Trendwende Immobilienmarkt: Käufer in bester Verhandlungsposition

Übersicht

Auch in Wuppertal mehr Kaufangebote als Nachfragen

In den Sommermonaten hat sich der Trend verstärkt: Die Immobiliennachfrage geht zurück, viele Kaufinteressenten warten ab. Dabei hat sich die Verhandlungsposition der Immobilienkäufer deutlich verbessert. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen Immobilien zu Rekordpreisen verkauft wurden, besteht nun die Chance, über Immobilienpreise zu verhandeln. Die Zeiten, in denen sich Kaufinteressenten gegenseitig überboten, sind vorbei.

Wie verändert sich der Wuppertaler Immobilienmarkt?

Selbst in den besten Lagen Wuppertals ist die Nachfrage nach Kaufimmobilien zurückgegangen und das Angebot gestiegen. Das bemerkt derzeit auch Immobilienmakler Daniel von Baum: „Potenzielle Immobilienkäufer warten offenbar ab, wie sich der Immobilienmarkt und das Zinsniveau entwickeln werden.“ Die aktuellen Zahlen sprechen für sich, sodass Immobilienportale die aktuelle Entwicklung bereits als Trendwende am Immobilienmarkt werten. ImmoScout24 meldet in einer Pressemitteilung vom 17.08., dass im Juli das Angebot an Kaufimmobilien bundesweit um 9 % gestiegen sei, in den Metropolen wie Düsseldorf gäbe es sogar einen Angebotszuwachs von 15,6 %. Hingegen sei im gleichen Zeitraum die Nachfrage nach Kaufimmobilien bundesweit um 18 % gesunken.

Quelle: ImmoScout24

 

Daniel von Baum sieht die Ursache für diese Marktentwicklung in mehreren Faktoren: Zum einen führt der Anstieg der Bauzinsen im ersten Halbjahr 2022 dazu, dass die Finanzierung einer Immobilie teurer geworden ist als in den vergangenen Jahren, in denen der Immobilienmarkt von einem historisch niedrigen Zinsniveau geprägt war. Darüber hinaus sind die Menschen von den drastisch gestiegenen Energiekosten irritiert und fürchten die hohen Heizkosten einer Bestandsimmobilie. „Viele Kaufwillige sind unsicher, wie es nun weitergeht“, berichtet der Wuppertaler Makler. Dennoch steht der Traum vom Eigenheim natürlich immer noch ganz oben in der Liste der Lebensziele.

Umdenken bei Wuppertaler Immobilienanbietern

In der jetzigen Trendwende geht natürlich auch darum, dass sich die Preisvorstellungen der Immobilieneigentümer den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Im ersten Halbjahr 2022 orientierten sich die Preiserwartungen noch immer an der Marktlage vergangener Jahre, in denen die Immobilienpreise regelrecht durch die Decke gingen. Diese Erwartungshaltung ist angesichts der aktuellen Marktentwicklung nicht mehr realistisch.

In der jetzigen Marktentwicklung ist eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Makler enorm wichtig. Dabei gilt es, sämtliche Aspekte wie Lage, Energiebedarf, Rentabilität und Renovierungsbedarf zu berücksichtigen und darauf basierend einen angemessenen Kaufpreis festzulegen. Im gehobenen Preissegment kommt es darauf an, wie gefragt eine Immobilie ist. Tendenziell sind energieeffiziente Neubauimmobilien oder sanierte Bestandsimmobilien attraktiver als Immobilien mit einem umfassenden Sanierungsbedarf.

Aus jahrelanger Erfahrung kennt Daniel von Baum den Immobilienmarkt in Wuppertal und Umgebung sehr genau und kann auf einen großen Datenbestand an Kaufinteressent(inn)en zurückgreifen. Wer das Maklerteam der Daniel von Baum Immobilien mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, erhält eine aktuelle Immobilienbewertung, die bereits in der verkaufsabhängigen Maklercourtage inbegriffen ist. Es entstehen somit zunächst keine Kosten für Immobilienanbieter in Wuppertal und Umgebung

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Steuern beim Immobilienverkauf

Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei Immobilien?

