Wer 2023 eine Wohnimmobilie kauft, hat finanzielle Vorteile
Das Land NRW hat sein Zuschussprogramm Wohneigentum verlängert, um bestimmte Immobilienkäufer*innen finanziell zu unterstützen. Diese Förderung von bis zu 10.000 Euro reduziert die Kaufnebenkosten spürbar. Folgendes sollten Sie dabei beachten…
Was Sie über das Zuschussprogramm Wohneigentum wissen sollten
Seit Dezember steht fest, dass Sie sich beim Immobilienkauf auch in diesem Jahr finanzielle Vorteile sichern können. Denn die Landesregierung NRW hat den Förderzeitraum bis Ende 2023 verlängert. Doch allzu viel Zeit sollten Sie sich mit dem Immobilienkauf nicht lassen. Denn dieses Förderprogramm ist begrenzt, es wurden 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es kommt also darauf an, wie viele Anträge im Laufe des Jahres bewilligt werden und wie viel Geld zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung noch im Fördertopf ist.
Aus einer Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass bis Ende 2022 bereits circa 30.000 Anträge eingegangen seien. Wie hoch die Antragsanzahl in 2023 ausfallen könnte, hängt vor allem von der Preisentwicklung am Immobilienmarkt ab. „Aktuell passen sich die Immobilienpreise an die veränderten Marktbedingungen an“, so kommentiert Daniel von Baum den aktuellen Preistrend am Immobilienmarkt. Die Zeiten ungerechtfertigt hoher Verkaufspreise sind vorbei. Da allerdings die Immobilienfinanzierung dank steigender Zinsen teurer geworden ist, kommt die finanzielle Unterstützung genau zum richtigen Zeitpunkt.
Zuschuss Grunderwerbssteuer: die wichtigsten Infos
In NRW umfasst der Zuschuss konkret 2 Prozent der grunderwerbssteuerpflichtigen Kaufsumme einer Wohnimmobilie und ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Die Antragsstellung und die anschließende Abwicklung laufen über die landeseigene NRW:BANK. Die Anträge können ausschließlich über ein Online-Portal gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass postalisch oder per E-Mail übermittelte Anträge nicht bearbeitet werden. Eine ausführliche Anleitung und FAQs zum Antragsverfahren finden Sie direkt im Online-Portal der NRW.BANK.
Wer erhält den Zuschuss zur Grunderwerbssteuer?
Nicht jeder Immobilienkauf wird bezuschusst. Schließlich will die Landesregierung NRW gezielt den Erwerb von eigengenutzten Wohnimmobilien fördern. Daher ist die Bewilligung des Zuschusses von mehreren Förderbedingungen abhängig:- Die gekaufte Immobilie liegt in NRW und wird von den antragstellenden Personen als Wohneigentum selbstgenutzt, hier gilt die Meldebescheinigung als Nachweis.
- Der Erwerb der Wohnimmobilie wurde notariell beurkundet. Dem Antrag muss daher eine beglaubigte Kopie der Kaufurkunde angefügt werden.
- Pro Kaufvertrag wird nur ein Antrag angenommen, auch wenn die Immobilien von mehreren Eigentümern gekauft wurde.
- Die Grunderwerbssteuer muss vorab bezahlt werden, was der Grunderwerbsteuerbescheid und ein entsprechender Zahlungsbeleg unter Beweis stellen.
- Der Zuschuss kann für bereits getätigte Immobilienkäufe in 2022 und 2023 rückwirkend beantragt werden.
Weitere Tipps vom Wuppertaler Makler
Sie suchen eine Wohnimmobilie in Wuppertal und möchten sich eingehend beraten lassen? Unser Team der Daniel von Baum Immobilien GmbH kennt sich in allen Themen rund um den Immobilienkauf in Wuppertal und Umgebung aus und berät Sie kompetent. Zudem kooperieren wir mit einem unabhängigen Finanzkaufmann, der schnell eine optimale Immobilienfinanzierung für Sie findet. Sobald Sie sich für eine von uns angebotene Immobilie entscheiden möchten, stellen wir gern einen persönlichen Kontakt zum Finanzierungsberater her.
Die aktuelle Marktentwicklung birgt übrigens ziemlich gute Chancen für Immobilienkäufer*innen: Sie sind 2023 in einer viel besseren Verhandlungsposition als in den vergangenen Jahren. Die Tendenz, die wir bereits in unserem Blogartikel über die Trendwende am Immobilienmarkt aufgezeigt haben, führt sich offensichtlich fort. Als erfahrene Makler unterstützen wir Sie gern persönlich, damit Ihr Traum von der eigenen Wohnung oder vom eigenen Haus 2023 wahr wird.
