Grunderwerbsteuer NRW: bis zu 10.000 Euro Zuschuss beim Immobilienkauf

Holzhaus-Modell mit Münzstapeln als Symbol für Immobilienkauf und Kaufnebenkosten

Übersicht

Wer 2023 eine Wohnimmobilie kauft, hat finanzielle Vorteile

Das Land NRW hat sein Zuschussprogramm Wohneigentum verlängert, um bestimmte Immobilienkäufer*innen finanziell zu unterstützen. Diese Förderung von bis zu 10.000 Euro reduziert die Kaufnebenkosten spürbar. Folgendes sollten Sie dabei beachten…

Was Sie über das Zuschussprogramm Wohneigentum wissen sollten

Seit Dezember steht fest, dass Sie sich beim Immobilienkauf auch in diesem Jahr finanzielle Vorteile sichern können. Denn die Landesregierung NRW hat den Förderzeitraum bis Ende 2023 verlängert. Doch allzu viel Zeit sollten Sie sich mit dem Immobilienkauf nicht lassen. Denn dieses Förderprogramm ist begrenzt, es wurden 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es kommt also darauf an, wie viele Anträge im Laufe des Jahres bewilligt werden und wie viel Geld zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung noch im Fördertopf ist.

Aus einer Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass bis Ende 2022 bereits circa 30.000 Anträge eingegangen seien. Wie hoch die Antragsanzahl in 2023 ausfallen könnte, hängt vor allem von der Preisentwicklung am Immobilienmarkt ab. „Aktuell passen sich die Immobilienpreise an die veränderten Marktbedingungen an“, so kommentiert Daniel von Baum den aktuellen Preistrend am Immobilienmarkt. Die Zeiten ungerechtfertigt hoher Verkaufspreise sind vorbei. Da allerdings die Immobilienfinanzierung dank steigender Zinsen teurer geworden ist, kommt die finanzielle Unterstützung genau zum richtigen Zeitpunkt.

Zuschuss Grunderwerbssteuer: die wichtigsten Infos

In NRW umfasst der Zuschuss konkret 2 Prozent der grunderwerbssteuerpflichtigen Kaufsumme einer Wohnimmobilie und ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Die Antragsstellung und die anschließende Abwicklung laufen über die landeseigene NRW:BANK. Die Anträge können ausschließlich über ein Online-Portal gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass postalisch oder per E-Mail übermittelte Anträge nicht bearbeitet werden. Eine ausführliche Anleitung und FAQs zum Antragsverfahren finden Sie direkt im Online-Portal der NRW.BANK.

Wer erhält den Zuschuss zur Grunderwerbssteuer?

Nicht jeder Immobilienkauf wird bezuschusst. Schließlich will die Landesregierung NRW gezielt den Erwerb von eigengenutzten Wohnimmobilien fördern. Daher ist die Bewilligung des Zuschusses von mehreren Förderbedingungen abhängig:
  • Die gekaufte Immobilie liegt in NRW und wird von den antragstellenden Personen als Wohneigentum selbstgenutzt, hier gilt die Meldebescheinigung als Nachweis.
  • Der Erwerb der Wohnimmobilie wurde notariell beurkundet. Dem Antrag muss daher eine beglaubigte Kopie der Kaufurkunde angefügt werden.
  • Pro Kaufvertrag wird nur ein Antrag angenommen, auch wenn die Immobilien von mehreren Eigentümern gekauft wurde.
  • Die Grunderwerbssteuer muss vorab bezahlt werden, was der Grunderwerbsteuerbescheid und ein entsprechender Zahlungsbeleg unter Beweis stellen.
  • Der Zuschuss kann für bereits getätigte Immobilienkäufe in 2022 und 2023 rückwirkend beantragt werden.
  Es ist also klar, dass sich dieses Zuschussprogramm nicht an Kapitalanleger richtet, sondern an „natürliche Personen“ (so der juristische Begriff) also Immobilienkäufer*innen, die bis Ende 2023 selbstgenutzten Wohneigentum in NRW erwerben.

