Toelleturm vorgestellt
Seinen Namen verdankt der beliebte Wuppertaler Stadtteil Toelleturm dem 26 Meter hohen Aussichtsturm, der im Herzen des Viertels steht. Charakteristisch für die Gegend sind Ruhe und kurze Wege, die schnell ins Grüne führen. Aufgrund prächtiger Bauten aus der Gründerzeit und großen Grundstücken ist der Stadtteil ein vornehmes, familienfreundliches Wohngebiet. Zudem zählt er als Naherholungsgebiet. In Kombination aller Eigenschaften entsteht so die optimale Lage.
Durch die großen Grundstücke ist in Toelleturm nur wenig Bewegung am Markt. Die Häuser finden oft lange keine Käufer, wodurch Verkäufer nicht selten mit dem Preis heruntergehen müssen. Das beeinflusst auch den Mietpreisspiegel. Dieser liegt bei 7-11 €/m². Der Kaufpreis liegt durchschnittlich bei 1500-2000 €/m².
Toelleturm als Wohnlage
Wuppertal hat etwa 362.400 Einwohner und im Jahr 2020 einen deutlichen Zuwachs erlebt. Dies ist auch am Immobilienmarkt spürbar. Mit seinen 10 Stadtbezirken und 50 Stadtteilen ist Wuppertal ein beliebter Wohnort, der große Vielfalt bietet. Barmen ist einer dieser Stadtbezirke und beherbergt die wesentlichen repräsentativen Bauten von Wuppertal. Unterteilt wird Barmen in 10 verschiedene Quartiere.
Toelleturm findet sich im Quartier Lichtenplatz auf den Südhöhen von Barmen und ist als exklusives Villenviertel bekannt. Das Erscheinungsbild des Ortsteils ist geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern. Toelleturm grenzt an den Vorwerkpark und bietet somit die Möglichkeit zur schnellen Flucht ins Grüne. Der Ortsteil weist dadurch eine herausragende Wohnlage auf und eignet sich ideal für Familien oder Menschen, die gerne ruhig und idyllisch leben.
Naturfreunde finden in Toelleturm und der näheren Umgebung wundervolle Möglichkeiten für Spaziergänge. Abenteuerlustige können sich an der Besteigung des Toelleturms, den Namensgeber des Ortsteils, versuchen. Der Turm ist 26,5 Meter hoch und liegt 333 Meter über Normalnull. Somit bietet sich dort eine spektakuläre 360 Grad Sicht auf die gesamte Umgebung. Er befindet sich am Rande des Barmer Waldes, welcher zu einer der größten privaten Parkanlagen in Deutschland gehört. Die Gärten sind für die Öffentlichkeit zugänglich und haben neben großer Floristik-Kunst auch zahlreiche Parkbänke mit schönem Ausblick im Angebot.
Zur Winterzeit bietet der Stadtteil als Besonderheit ein kleines Weihnachtsdorf direkt am Toelleturm. Dort gibt es alle Jahre wieder zahlreiche Marktstände, die für gemütliche, weihnachtliche Stimmung sorgen. Kulturbegeisterte kommen in Toelleturm ebenfalls nicht zu kurz. In Barmen befindet sich nämlich das historische Zentrum von Wuppertal mit Museen, Theatern und repräsentativen Bauten. Zudem gibt es im Stadtteil eine Fußgängerzone mit zahlreichen Fachgeschäften.
Auch verkehrstechnisch liegt Toelleturm gut. Der Bahnhof Wuppertal-Barmen ist nicht weit entfernt und bietet Anschluss an alle wichtigen, öffentlichen Verkehrsmittel. Der Ortsteil Toelleturm verbindet das städtische Leben mit Natur und Ruhe und lässt so eine sehr angenehme Atmosphäre entstehen.

Miet- und Kaufpreise in Toelleturm
Die Kaufpreise in Toelleturm haben innerhalb der letzten Jahre einen Anstieg erlebt. Der durchschnittliche Kaufpreis eines Hauses liegt im Jahr 2020 bei ca. 1.900 €/m², 2019 lag er noch bei ca. 1.600 €/m². Somit ist ein Anstieg von 20 % zu erkennen. Die Mietpreise liegen im Schnitt zwischen 7 und 11 €/m².
Teuerste Quadratmeterpreise in Toelleturm
Zu den teuersten Gebieten des Ortsteils zählen unter anderem:
- Wettinerstraße: 050 €/m²
- Adolf-Vorwerk-Straße: 900 €/m²
Günstige Quadratmeterpreise in Toelleturm
Günstigere Optionen in Toelleturm sind beispielsweise:
- Brucknerweg: 500 €/m²
- Mendelssohnweg: 1.500 €/m²
Eigentum in Toelleturm – Preisüberblick
Die Häuser in Toelleturm fallen relativ groß und weitläufig aus. Nicht umsonst ist Toelleturm das Villenviertel der Stadt. Einfamilienhäuser dominieren das Erscheinungsbild.
Eine 99 m²-Wohnung mit 4 Zimmern ist in Toelleturm beispielsweise für einen Kaufpreis von 329.000 € erhältlich. Neben deutlich teureren Angeboten finden sich aber gleichzeitig auch Alternativen, bei denen es eine 148 m²-Wohnung und 3 Zimmer für 298.000 € gibt.
