Immobilienmarkt Briller Viertel

Wohnen in Brill - Daniel von Baum

Übersicht

Stadtquartier Brill: Das Briller Viertel vorgestellt

Die Kombination aus Naturnähe und Großstadtcharakter macht Wuppertal zu einer der interessantesten Gegenden auf dem deutschen Immobilienmarkt. Mit ca. 360.000 Einwohnern ist Wuppertal das Zentrum des Bergischen Landes, wenn es um Industrie, Wirtschaft, Bildung und Kultur geht. Die Universitätsstadt überzeugt durch ihre malerische Lage am Ufer der Wupper und ist, nicht zu Unrecht, als die grünste Großstadt Deutschlands bekannt. Andere Ballungszentren wie Düsseldorf, Köln, Dortmund, Duisburg oder Essen sind in kürzester Zeit erreichbar.

Eine der unbestritten attraktivsten Gegenden innerhalb Wuppertals ist das Briller Viertel. Hier reiht sich Gründerzeitvilla an Gründerzeitvilla. Das mondäne Viertel lebt und atmet Geschichte und vereint dabei in sich, was die Stadt Wuppertal ausmacht. Nähe zur Natur und Nähe zur Betriebsamkeit gleichermaßen.

Das spiegelt sich allerdings auch in den Preisen wider. Das Briller Viertel zählt zu den teuersten Pflastern Wuppertals. Eine Investition in eine Immobilie rechnet sich trotzdem, einen Wertverfall wird es in naher Zukunft nicht geben, eher noch eine weitere Steigerung.

 

Das Briller Viertel als Wohnlage

Das Briller Viertel, oder wie es eigentlich korrekt heißt, das Stadtquartier Brill, ist ein Teil des Wuppertaler Stadtbezirkes Elberfeld-West. Als sich Wuppertal Anfang des 19. Jahrhunderts zu einem weltweit bedeutenden Zentrum der Textilindustrie aufschwang, stieg einerseits der Wohnungsbedarf für die zahlreich herbeiströmenden Arbeiter. Gleichzeitig machten sich Großindustrielle auf die Suche nach exquisit-komfortablem Wohnraum, weit entfernt von den Zentren der Produktion. Da der zu diesem Zeitpunkt noch so gut wie nicht vorhanden war, schufen sie ihn sich kurzerhand selbst. Sie errichteten ihre prachtvollen Villen in Elberfeld-West. Das Briller Viertel war geboren.

Einer der größten Vorzüge, damals wie heute, ist die unmittelbare Nähe zum waldreichen Naherholungsgebiet am innerstädtischen Nützenberg. Gleichzeitig ist das Zentrum mit allen sich bietenden Annehmlichkeiten nicht weit. Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Ärzte, Apotheken, Gastronomie – vom Briller Viertel aus, ist alles einfach zu erreichen.

Das Stadtquartier Brill besteht aus den Ortsteilen Am Brill, Brillerhöhe, Hackland, Ottenbruch, Schürren, Buschhäuschen und Am Schafftal. Im Süden des Gebietes findet sich eines der größten, zusammenhängenden, aus der Gründerzeit stammenden Villenviertel Deutschlands, das eigentliche „Briller Viertel“.

Grafik Immobilien Brill Wuppertal

 

Aktuelle Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Häuser im Briller Viertel

Generell erfuhren die Wohnungspreise in Wuppertal während der letzten 12 Monate eine deutliche Steigerung. Im Durchschnitt betrug die 10 %. Das Briller Viertel lag nochmals ein wenig über diesem Trend. Hier machte die Steigerung durchschnittlich 13 % aus. Aktuell beträgt der Quadratmeterpreis beim Kauf einer Wohnung im Mittel 1.800 €, Ende 2017 waren es noch 1.400 €.

Der Kaufpreis für Häuser im Briller Viertel ist hingegen weniger stark gestiegen als der Durchschnittswert für Wuppertal. Während die Teuerung in der Stadt 9 % betrug, belief sich jene im Stadtquartier Brill lediglich auf 3 %. Der Quadratmeterpreis beträgt aktuell 2.350 €, Ende 2017 lag er noch bei 2.150 €.

 

Aktuelle Mietpreise für Wohnungen und Häuser im Briller Viertel

Auch die Mietpreise für Wohnungen in Wuppertal und im Briller Viertel sind während der letzten 12 Monate gestiegen. Beide fielen mit 3 % gleich hoch aus. Der aktuelle Mietpreis liegt bei 6,90 €/m². Im Sommer 2017 waren 6,50 €/m² zu bezahlen.

Der Mietpreis für Häuser entwickelte sich hingegen wieder mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Während er im Wuppertaler Durchschnitt um 4 % gestiegen ist, tat er dies im Briller Viertel um 7 %. Aktuell liegt er bei 8,60 /m². Vor drei Jahren betrug er noch bei 7,90 €/m².