Weitere Tipps vom Wuppertaler Makler

Sie suchen eine Wohnimmobilie in Wuppertal und möchten sich eingehend beraten lassen? Unser Team der Daniel von Baum Immobilien GmbH kennt sich in allen Themen rund um den Immobilienkauf in Wuppertal und Umgebung aus und berät Sie kompetent. Zudem kooperieren wir mit einem unabhängigen Finanzkaufmann, der schnell eine optimale Immobilienfinanzierung für Sie findet. Sobald Sie sich für eine von uns angebotene Immobilie entscheiden möchten, stellen wir gern einen persönlichen Kontakt zum Finanzierungsberater her.


Die aktuelle Marktentwicklung birgt übrigens ziemlich gute Chancen für Immobilienkäufer*innen: Sie sind 2023 in einer viel besseren Verhandlungsposition als in den vergangenen Jahren. Die Tendenz, die wir bereits in unserem Blogartikel über die Trendwende am Immobilienmarkt aufgezeigt haben, führt sich offensichtlich fort. Als erfahrene Makler unterstützen wir Sie gern persönlich, damit Ihr Traum von der eigenen Wohnung oder vom eigenen Haus 2023 wahr wird.

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Wer ist Eigentümer einer Immobilie

Wer ist Eigentümer einer Immobilie?

