende am Immobilienmarkt aufgezeigt haben, führt sich offensichtlich fort. Als erfahrene Makler unterstützen wir Sie gern persönlich, damit Ihr Traum von der eigenen Wohnung oder vom eigenen Haus 2023 wahr wird.
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Begründung für die Entscheidung ist, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer gleichermaßen Nutzen aus der Dienstleistung des Maklers ziehen Zwar gab es in Wuppertal und im Bergischen Land schon vor dieser Reform die Möglichkeit, die Makler-Courtage zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen, allerdings war dies bisweilen nicht durch rechtliche Grundlagen festgelegt. In Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Bremen müssen Käufer für die Provision bis dato selbst aufkommen. Die Reform bringt nun frischen Wind in die Immobilienwelt. Die Immobilienmakler von Daniel von Baum Immobilien GmbH praktizieren schon seit langem die Aufteilung der Provision, weshalb man sich hier gut vorbereitet fühlt. Info Es gibt keine Vorgabe bezüglich der Höhe der Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie. In der Regel liegt die Provision zwischen 3-7% des Verkaufspreises. Was genau besagt die Reform? Die Reform soll einen fairen und bundesweit einheitlichen Umgang mit der Makler-Courtage schaffen. 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