Schenkung von Immobilien – Ein Ratgeber Als Eigentümer einer Immobilie stellt sich früher oder später unweigerlich die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung im Fall des eigenen Ablebens geschehen soll. Wer sich deshalb eingehend mit dieser Thematik beschäftigt, wird sich mit dem Begriff der Schenkung auseinandersetzen müssen. Das bedeutet, wird ein Haus oder eine Wohnung aus privatem Besitz veräußert und dadurch ein Gewinn erzielt, wird eine Spekulationssteuer fällig. Um private Eigentümer vor dieser zu schützen, wurden vom Gesetzgeber bestimmte Rahmenbedingungen und Fristen eingeführt. Welche dies sind und wie sich die Höhe der Spekulationssteuer für eine Immobilie bemisst, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel. Denn Vermögenswerte wie Immobilien müssen nicht zwangsläufig erst nach dem Tode vererbt werden, sondern können bereits zu Lebzeiten via Schenkung an Dritte übertragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bringen Immobilienschenkungen zudem auch steuerliche Begünstigungen gegenüber dem klassischen Vererben. Worin die Vorteile einer Schenkung bestehen und wonach sich die Höhe einer etwaigen Schenkungssteuer richtet, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.   Was bei der Immobilienschenkung beachten? Laut § 23 EstG müssen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften entsprechend versteuert werden, sofern es sich dabei um ein Wirtschaftsgut wie eine Immobilie handelt. Die Spekulationssteuer wird allerdings nur dann fällig, wenn es zwischen Ankauf und Verkauf zu einer entsprechenden Wertsteigerung gekommen ist und die Immobilie mit Gewinn veräußert wurde. Wichtig dabei: Die Spekulationssteuer wird immer nur auf den Wertgewinn erhoben, nicht auf die komplette Verkaufssumme. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Schenkung um die rechtmäßige Übertragung von Vermögenswerten des Besitzers bzw. Eigentümers zu Lebzeiten auf eine andere Person – z.B. eines Elternteils auf ein Kind. Voraussetzung dafür ist, dass sich beide Parteien darüber einig sind, dass eine Immobilie unentgeltlich übertragen wird. Nur dann liegt de facto auch der Umstand einer Schenkung vor. Tipp: Obwohl bei einer Schenkung kein Schenkungsvertrag notwendig ist, sollte eine Schenkung immer entsprechend vertraglich festgehalten bzw. notariell beglaubigt werden. Dies schützt sowohl den Beschenkten als auch die schenkende Person selbst und hilft dabei spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Formal abgeschlossen wird eine Schenkung schließlich mit der Änderung des Grundbucheintrags. Der Beschenkte ist nun der neue Eigentümer der Immobilie. Ob eine Spekulationssteuer entrichtet werden muss oder nicht, ist allerdings nicht nur von der Wertsteigerung selbst abhängig, sondern auch von einer Reihe weiterer Kriterien. Hierzu gehört etwa die sogenannte Spekulationsfrist, die zugunsten des Eigentümers eine Besteuerung verhindern kann.   Was kostet eine Schenkung? Die vom Gesetzgeber vorgegebene Spekulationsfrist bei Immobilien beträgt 10 Jahre. Liegen zwischen dem Kauf einer Immobilie und deren Verkauf mindestens 10 Jahre, wird auf eine Steuererhebung seitens des Fiskus verzichtet. Finden Kauf und Verkauf hingegen innerhalb der 10-jährigen Frist statt, muss die Spekulationssteuer entrichtet werden. Davon betroffen: Nicht bebaute Grundstücke, vermietete Häuser und Wohnungen, Anteile an geschlossenen Immobilienfonds, Miteigentumsanteile sowie Erbbaurechte. Für die Einhaltung der Spekulationsfrist maßgeblich ist dabei das Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Im Zusammenhang mit Schenkungen wird häufig auch von Steuervorteilen gesprochen. Dank einer Schenkung erhoffen sich Beteiligte, dass Sie der in Deutschland geltenden Erbschaftssteuer entgehen können und die Übertragung des Vermögens steuerlich begünstigt vollzogen werden