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Mit Immobilien Steuern sparen
Spar-Tipps: Steuervorteile von Immobilien In Zeiten, in denen leistbarer Wohnraum zusehends knapper wird, bietet das Investieren in Immobilien eine spannende Alternative. Das Credo lautet, nach Möglichkeit Eigentum zu schaffen, anstatt langfristig hoher Mieten zu bezahlen. Die Investition ins eigene Haus oder die eigene Wohnung sorgt nämlich nicht nur dafür, dass das Wohnen im Rentenalter erschwinglich wird, sondern mit Immobilien lassen sich auch Steuern sparen. Nicht zu Letzt die nach wie vor günstige Zinslage macht Immobilien zudem zu einer begehrten Kapitalanlage. In unserem Blogartikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, mit Immobilien Steuern zu sparen und was es dabei besonders zu beachten gilt. 1. Steuern sparen mit Immobilien als Kapitalanlage Wer sich dazu entscheidet, in eine Immobile zu investieren und diese nicht selbst zu bewohnen, sondern an Dritte zu vermieten, hat attraktive Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Das beginnt bereits mit dem Erwerb der Anlageimmobilie. Hierbei können Eigentümer den Kaufpreis respektive die Herstellungskosten entsprechend steuerlich geltend machen. Bei Immobilien, welche bis einschließlich den 31. Dezember 1924 errichtet wurden, können 40 Jahre lang jährlich 2,5 Prozent der Kaufsumme von der Steuer abgesetzt werden. Bei Häusern oder Wohnungen, die nach diesem Stichtag errichtet wurden, können immerhin noch 2 Prozent der Anschaffungs- bzw. Baukosten steuerlich gemacht werden, für eine Dauer von 50 Jahren. Anders verhält es sich bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Diese unterliegen besonderen Auflagen. Soll daher ein denkmalgeschütztes Haus saniert oder modernisiert werden, sind hierfür in der Regel spezielle Genehmigungen notwendig. Wer ein derartiges Objekt erwirbt, kann jedoch über einen Zeitraum von 8 Jahren jährlich 9 Prozent der Modernisierungskosten steuerlich geltend machen. Anschließend können für weitere 4 Jahre 7 Prozent abgesetzt werden. Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage kann auch eine etwaig bezahlte Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden – jedoch nicht als Vollbetrag, sondern ebenfalls in Form einer jährlichen linearen Abschreibung von 2 oder 2,5 Prozent. Ferner kann der Vermieter auch beauftragte Gutachten wie ein Verkehrswertgutachten oder die Kosten für eine geschaltete Immobilienanzeige beim Finanzamt geltend machen. Des Weiteren sind bei Anlageimmobilien folgende Positionen steuerlich absetzbar: Notariatskosten und -gebühren Anwalts- und Steuerberaterkosten 2. Laufende Kosten von Immobilien steuerlich absetzen Mieteinnahmen müssen beim Finanzamt in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (Anlage V) gemeldet und folglich verteuert werden. Allerdings können nicht nur beim Erwerb einer Anlageimmobilie selbst Steuern gespart werden, sondern auch nach dem erfolgten Kauf. In erster Linie sind hier etwaige Kreditzinsen zu nennen, die im Rahmen eines Darlehensfinanzierung anfallen und anschließend entsprechend steuerlich absetzungsfähig sind. Zudem können auch Kontoführungsgebühren abgezogen werden, sofern diese im direkten Zusammenhang mit einem speziell für die Immobilie eingerichteten Konto stehen. Das Weitern können vom Vermieter auch Nebenkosten wie Kosten für die Müllabfuhr oder Hausmeisterdienste (Reinigung, Winterservice usw.) von der Steuer abgesetzt werden. Selbst allfällige Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände können steuerlich geltend gemacht werden. 3. Steuern sparen als Eigentümer einer Immobilie Wer ein Haus oder eine Wohnung möbliert vermietet, kann sogenannte Abstandzahlungen für die Inneneinrichtung bzw. das Mobiliar von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Einrichtungsgegenstände, die weniger als 800 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer kosten, dürfen noch im selben Jahr mit der vollen Summe steuerlich geltend gemacht werden. 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