 

Quadratmeterpreise im Briller Viertel

Ja, das Briller Viertel zählt, wie bereits erwähnt, zu den exklusiveren Gegenden Wuppertals. Ein Blick auf die durchschnittlichen Quadratmeterpreise macht das deutlich.

Teuerste Quadratmeterpreise im Briller Viertel:

Katernberger Straße: 4.381 €/m2
Am Buschhäuschen: 4.250 €/m²
Allerdings finden sich auch im Briller Viertel immer wieder Schnäppchen. Oft sehen sich Vermieter/Eigentümer gezwungen, ihre Vorstellungen der Realität anzupassen und im Preis nachzugeben.

Günstige Quadratmeterpreise im Briller Viertel:

Bismarchkstraße: 1.125 €/m²
Treppenstraße: 881 €/m²

 

Aktuelle Trends am Immobilienmarkt im Briller Viertel

Das Briller Viertel zählt nach wie vor zu den absolute Top-Adressen in Wuppertal. Die Investition in ein Objekt lohnt sich auf jeden Fall, die Gegend wird auch in den kommenden Jahren nichts von ihrer Anziehungs- und Strahlkraft verlieren. Die beliebtesten Straßen bleiben die Bismarck-, Roon- und Moltke-Straße. Rekordpreise werden mitunter in der Katernberger Straße und in der Gegend „Am Buschhäuschen“ erzielt. Allerdings geht die Verfügbarkeit freier Grundstücke aufgrund der geologisch bedingten, räumlichen Beschränktheit immer weiter zurück, ein weiterer Preisanstieg ist deshalb zu erwarten.

Dürfen wir Ihnen bei Ihren Überlegungen behilflich sein? Die Daniel von Baum Immobilien GmbH freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!

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Wer ist Eigentümer einer Immobilie

Wer ist Eigentümer einer Immobilie?

