Spar-Tipps: Steuervorteile von Immobilien
In Zeiten, in denen leistbarer Wohnraum zusehends knapper wird, bietet das Investieren in Immobilien eine spannende Alternative. Das Credo lautet, nach Möglichkeit Eigentum zu schaffen, anstatt langfristig hoher Mieten zu bezahlen. Die Investition ins eigene Haus oder die eigene Wohnung sorgt nämlich nicht nur dafür, dass das Wohnen im Rentenalter erschwinglich wird, sondern mit Immobilien lassen sich auch Steuern sparen. Nicht zu Letzt die nach wie vor günstige Zinslage macht Immobilien zudem zu einer begehrten Kapitalanlage. In unserem Blogartikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, mit Immobilien Steuern zu sparen und was es dabei besonders zu beachten gilt.
1. Steuern sparen mit Immobilien als Kapitalanlage
Wer sich dazu entscheidet, in eine Immobile zu investieren und diese nicht selbst zu bewohnen, sondern an Dritte zu vermieten, hat attraktive Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Das beginnt bereits mit dem Erwerb der Anlageimmobilie. Hierbei können Eigentümer den Kaufpreis respektive die Herstellungskosten entsprechend steuerlich geltend machen. Bei Immobilien, welche bis einschließlich den 31. Dezember 1924 errichtet wurden, können 40 Jahre lang jährlich 2,5 Prozent der Kaufsumme von der Steuer abgesetzt werden. Bei Häusern oder Wohnungen, die nach diesem Stichtag errichtet wurden, können immerhin noch 2 Prozent der Anschaffungs- bzw. Baukosten steuerlich gemacht werden, für eine Dauer von 50 Jahren.
Anders verhält es sich bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Diese unterliegen besonderen Auflagen. Soll daher ein denkmalgeschütztes Haus saniert oder modernisiert werden, sind hierfür in der Regel spezielle Genehmigungen notwendig. Wer ein derartiges Objekt erwirbt, kann jedoch über einen Zeitraum von 8 Jahren jährlich 9 Prozent der Modernisierungskosten steuerlich geltend machen. Anschließend können für weitere 4 Jahre 7 Prozent abgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage kann auch eine etwaig bezahlte Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden – jedoch nicht als Vollbetrag, sondern ebenfalls in Form einer jährlichen linearen Abschreibung von 2 oder 2,5 Prozent. Ferner kann der Vermieter auch beauftragte Gutachten wie ein Verkehrswertgutachten oder die Kosten für eine geschaltete Immobilienanzeige beim Finanzamt geltend machen.
Des Weiteren sind bei Anlageimmobilien folgende Positionen steuerlich absetzbar:
- Notariatskosten und -gebühren
- Anwalts- und Steuerberaterkosten
2. Laufende Kosten von Immobilien steuerlich absetzen
Mieteinnahmen müssen beim Finanzamt in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (Anlage V) gemeldet und folglich verteuert werden. Allerdings können nicht nur beim Erwerb einer Anlageimmobilie selbst Steuern gespart werden, sondern auch nach dem erfolgten Kauf.
In erster Linie sind hier etwaige Kreditzinsen zu nennen, die im Rahmen eines Darlehensfinanzierung anfallen und anschließend entsprechend steuerlich absetzungsfähig sind. Zudem können auch Kontoführungsgebühren abgezogen werden, sofern diese im direkten Zusammenhang mit einem speziell für die Immobilie eingerichteten Konto stehen. Das Weitern können vom Vermieter auch Nebenkosten wie Kosten für die Müllabfuhr oder Hausmeisterdienste (Reinigung, Winterservice usw.) von der Steuer abgesetzt werden. Selbst allfällige Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände können steuerlich geltend gemacht werden.
3. Steuern sparen als Eigentümer einer Immobilie
Wer ein Haus oder eine Wohnung möbliert vermietet, kann sogenannte Abstandzahlungen für die Inneneinrichtung bzw. das Mobiliar von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Einrichtungsgegenstände, die weniger als 800 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer kosten, dürfen noch im selben Jahr mit der vollen Summe steuerlich geltend gemacht werden. Möbel oder Einrichtungsgegenstände, welche diesen Betrag hingegen übersteigen, müssen über mehrere Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden.
Auch Kosten für Reparaturen und Renovierungsarbeiten können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese werden im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert. Des Weiteren können neben Handwerkerkosten auch andere haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Gartenpflege oder Kosten für die Reinigung der Immobilie in der Steuerklärung erfasst und steuerlich geltend gemacht werden. Vermieter, die sich eigenständig um die Vermarktung, Vermietung und Verwaltung ihres Objektes kümmern, haben zusätzlich die Möglichkeit, etwaige Bürokosten wie Kosten für Schreibwaren, Telefon, Software oder Porto steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen auch Fahrt- bzw. Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie auftreten oder Bewirtungskosten bei Treffen mit (potenziellen) Mietern.
Nicht zu guter Letzt kann auch die an die zuständige Kommune zu entrichtende Grundsteuer in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Wer bei der Wahl des Standorts der eigenen Anlageimmobilie flexibel ist, kann bei Bedarf zudem verschiedene Regionen miteinander vergleichen, da der prozentuale Anteil der Grundsteuer von Region zu Region mitunter deutlich variieren kann. Auch auf diese Weise lassen sich mit Immobilien ebenfalls geschickt Steuern sparen.
Summa summarum zeigt sich, die Investition in eine Immobilie kann sich nicht nur langfristig lohnen, auch Steuern können mit einer Immobilie nachhaltig gespart werden. Wer hingegen eine Wohnung oder Haus nicht vermieten, sondern eine Immobilie veräußern will, findet hier nützliche Informationen rund um das Thema Immobilienverkauf und Steuern.
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