Derzeitige Trends am Immobilienmarkt in Toelleturm
Die Preise am Immobilienmarkt Toelleturm werden vermutlich weiterhin ansteigen. Dies liegt nicht nur daran, dass die Preise innerhalb Deutschlands insgesamt nach oben gehen, sondern auch daran, dass die Nachfrage immer größer wird. Mit zunehmender Einwohnerzahl wächst auch die Nachfrage. Toelleturm bietet dazu noch eine hervorragende Wohnlage, die Natur mit Stadt verbindet, was die Gegend sehr attraktiv macht. Allerdings wird es gleichzeitig auch schwerer, Käufer für die großen, altertümlichen Häuser zu finden, wodurch das Mieten eine beliebte Option wird.
Dürfen wir Ihnen bei Ihren Überlegungen behilflich sein? Die Daniel von Baum Immobilien GmbH freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!
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Warum man keine Reservierungsgebühr für Immobilien verlangen darf
Reservierungsgebühr für Immobilien Immer wieder verlangen Makler im Zuge der Immobilienvermittlung eine Reservierungsgebühr vom potenziellen Käufer, im Gegenzug wird die Immobilie bis zu einer bestimmten Frist für den Kunden freigehalten. Solche in der Praxis oft gängigen Gebühren sind allerdings rechtlich meist nicht zulässig. Makler kennen das: Der interessierte Kunde gibt beim Besichtigungstermin an, sehr am Kauf der Immobilie interessiert zu sein, allerdings kommt es anschließend nur in wenigen Fällen tatsächlich zum Vertragsabschluss. Der Kauf einer Immobilie ist keine leichte Entscheidung und will wohl überlegt sein, um sicher zu gehen, dass der interessierte Kunde auch tatsächlich kaufen wird, verlangen viele Makler mittlerweile eine Reservierungsgebühr. 1.Was ist eine Reservierungsgebühr? Bei Zahlung dieser Gebühr verpflichtet sich der Makler, ein Objekt für einen bestimmten festgelegen Zeitraum zu reservieren bzw. nicht an einen Dritten zu verkaufen. Kauft der Interessent die Immobilie anschließend, wird die bereits bezahlte Gebühr von der Maklerprovision abgezogen. Kommt es dann nicht zum Abschluss, behält sich der Makler die Gebühr ein. Die juristischen Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit einer solchen Gebühr sind allerdings sehr streng. 2. Wann ist eine Reservierungsgebühr unzulässig? Jedenfalls unwirksam sind getroffene Vereinbarungen über Reservierungsgebühren, wenn sie im Rahmen eines vorformulierten Vertrages entstanden sind und zudem dem potenziellen Käufer keinen Vorteil verschaffen. Im genannten Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Makler auch bei Nichtabschluss die Reservierungsgebühren zurückzahlen muss (Az.: III ZR 21/10). Grund hierfür: Vorformulierte Vereinbarungen unterstehen laut BGB einer besonders strengen Inhaltskontrolle. Im obenstehenden Fall wäre dies laut Gerichtsbeschluss lediglich ein Versuch gewesen, sich eine Vergütung auch im Falle des Scheiterns der Immobilienvermittlung zu sichern Die Hürden zur Vereinbarung einer zulässigen Reservierungsgebühr sind sehr hoch. In der Praxis müssen eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Reservierungsvereinbarung auch tatsächlich seine Gültigkeit hat. 3. Wann kann eine gültige Reservierungsgebühr vereinbart werden? Um eine Vereinbarung in Bezug auf die Reservierungsgebühr zu treffen, welche auch einer richterlichen Überprüfung standhält, wird vorausgesetzt, dass der agierende Makler einen qualifizierten Alleinauftrag hat und so auch tatsächlich über die Kompetenzen verfügt, anderweitigen Veräußerungen entgegenzustehen. Auch die Höhe der Reservierungsgebühr ist festgelegt. So darf diese maximal 10 – 15 % der vereinbarten Provision betragen. 4. Klauseln im Vertrag sind unwirksam Beruft sich ein Makler bei der Forderung auf Klauseln aus dem Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) so sind diese in Hinblick auf vereinbarte Reservierungsgebühren unwirksam, wenn ihnen eine serienmäßige Vorformulierung zugrunde liegt. Das bedeutet: Wird eine Gebühr nicht individuell vereinbart, läuft die Forderung ins Leere. Auch Umbenennungen in „Servicegebühr“ oder Ähnliches sind unzulässig. 5. Reservierung einer Immobilie ist keine Garantie Ebenfalls bedenken sollte man als Käufer, dass eine gebührenpflichtige Reservierungsgebühr lediglich dazu führt, dass der eingesetzte Makler seine Verkaufstätigkeiten für den vereinbarten Zeitraum einstellt. Einen tatsächlichen Schutz vor dem Verkauf oder eine Garantie hat man dadurch als Käufer natürlich nicht, denn die Reservierungsgebühr hindert natürlich den Eigentümer nicht daran, die Immobilie privat (oder über einen anderen Makler) zu verkaufen. Aus diesem Grund sollte man bei Abschluss solcher Vereinbarungen auch immer den Eigentümer benachrichtigen bzw. die Vereinbarung auch mit diesem treffen. Fazit In den meisten Fällen ist es ratsam auf die Entrichtung einer Reservierungsgebühr oder ähnliche Vereinbarungen zu verzichten, auch da diese juristisch nur in den seltensten Fällen bestand haben. Reservierungsvereinbarungen ohne Gebühr können allerdings jederzeit problemlos getroffen werden. Leser/innen interessierte auch… Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! 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