Trendwende Immobilienmarkt: Käufer in bester Verhandlungsposition

Übersicht

Auch in Wuppertal mehr Kaufangebote als Nachfragen

In den Sommermonaten hat sich der Trend verstärkt: Die Immobiliennachfrage geht zurück, viele Kaufinteressenten warten ab. Dabei hat sich die Verhandlungsposition der Immobilienkäufer deutlich verbessert. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen Immobilien zu Rekordpreisen verkauft wurden, besteht nun die Chance, über Immobilienpreise zu verhandeln. Die Zeiten, in denen sich Kaufinteressenten gegenseitig überboten, sind vorbei.

Wie verändert sich der Wuppertaler Immobilienmarkt?

Selbst in den besten Lagen Wuppertals ist die Nachfrage nach Kaufimmobilien zurückgegangen und das Angebot gestiegen. Das bemerkt derzeit auch Immobilienmakler Daniel von Baum: „Potenzielle Immobilienkäufer warten offenbar ab, wie sich der Immobilienmarkt und das Zinsniveau entwickeln werden.“ Die aktuellen Zahlen sprechen für sich, sodass Immobilienportale die aktuelle Entwicklung bereits als Trendwende am Immobilienmarkt werten. ImmoScout24 meldet in einer Pressemitteilung vom 17.08., dass im Juli das Angebot an Kaufimmobilien bundesweit um 9 % gestiegen sei, in den Metropolen wie Düsseldorf gäbe es sogar einen Angebotszuwachs von 15,6 %. Hingegen sei im gleichen Zeitraum die Nachfrage nach Kaufimmobilien bundesweit um 18 % gesunken.

Quelle: ImmoScout24

 

Daniel von Baum sieht die Ursache für diese Marktentwicklung in mehreren Faktoren: Zum einen führt der Anstieg der Bauzinsen im ersten Halbjahr 2022 dazu, dass die Finanzierung einer Immobilie teurer geworden ist als in den vergangenen Jahren, in denen der Immobilienmarkt von einem historisch niedrigen Zinsniveau geprägt war. Darüber hinaus sind die Menschen von den drastisch gestiegenen Energiekosten irritiert und fürchten die hohen Heizkosten einer Bestandsimmobilie. „Viele Kaufwillige sind unsicher, wie es nun weitergeht“, berichtet der Wuppertaler Makler. Dennoch steht der Traum vom Eigenheim natürlich immer noch ganz oben in der Liste der Lebensziele.

Umdenken bei Wuppertaler Immobilienanbietern

In der jetzigen Trendwende geht natürlich auch darum, dass sich die Preisvorstellungen der Immobilieneigentümer den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Im ersten Halbjahr 2022 orientierten sich die Preiserwartungen noch immer an der Marktlage vergangener Jahre, in denen die Immobilienpreise regelrecht durch die Decke gingen. Diese Erwartungshaltung ist angesichts der aktuellen Marktentwicklung nicht mehr realistisch.

In der jetzigen Marktentwicklung ist eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Makler enorm wichtig. Dabei gilt es, sämtliche Aspekte wie Lage, Energiebedarf, Rentabilität und Renovierungsbedarf zu berücksichtigen und darauf basierend einen angemessenen Kaufpreis festzulegen. Im gehobenen Preissegment kommt es darauf an, wie gefragt eine Immobilie ist. Tendenziell sind energieeffiziente Neubauimmobilien oder sanierte Bestandsimmobilien attraktiver als Immobilien mit einem umfassenden Sanierungsbedarf.