Definition: Immobilien-Eigentümer Im Rahmen eines Immobilienkaufs stellt sich häufig die Frage: wann gehört dem Käufer die Immobilie tatsächlich? Auch umgekehrt im Falle eines Immobilienverkaufs eröffnet sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Objekt aus dem Besitz des Verkäufers in jenen des Käufers übergeht. In unserem Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund und erklären die rechtlichen Rahmenbedingungen.   1. Unterscheid zwischen Eigentümer und Besitzer einer Immobilie Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben möchte, sollte zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür kennen. Denn ein Immobilienerwerb ist in der Regel um ein Vielfaches komplizierter als ein sonstiges alltägliches Kaufgeschäft. Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch gibt dabei Aufschluss über die rechtlichen Definitionen. Eigentümer einer Immobilie ist immer derjenige, die im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Wer Eigentümer einer Sache ist, kann mit diesem Eigentum demnach „nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“. Der Eigentümer einer Immobilie kann somit festlegen, was mit seinem Eigentum geschehen soll. Das heißt, der Eigentümer kann frei über die Immobilie verfügen, sie demnach selbst nutzen, verschenken oder aber vermieten. Im Gegensatz dazu wird unter Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, sprich Immobilie, verstanden. Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung kann man somit auch gänzlich ohne Eigentum sein, zum Beispiel dann, wenn man diese mietet. Die Person, die in einer Wohnung zur Miete wohnt oder eine Geschäftsfläche pachten, ist somit Besitzer. Währenddessen ist der Vermieter oder Verpächter der wahre Eigentümer und herrscht rechtlich gesehen über besagte Immobilie.   2. Den Eigentümer einer Immobilie herausfinden Hierzu genügt ein Blick ins Grundbuch. Ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch gibt etwaigen Käufern einer Immobilie somit wertvolle Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie. Aufgrund grundrechtlicher Einschränkungen erhält jedoch nicht jede Person frei Einblick in das Grundbuch, sondern ausschließlich bei einem vorliegenden berechtigten Interesse. Aus diesem Grund kann der aktuelle Eigentümer einen entsprechenden Grundbuchauszug anfordern und diesen an einen potenziellen Käufer aushändigen. Alternativ genügt auch eine Vollmacht, um das Grundbauch einsehen zu können. Die Grundbucheinsicht gibt unter anderem Auskunft über folgende Punkte: Auskunft über die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse Auskunft über Lage und Größe einer Immobilie Auskunft über Lasten und Beschränkungen einer Immobilie oder eines Grundstücks (u.a. Nießbrauchrechte, Erbbaurechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte) Auskunft über Grundpfandrechte (u.a. Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte, Rentenschulden) Sie haben noch Fragen zur Grundbucheinsicht oder benötigen Unterstützung beim Immobilienverkauf bzw. bei der Vermarktung einer Wohnung oder eines Hauses? Gerne steht Ihnen die Daniel von Baum Immobilien GmbH hierfür als kompetenter Ansprechpartner mir Rat und Tat zur Seite.   3. Welche Formen von Eigentum gibt es? Es können unterschiedliche Arten von Eigentum unterschieden werden. Beim sogenannten Alleineigentum gehört ein Haus oder eine Wohnung lediglich einer einzigen Person, die somit auch allein und frei über das Objekt verfügen kann. Neben dem Alleineigentum gibt es aber auch ein sogenanntes Miteigentum. Beim Miteigentum sind immer mehrere Personen ins Grundbuch eingetragen. Im Zuge dessen wird auch von einer Gemeinschaft nach Bruchteilen gesprochen, sodass jeder über seinen Anteil am Eigentum frei verfügen kann. Das bedeutet, dass ein Miteigentümer seinen eigenen Anteil jederzeit veräußern kann. Beim Gesamthandseigentum wiederum gibt es zwar ebenfalls mehrere Eigentümer, die Anteile der einzelnen Eigentümer sind jedoch zugunsten der Gesamtheit gebunden und somit nicht frei verfügbar.   4. Welche Formen von Eigentum gibt es? Es können unterschiedliche Arten von Eigentum unterschieden werden. Beim sogenannten Alleineigentum gehört ein Haus oder eine Wohnung lediglich einer einzigen Person, die somit auch allein und frei über das Objekt verfügen kann. Neben dem Alleineigentum gibt es aber auch ein sogenanntes Miteigentum. Beim Miteigentum sind immer mehrere Personen ins Grundbuch eingetragen. Im Zuge dessen wird auch von einer Gemeinschaft nach Bruchteilen gesprochen, sodass jeder über seinen Anteil am Eigentum frei verfügen kann. Das bedeutet, dass ein Miteigentümer seinen eigenen Anteil jederzeit veräußern kann. Beim Gesamthandseigentum wiederum gibt es zwar ebenfalls mehrere Eigentümer, die Anteile der einzelnen Eigentümer sind jedoch zugunsten der Gesamtheit gebunden und somit nicht frei verfügbar.   5. Eigentumsübertragung an einer Immobilie Im Rahmen eines Immobilienverkaufs bzw. -kaufs stellt sich nun die Frage, wann genau der Eigentumsübergang (vom Verkäufer auf den Käufer) erfolgt. Zunächst spielt dabei das formelle Prozedere des Verkaufs eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zu alltäglichen Kaufgeschäften, muss ein Immobilienverkauf immer notariell beglaubigt werden. Denn es gilt: Kaufverträge über den Erwerb von Grundeigentum, welche nicht notariell beurkundet wurden, sind unwirksam. Das bedeutet, dass Eigentum an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück nur dann übertragen werden kann, wenn ein Vertrag unter notarieller Beurkundung abgeschlossen wurde. Allerdings ist es damit allein noch nicht getan. Die eigentliche Eigentumsübertragung findet erst im nächsten Schritt statt, durch die formale Eintragung ins Grundbuch. Denn erst der Eintrag ins Grundbuch gibt Klarheit über die tatsächlichen Rechts- bzw. Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie oder einem Grundstück. Das heißt, dass der Eigentumsübergang im Rahmen eines Immobilienverkaufs nicht mit Abschluss des (notariell beglaubigten) Kaufvertrages stattfindet, sondern erst nach vollzogener Eintragung ins Grundbuch. Um den Käufer zu schützen und da zwischen Kaufabschluss und offizieller Eintragung ins Grundbuch mitunter mehrere Wochen vergehen können, wird im Regalfall eine sogenannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese verhindert, dass ein Verkäufer eine Immobilie nach erfolgtem Abschluss des Kaufvertrags etwa an andere Interessenten verkaufen oder das Objekt nachträglich mit Grundpfandrechten belasten kann. Es handelt sich somit um eine Eigentumsvormerkung, die einen Käufer nachhaltig schützt.   6. Wann ist der Eigentumsübergang final erfolgt? Abschließend vollzogen ist der Eigentumsübergang dann, wenn folgende Kriterien vollständig erfüllt sind: Kaufpreis wurde vom Käufer überwiesen Grunderwerbsteuer wurde durch den Käufer entrichtet Eigentumsumschreibung wurde durch den Notar veranlasst Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist erfolgt Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist somit der formale Abschluss eines Immobilienverkaufs. Die Auflassungsvormerkung wird im Zuge dessen gelöscht und der Käufer anstelle des Verkäufers als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Sie haben dazu noch Fragen? Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Verkauf einer Immobilie in Wuppertal und Umgebung – professionell und zuverlässig. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how. Als Immobilienmakler für Wuppertal sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienverkauf bestmöglich vorbereitet wird und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung geschaffen wird. 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