kann. Schenken sollen demnach günstiger sein als Vererben. Tatsächlich jedoch ist eine Schenkung nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Ob durch eine Schenkung steuerliche Vorteile entstehen, ist deshalb immer im individuell zu überprüfen und von Fall zu Fall unterschiedlich. Denn in Deutschland existiert neben der Erbschaftssteuer auch eine entsprechende Schenkungssteuer. Diese entspricht dabei zu großen Teilen der Erbschaftssteuer, vor allem was die gesetzlich festgelegten Freibeträge betrifft. Das heißt, während die Entrichtung der Grunderwerbssteuer im Falel einer Schenkung entfällt, wird im Gegensatz dazu eine Schenkungssteuer inkl. Freibeträgen erhoben, welche sich nach den Steuerklassen und Sätzen der Erbschaftssteuer richtet. Bei anderen Wirtschaftsgütern wie Gold, Schmuck, Antiquitäten, Oldtimern oder Kunstgegenständen, die mit Gewinn veräußert werden, liegt die Spekulationsfrist im Vergleich dazu nur bei einem Jahr. Diese Fristen sollten private Verkäufer jedenfalls im Blick behalten. Wichtigster Baustein bei der Immobilienfinanzierung ist meist das vorhandene Eigenkapital. Wer über größere Summen an angespartem Vermögen verfügen kann, hat einerseits bessere Chancen einen Kredit gewährt, andererseits auch die Möglichkeit, höhere Summen fremdfinanziert zu bekommen. Immobilienexperten empfehlen einen Mindestanteil von 20% – 30% Eigenkapital von der Gesamtsumme. Viele Banken setzen diese Grenze auch als Bedingung für die Kreditgewährung. Mittlerweile finden sich allerdings auch viele Finanzierungskonzepte ohne Eigenkapital. Hier gilt es als Käufer besonders genau hinzusehen und gegebenenfalls versteckte Kosten bei der Rückzahlung vorab zu erkennen. Solche Vollfinanzierungen können auch durch Privatkredite ermöglicht werden. Hier gilt es zu beachten, dass oft strengere Konditionen und höhere Zinssätze auf den Käufer zukommen.   Wie wird die Höhe der Schenkungssteuer berechnet? Ob Schenkung oder Vererben sollte der künftige Erblasser immer möglichst frühzeitig entscheiden. Je früher sich für eine Schenkung entschieden wird, desto eher lassen sich auch steuerliche Vorteile geltend machen. Denn der deutsche Gesetzgeber sieht für jeden Beschenkten einen bestimmten Freibetrag vor. Zunächst muss zur Bemessung der Schenkungsteuer der Blick auf die für die Erbschaftsteuer gültigen Freibeträge gerichtet werden. Für den Ehepartner eines Verstorbenen wird durch das Finanzamt ein Freibetrag in der Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Kinder eines Hinterbliebenen können immerhin einen Freibetrag in der Höhe von 400.000 Euro steuerlich geltend machen. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad verringert sich die Höhe des Freibetrags (siehe Infografik). Diese Freibetragsgrenzen gelten somit gleichermaßen für Erbschaften als auch für Schenkungen. Im Gegensatz zum erbschaftssteuerlichen Freibetrag, welcher nur einmal – beim Tod des Erblassers – beansprucht werden kann, darf der Freibetrag im Falle einer Schenkung alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise ergeben sich mitunter erhebliche Steuervorteile. Beträgt der Wert einer Immobilie beispielsweise 550.000 Euro, kann ein Elternteil dem Kind vorerst lediglich einen Wertanteil an der Immobilie in der Höhe von 400.000 Euro schenken. Dieser Betrag entspricht dem gesetzlichen Freibetrag. Sind 10 Jahre nach der ersten Schenkung vergangen, können die restlichen 150.000 Euro nachgeschenkt werden – steuerfrei. Tipp: Bei Schenkungen von Eltern an deren Kinder verdoppelt sich die Höhe des Freibetrags, da beide Elternteile Schenkungen an die Kinder vornehmen können. Liegt der Wert einer Immobilie unter der Freibetragsgrenze, ist eine Schenkung dem Vererben auf jeden Fall vorzuziehen. Im Zusammenhang mit der Wertermittlung einer Immobilie, dient dabei

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