Makler Reform 2021: Wie ändern sich die Kaufnebenkosten in der Immobilienbranche?
Im Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches eine neue einheitliche Regelung für die Maklerprovision in Deutschland bringt. Was die Reform an den Kosten der Maklerprovision ändert und ob auch andere Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie davon beeinflusst werden, erfahren Sie hier.
Diese Nebenkosten sollten beim Kauf einer Immobilie mit eingeplant werden
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung kommen neben dem Preis für die Immobilie auch einige Nebenkosten auf die Käufer zu. Die Kaufnebenkosten sollten in ihrer Höhe nicht unterschätzt werden, weswegen sich eine genaue Kalkulation aller Kosten im Vorhinein empfiehlt. Die Kosten unterscheiden sich in Deutschland je nach Bundesland. Anfallende Nebenkosten sind in der Regel folgende:
- Maklerprovision: 3 % – 7 % des Kaufpreises
- Grundbuch- & Notarkosten: 2 % des Kaufpreises
- Grunderwerbssteuer: 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises
- Kosten für Sanierung / Renovierung / neue Einrichtung
Nebenkosten: Maklerprovision
Die Maklerprovision variiert in den deutschen Bundesländern. In der Regel beträgt sie zwischen 3% und 7% des Kaufpreises. Bisweilen gab es keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Provisionsverteilung. Dies ändert sich mit der Makler Reform, die im Dezember 2020 in Kraft tritt. Sie besagt, dass die Makler-Courtage sowohl von Käufern als auch Verkäufern in gleichen Anteilen bezahlt werden muss, sofern beide Parteien den Makler beauftragt haben.
Sollte nur eine Partei den Makler in Anspruch genommen haben, muss diese die Kosten für die Provision allein tragen. Es gibt in diesem Fall allerdings die Möglichkeit die Provision nach Absprache auf freiwilliger Basis auf beide Parteien aufzuteilen. Der Anteil darf allerdings nicht mehr als 50% betragen.
Ziel der Reform ist es, die Kaufnebenkosten zu senken und eine gerechte Aufteilung der Provision zu ermöglichen, da sowohl Käufer als auch Verkäufer von den Leistungen der Makler profitieren.
Käufer werden durch die neue Regelung entlastet, da ihnen einiges an Kosten abgenommen wird. Zwar wurde die Maklerprovision in manchen Bundesländern auch schon vor der Reform auf freiwilliger Basis aufgeteilt, oft passierte diese faire Verteilung jedoch nicht. In Berlin beispielsweise müssen Käufer derzeit mit 7,14 % des Kaufpreises die maximale Provisionshöhe in Deutschland selbst stemmen. In München teilen sich Käufer und Verkäufer normalerweise die Provision, allerdings zahlt der Käufer mit 3,79 % des Kaufpreises immer noch mehr als der Verkäufer mit nur 3,35 %.
Die Reform bringt einen gerechteren Umgang mit der Provision, wodurch die Nebenkosten für die Käufer geringer werden.
Kosten für den Notar bei dem Kauf einer Immobilie
Bei jedem Immobilienkauf fallen auch Notar- und Gerichtsgebühren an, da jeder Kauf auch eine notarielle Beurkundung und einen Grundbucheintrag benötigt. Die Kosten für den Notar variieren innerhalb von Deutschland und werden vom neuen Maklergesetz nicht beeinflusst.
Käufer müssen hier in der Regel mit Nebenkosten in Höhe von 2 % des Kaufpreises rechnen.
Der tatsächliche Preis hängt von den jeweiligen durchgeführten Dienstleistungsschritten ab. Je mehr Vorgänge notwendig sind, desto höher fallen die Kosten für den Notar aus.
Neben der Beurkundung kann ein Notar nämlich auch Belastungen löschen oder Weg- und Wohnrechte eintragen.
Grunderwerbssteuer als Nebenkosten
So wie bei Konsumgütern die Mehrwertsteuer berechnet wird, berechnet der Staat beim Erwerb einer Immobilie die Grunderwerbssteuer. Auch hier ändert sich durch die Makler Reform nichts. Die Grundgewerbssteuer bleibt wie gewohnt je nach Bundesland bei ca. 3,5 – 6,5% des Kaufpreises. Die endgültigen Nebenkosten für die Grunderwerbssteuer hängen einerseits vom Kaufpreis der Immobilie ab, andererseits vom Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes.
Wer für die Grunderwerbssteuer aufkommen muss, wird vom Notar im Kaufvertrag festgehalten. In der Regel muss der Käufer die Kosten tragen. Allerdings ist zu beachten, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer grunderwerbsteuerpflichtig sind. Kommt ein Käufer nicht für die Grunderwerbssteuer auf, kann das Finanzamt auch den Verkäufer zur Begleichung der Kosten heranziehen.
Die Begleichung der Grundsteuer liegt allerdings im Interesse des Käufers, da diese eine Voraussetzung ist, um rechtmäßiger Besitzer einer Immobilie zu werden.
Fazit
Die Makler Reform 2021 bringt Käufern eine deutliche finanzielle Entlastung beim Kauf einer Immobilie.
Während Käufer in Deutschland bisweilen für den gesamten bzw. größten Teil der Provisionskosten aufkommen mussten, wird die Vergütung des Maklers ab Dezember 2020 gerecht zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Andere Nebenkosten wie Notar-/Grundbuchkosten und Grunderwerbssteuer werden von der Reform jedoch nicht beeinflusst und bleiben wie gehabt.
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