Makler Reform 2021: Wie ändern sich die Kaufnebenkosten in der Immobilienbranche?
Im Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches eine neue einheitliche Regelung für die Maklerprovision in Deutschland bringt. Was die Reform an den Kosten der Maklerprovision ändert und ob auch andere Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie davon beeinflusst werden, erfahren Sie hier.
Diese Nebenkosten sollten beim Kauf einer Immobilie mit eingeplant werden
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung kommen neben dem Preis für die Immobilie auch einige Nebenkosten auf die Käufer zu. Die Kaufnebenkosten sollten in ihrer Höhe nicht unterschätzt werden, weswegen sich eine genaue Kalkulation aller Kosten im Vorhinein empfiehlt. Die Kosten unterscheiden sich in Deutschland je nach Bundesland. Anfallende Nebenkosten sind in der Regel folgende:
- Maklerprovision: 3 % – 7 % des Kaufpreises
- Grundbuch- & Notarkosten: 2 % des Kaufpreises
- Grunderwerbssteuer: 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises
- Kosten für Sanierung / Renovierung / neue Einrichtung
Nebenkosten: Maklerprovision
Die Maklerprovision variiert in den deutschen Bundesländern. In der Regel beträgt sie zwischen 3% und 7% des Kaufpreises. Bisweilen gab es keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Provisionsverteilung. Dies ändert sich mit der Makler Reform, die im Dezember 2020 in Kraft tritt. Sie besagt, dass die Makler-Courtage sowohl von Käufern als auch Verkäufern in gleichen Anteilen bezahlt werden muss, sofern beide Parteien den Makler beauftragt haben.
Sollte nur eine Partei den Makler in Anspruch genommen haben, muss diese die Kosten für die Provision allein tragen. Es gibt in diesem Fall allerdings die Möglichkeit die Provision nach Absprache auf freiwilliger Basis auf beide Parteien aufzuteilen. Der Anteil darf allerdings nicht mehr als 50% betragen.
Ziel der Reform ist es, die Kaufnebenkosten zu senken und eine gerechte Aufteilung der Provision zu ermöglichen, da sowohl Käufer als auch Verkäufer von den Leistungen der Makler profitieren.
Käufer werden durch die neue Regelung entlastet, da ihnen einiges an Kosten abgenommen wird. Zwar wurde die Maklerprovision in manchen Bundesländern auch schon vor der Reform auf freiwilliger Basis aufgeteilt, oft passierte diese faire Verteilung jedoch nicht. In Berlin beispielsweise müssen Käufer derzeit mit 7,14 % des Kaufpreises die maximale Provisionshöhe in Deutschland selbst stemmen. In München teilen sich Käufer und Verkäufer normalerweise die Provision, allerdings zahlt der Käufer mit 3,79 % des Kaufpreises immer noch mehr als der Verkäufer mit nur 3,35 %.
Die Reform bringt einen gerechteren Umgang mit der Provision, wodurch die Nebenkosten für die Käufer geringer werden.
Kosten für den Notar bei dem Kauf einer Immobilie
Bei jedem Immobilienkauf fallen auch Notar- und Gerichtsgebühren an, da jeder Kauf auch eine notarielle Beurkundung und einen Grundbucheintrag benötigt. Die Kosten für den Notar variieren innerhalb von Deutschland und werden vom neuen Maklergesetz nicht beeinflusst.
Käufer müssen hier in der Regel mit Nebenkosten in Höhe von 2 % des Kaufpreises rechnen.
Der tatsächliche Preis hängt von den jeweiligen durchgeführten Dienstleistungsschritten ab. Je mehr Vorgänge notwendig sind, desto höher fallen die Kosten für den Notar aus.
Neben der Beurkundung kann ein Notar nämlich auch Belastungen löschen oder Weg- und Wohnrechte eintragen.