Definition: Immobilien-Eigentümer Im Rahmen eines Immobilienkaufs stellt sich häufig die Frage: wann gehört dem Käufer die Immobilie tatsächlich? Auch umgekehrt im Falle eines Immobilienverkaufs eröffnet sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Objekt aus dem Besitz des Verkäufers in jenen des Käufers übergeht. In unserem Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund und erklären die rechtlichen Rahmenbedingungen.   1. Unterscheid zwischen Eigentümer und Besitzer einer Immobilie Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben möchte, sollte zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür kennen. Denn ein Immobilienerwerb ist in der Regel um ein Vielfaches komplizierter als ein sonstiges alltägliches Kaufgeschäft. Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch gibt dabei Aufschluss über die rechtlichen Definitionen. Eigentümer einer Immobilie ist immer derjenige, die im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Wer Eigentümer einer Sache ist, kann mit diesem Eigentum demnach „nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“. Der Eigentümer einer Immobilie kann somit festlegen, was mit seinem Eigentum geschehen soll. Das heißt, der Eigentümer kann frei über die Immobilie verfügen, sie demnach selbst nutzen, verschenken oder aber vermieten. Im Gegensatz dazu wird unter Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, sprich Immobilie, verstanden. Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung kann man somit auch gänzlich ohne Eigentum sein, zum Beispiel dann, wenn man diese mietet. Die Person, die in einer Wohnung zur Miete wohnt oder eine Geschäftsfläche pachten, ist somit Besitzer. Währenddessen ist der Vermieter oder Verpächter der wahre Eigentümer und herrscht rechtlich gesehen über besagte Immobilie.   2. Den Eigentümer einer Immobilie herausfinden Hierzu genügt ein Blick ins Grundbuch. Ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch gibt etwaigen Käufern einer Immobilie somit wertvolle Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie. Aufgrund grundrechtlicher Einschränkungen erhält jedoch nicht jede Person frei Einblick in das Grundbuch, sondern ausschließlich bei einem vorliegenden berechtigten Interesse. Aus diesem Grund kann der aktuelle Eigentümer einen entsprechenden Grundbuchauszug anfordern und diesen an einen potenziellen Käufer aushändigen. Alternativ genügt auch eine Vollmacht, um das Grundbauch einsehen zu können. Die Grundbucheinsicht gibt unter anderem Auskunft über folgende Punkte: Auskunft über die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse Auskunft über Lage und Größe einer Immobilie Auskunft über Lasten und Beschränkungen einer Immobilie oder eines Grundstücks (u.a. Nießbrauchrechte, Erbbaurechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte) Auskunft über Grundpfandrechte (u.a. Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte, Rentenschulden) Sie haben noch Fragen zur Grundbucheinsicht oder benötigen Unterstützung beim Immobilienverkauf bzw. bei der Vermarktung einer Wohnung oder eines Hauses? Gerne steht Ihnen die Daniel von Baum Immobilien GmbH hierfür als kompetenter Ansprechpartner mir Rat und Tat zur Seite.   3. Welche Formen von Eigentum gibt es? Es können unterschiedliche Arten von Eigentum unterschieden werden. Beim sogenannten Alleineigentum gehört ein Haus oder eine Wohnung lediglich einer einzigen Person, die somit auch allein und frei über das Objekt verfügen kann. Neben dem Alleineigentum gibt es aber auch ein sogenanntes Miteigentum. Beim Miteigentum sind immer mehrere Personen ins Grundbuch eingetragen. Im Zuge dessen wird auch von einer Gemeinschaft nach Bruchteilen gesprochen, sodass jeder über seinen Anteil am Eigentum frei verfügen kann. Das bedeutet, dass ein Miteigentümer seinen eigenen Anteil jederzeit veräußern kann. Beim Gesamthandseigentum wiederum gibt es zwar ebenfalls mehrere Eigentümer, die Anteile der einzelnen Eigentümer sind jedoch zugunsten der Gesamtheit gebunden und somit nicht frei verfügbar.   4. Welche Formen von Eigentum gibt es? Es können unterschiedliche Arten von Eigentum unterschieden werden. Beim sogenannten Alleineigentum gehört ein Haus oder eine Wohnung lediglich einer einzigen Person, die somit auch allein und frei über das Objekt verfügen kann. Neben dem Alleineigentum gibt es aber auch ein sogenanntes Miteigentum. Beim Miteigentum sind immer mehrere Personen ins Grundbuch eingetragen. Im Zuge dessen wird auch von einer Gemeinschaft nach Bruchteilen gesprochen, sodass jeder über seinen Anteil am Eigentum frei verfügen kann. Das bedeutet, dass ein Miteigentümer seinen eigenen Anteil jederzeit veräußern kann. Beim Gesamthandseigentum wiederum gibt es zwar ebenfalls mehrere Eigentümer, die Anteile der einzelnen Eigentümer sind jedoch zugunsten der Gesamtheit gebunden und somit nicht frei verfügbar.   5. Eigentumsübertragung an einer Immobilie Im Rahmen eines Immobilienverkaufs bzw. -kaufs stellt sich nun die Frage, wann genau der Eigentumsübergang (vom Verkäufer auf den Käufer) erfolgt. Zunächst spielt dabei das formelle Prozedere des Verkaufs eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zu alltäglichen Kaufgeschäften, muss ein Immobilienverkauf immer notariell beglaubigt werden. Denn es gilt: Kaufverträge über den Erwerb von Grundeigentum, welche nicht notariell beurkundet wurden, sind unwirksam. Das bedeutet, dass Eigentum an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück nur dann übertragen werden kann, wenn ein Vertrag unter notarieller Beurkundung abgeschlossen wurde. Allerdings ist es damit allein noch nicht getan. Die eigentliche Eigentumsübertragung findet erst im nächsten Schritt statt, durch die formale Eintragung ins Grundbuch. Denn erst der Eintrag ins Grundbuch gibt Klarheit über die tatsächlichen Rechts- bzw. Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie oder einem Grundstück. Das heißt, dass der Eigentumsübergang im Rahmen eines Immobilienverkaufs nicht mit Abschluss des (notariell beglaubigten) Kaufvertrages stattfindet, sondern erst nach vollzogener Eintragung ins Grundbuch. Um den Käufer zu schützen und da zwischen Kaufabschluss und offizieller Eintragung ins Grundbuch mitunter mehrere Wochen vergehen können, wird im Regalfall eine sogenannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese verhindert, dass ein Verkäufer eine Immobilie nach erfolgtem Abschluss des Kaufvertrags etwa an andere Interessenten verkaufen oder das Objekt nachträglich mit Grundpfandrechten belasten kann. Es handelt sich somit um eine Eigentumsvormerkung, die einen Käufer nachhaltig schützt.   6. Wann ist der Eigentumsübergang final erfolgt? Abschließend vollzogen ist der Eigentumsübergang dann, wenn folgende Kriterien vollständig erfüllt sind: Kaufpreis wurde vom Käufer überwiesen Grunderwerbsteuer wurde durch den Käufer entrichtet Eigentumsumschreibung wurde durch den Notar veranlasst Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist erfolgt Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist somit der formale Abschluss eines Immobilienverkaufs. Die Auflassungsvormerkung wird im Zuge dessen gelöscht und der Käufer anstelle des Verkäufers als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Sie haben dazu noch Fragen? Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Verkauf einer Immobilie in Wuppertal und Umgebung – professionell und zuverlässig. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how. Als Immobilienmakler für Wuppertal sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienverkauf bestmöglich vorbereitet wird und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung geschaffen wird. 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