Aus jahrelanger Erfahrung kennt Daniel von Baum den Immobilienmarkt in Wuppertal und Umgebung sehr genau und kann auf einen großen Datenbestand an Kaufinteressent(inn)en zurückgreifen. Wer das Maklerteam der Daniel von Baum Immobilien mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, erhält eine aktuelle Immobilienbewertung, die bereits in der verkaufsabhängigen Maklercourtage inbegriffen ist. Es entstehen somit zunächst keine Kosten für Immobilienanbieter in Wuppertal und Umgebung

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Steuern beim Immobilienverkauf

Die Steuern beim Immobilienkauf/ -verkauf

Immobiliensteuern erklärt Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie kaufen oder verkaufen, dann möchte auch der Fiskus davon profitieren. Sie sollten sich deshalb im Vorfeld über die Höhe der Abgaben informieren, ansonsten könnte es mit Erhalt des Bescheids ein böses Erwachen geben.   Steuern beim Immobilienkauf Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann werden zwei unterschiedliche Steuern fällig. Es handelt sich dabei um die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer. Die Grunderwerbssteuer muss direkt nach dem Kauf beglichen werden. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. In Nordrhein-Westfalen sind es 6,5%. Interessant ist dabei zu wissen, dass vom Staat alle am Kaufvertrag beteiligten Personen als haftende Steuerschuldner angesehen werden. Somit müssten Käufer und auch Verkäufer für die Steuern aufkommen. Normalerweise wird im Kaufvertrag aber geregelt, dass die Kosten vom Käufer beglichen werden müssen. Handelt es sich dabei um ein Ehepaar, dann wird die Steuer geteilt und jeder Partner bekommt einen Steuerbescheid zugeschickt. Zunächst einmal werden also die Käufer in die Pflicht genommen. Sollte kein Zahlungseingang erfolgen, dann wendet sich das Finanzamt an den Verkäufer. Wenn dieser Fall eintritt, dann hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer einen Rechtsanspruch. So kann der Verkäufer zum Beispiel die Umschreibung des Eigentums solange ablehnen, bis tatsächlich alle offenen Zahlungen an ihn durchgeführt wurden. Fällig wird die Steuer immer dann, wenn beim Notar der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Nach Erhalt des Steuerbescheids muss die Steuer binnen eines Monats beglichen werden. Wenn die Zahlung erfolgt ist, wird der Notar mittels einer Unbedenklichkeits-Bescheinigung über den Geldeingang informiert. Erst jetzt darf er die Eigentumsumschreibung im Grundbuch offiziell vollziehen. Mit der Zahlung des Kaufpreises steht die Fälligkeit der Steuer übrigens nicht in Zusammenhang. Bei der Grundsteuer ist die Sache dagegen etwas komplizierter. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde jährlich eingefordert und ist gesetzlich im Grundsteuergesetz geregelt. Jede Kommune legt die Höhe individuell fest. Die Grundsteuermesszahl, der festgesetzte Hebesatz und der vom Finanzamt bestimmte Einheitswert der Immobilie bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es lohnt sich im Vorfeld also durchaus, einen Experten zu Rate zu ziehen. Dieser kann Auskunft über die zu erwartenden jährlichen Verpflichtungen geben.   Steuern beim Immobilienverkauf Die Grunderwerbssteuer kann hier in der Regel außen vor gelassen werden, da diese fast ausnahmslos vom Käufer begleichen wird. Doch welche Steuern kommen tatsächlich auf Sie zu, wenn Sie Ihr Objekt verkaufen? Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, welches Sie seit vielen Jahren selbst bewohnen, dann müssen Sie vermutlich gar keine Steuern bezahlen. Grundsätzlich sind übrigens nur die Gewinne aus dem Verkauf steuerpflichtig. Die Steuern werden aber nur dann fällig, wenn Sie das Objekt innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren veräußern. Sollten Sie Ihre Immobilie schon länger besitzen, dann darf man Ihnen gratulieren, da Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können. Es ist allerdings auch möglich, eine Immobilie steuerfrei zu verkaufen, obwohl sich das Objekt noch keine 10 Jahre in Ihrem Besitz befindet. Sollten Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorherigen Kalenderjahren selbst für eigene Wohnzwecke genutzt haben, dann entfällt die Steuer ebenfalls. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, dann beachten Sie diese beiden Punkte unbedingt. Ansonsten müssen Sie mit einer hohen Steuerzahlung rechnen, die durchaus im mittleren fünfstelligen Bereich liegen kann. Wenn Sie wissen möchten, welche Steuern beim Verkauf oder Kauf von Immobilien anfallen, dann melden Sie sich doch einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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