Grunderwerbssteuer als Nebenkosten
So wie bei Konsumgütern die Mehrwertsteuer berechnet wird, berechnet der Staat beim Erwerb einer Immobilie die Grunderwerbssteuer. Auch hier ändert sich durch die Makler Reform nichts. Die Grundgewerbssteuer bleibt wie gewohnt je nach Bundesland bei ca. 3,5 – 6,5% des Kaufpreises. Die endgültigen Nebenkosten für die Grunderwerbssteuer hängen einerseits vom Kaufpreis der Immobilie ab, andererseits vom Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes.
Wer für die Grunderwerbssteuer aufkommen muss, wird vom Notar im Kaufvertrag festgehalten. In der Regel muss der Käufer die Kosten tragen. Allerdings ist zu beachten, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer grunderwerbsteuerpflichtig sind. Kommt ein Käufer nicht für die Grunderwerbssteuer auf, kann das Finanzamt auch den Verkäufer zur Begleichung der Kosten heranziehen.
Die Begleichung der Grundsteuer liegt allerdings im Interesse des Käufers, da diese eine Voraussetzung ist, um rechtmäßiger Besitzer einer Immobilie zu werden.
Fazit
Die Makler Reform 2021 bringt Käufern eine deutliche finanzielle Entlastung beim Kauf einer Immobilie.
Während Käufer in Deutschland bisweilen für den gesamten bzw. größten Teil der Provisionskosten aufkommen mussten, wird die Vergütung des Maklers ab Dezember 2020 gerecht zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Andere Nebenkosten wie Notar-/Grundbuchkosten und Grunderwerbssteuer werden von der Reform jedoch nicht beeinflusst und bleiben wie gehabt.
Dürfen wir Ihnen bei Ihren Überlegungen behilflich sein? Die Daniel von Baum Immobilien GmbH freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!
Leser/innen interessierte auch…

Kommunale Wärmeplanung Wuppertal 2026: Was jetzt auf Eigentümer zukommt
„Bekomme ich jetzt Fernwärme – oder muss ich doch eine Wärmepumpe einbauen?“ Seit das Thema Wärmeplanung in Wuppertal konkret wird, erreicht uns diese Frage fast täglich. Die Unsicherheit ist verständlich: Es geht um teure, langfristige Entscheidungen, und lange war unklar, wohin die Reise im eigenen Viertel geht. Jetzt kommt Klarheit ins Spiel – und die möchten wir hier schaffen. Bei Daniel von Baum Immobilien sprechen wir seit Jahren mit Eigentümern über genau solche Fragen – deshalb erklären wir ruhig und praxisnah, was die Wärmeplanung ist, wo Wuppertal steht und was das für Ihre Heizung und den Wert Ihrer Immobilie bedeutet. (Dieser Beitrag ersetzt keine Energieberatung.) Kurz gesagt Die Wärmeplanung zeigt, wo künftig welche Wärmeversorgung sinnvoll ist – z. B. Fernwärme oder Wärmepumpe. Für Großstädte galt die Frist 30. Juni 2026. Der Rat der Stadt Wuppertal hat den Wärmeplan am 11. Mai 2026 beschlossen. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Der Plan schafft Orientierung – ist aber kein Austauschbefehl für Ihre Heizung. Was die Wärmeplanung ist und wo Wuppertal steht Die kommunale Wärmeplanung ist zunächst kein Zwang für den Einzelnen, sondern eine strategische Landkarte: Sie zeigt für die verschiedenen Stadtgebiete, welche Wärmeversorgung dort langfristig realistisch ist. Eine Landkarte für die Wärme der Zukunft Der Plan analysiert den Ist-Zustand und entwickelt ein Zielbild: Wo lohnt sich der Ausbau von Wärmenetzen (Fernwärme), wo sind dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen der richtige Weg? Für Eigentümer ist das die entscheidende Vorabinformation, bevor sie in eine neue Heizung investieren. Wo Wuppertal aktuell steht Wuppertal ist weit: Der Rat hat den Wärmeplan am 11. Mai 2026 beschlossen; das Projekt läuft seit September 2024 und geht nun in die Umsetzung. Damit erfüllt Wuppertal die Frist für Großstädte (30. Juni 2026). Ziel ist Klimaneutralität bis 2045. ✅ 3 Schritte, die wir Eigentümern jetzt empfehlen Wärmeplan der Stadt einsehen, sobald die gebietsscharfen Infos für Ihr Viertel vorliegen. Nichts überstürzen – eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen. Bei anstehendem Tausch Energieberatung nutzen und die Planung einbeziehen. Was das für Ihre Heizung und Immobilie bedeutet Für Eigentümer ist die zentrale Botschaft: erst informieren, dann investieren. Wer weiß, ob im eigenen Viertel ein Wärmenetz geplant ist, trifft eine völlig andere Heizungsentscheidung als jemand, der auf eine dezentrale Lösung angewiesen ist. Wichtig ist der Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz: Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen greift in Bestandsgebäuden gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Mit dem beschlossenen Wärmeplan wird dieser Rahmen für Wuppertal nun konkret. 💡 Unser Tipp: Bevor Sie eine neue Heizung bestellen, werfen Sie einen Blick in den städtischen Wärmeplan. Diese eine Information kann Ihnen eine teure Fehlinvestition ersparen. Sie planen einen Heizungstausch und sind unsicher, wie sich das auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Sprechen Sie uns an – wir ordnen die Auswirkungen auf Vermarktung und Wert gern für Sie ein. „Die Wärmeplanung nimmt Eigentümern eine große Sorge: das Rätselraten. Wer weiß, was im eigenen Viertel geplant ist, investiert nicht ins Blaue – und schützt damit auch den Wert seiner Immobilie.“ Daniel von Baum Was das Heizungsgesetz im Detail vorschreibt und welche Förderungen es gibt, lesen Sie in unserem Beitrag zum Heizungsgesetz (GEG). Fazit Die kommunale Wärmeplanung ist für Wuppertal ein Meilenstein – und für Eigentümer vor allem eine Chance, klüger zu planen. Panik ist unnötig, Information Gold wert. Erst informieren, dann investieren Bevor Sie in eine neue Heizung investieren, sollten Sie wissen, was in Ihrem Viertel geplant ist. Der Wärmeplan liefert diese Grundlage. Kein sofortiger Handlungszwang Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen. Die Wärmeplanung ist eine Weichenstellung, kein Austauschbefehl. Energiebilanz bleibt Wertfaktor Ob Wärmenetz oder Wärmepumpe – eine zukunftsfähige Wärmeversorgung wird für Käufer immer wichtiger und schützt den Wert Ihrer Immobilie. FAQ Was ist die kommunale Wärmeplanung? Eine strategische Planung der Stadt, die zeigt, welche Wärmeversorgung – etwa Fernwärme oder Wärmepumpe – in welchem Stadtgebiet langfristig sinnvoll ist. Wo steht Wuppertal bei der Wärmeplanung? Der Rat hat den Wärmeplan am 11. Mai 2026 beschlossen; er geht in die Umsetzung. Damit erfüllt Wuppertal die Frist für Großstädte (30. Juni 2026). Muss ich wegen der Wärmeplanung meine Heizung tauschen? Nein. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen. Die Wärmeplanung ist eine Orientierung, kein Austauschzwang. Woher weiß ich, ob mein Viertel Fernwärme bekommt? Aus dem Wärmeplan der Stadt, sobald die gebietsscharfen Informationen vorliegen. Vor einer Heizungsinvestition lohnt der Blick dort unbedingt. Was hat die Wärmeplanung mit dem Heizungsgesetz zu tun? Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen greift in Bestandsgebäuden gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Mit dem Plan wird dieser Rahmen für Wuppertal konkret. Beeinflusst die Wärmeversorgung den Immobilienwert? Ja, zunehmend. Eine zukunftsfähige, klimafreundliche Wärmeversorgung ist ein wachsendes Verkaufsargument.
Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung!
Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt!
Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH.
Kontaktieren Sie uns:
- mail@vonbaum.immobilien
- 0202 – 272 266 01
-
Am Buschhäuschen 7
42115 Wuppertal
Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren!
- Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Chat