IMMOBILIEN-NEWS
Als Immobilienmakler für Wuppertal und das Bergische Land möchten wir Ihnen nicht nur beim Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie zur Seite stehen. Durch unsere Immobilien-News möchten wir Sie zusätzlich regelmäßig über aktuelle Nachrichten aus den Bereichen Immobilien-Projektentwicklung und Immobilienverkauf informieren. Nehmen Sie sich ein paar Minuten und scrollen Sie sich durch unsere spannenden Themen rund um Wohnungen, Häuser oder Grundstücke!

Der Immobilienmarkt in Haan in 2019
Haan als Immobilien- & Wohnviertel vorgestellt Der Immobilienmarkt in Haan erfährt aktuell ein starkes Wachstum. Die Stadt ist ein beliebtes Ziel für Familien und Naturliebhaber, die trotzdem in der Nähe großer Städte leben wollen. Der Grundumsatz der Grundstücke im Kreis Mettmann ist laut Grundstücksmarktbericht 2019 auf Rekordhöhe gestiegen. Aktuell beläuft sich der Umsatz auf 1,12 Milliarden Euro. Die Nachfrage nach Immobilien ist sehr groß. Das Angebot ist dagegen eher gering, deshalb ziehen auch die Preise kräftig an. Der Wiederverkaufswert von Eigentumswohnungen im Kreis Mettmann stieg im Vergleich zum Jahr 2017 um 11 % an. Der Mietpreisspiegel beträgt bei einer Wohnungsgröße von 60 m2 aktuell 9,16 €/m2 (Stand 2019). 1. Haan als Wohnlage Die Stadt Haan gehört zu dem Bundesland Nordrhein-Westfalen und liegt zwischen Düsseldorf und Wuppertal. Haan hat etwa 30.000 Einwohner und ist somit die drittkleinste der zehn Städte im Kreis Mettmann. Das Stadtbild ist geprägt von historischen Häusern, die im Stil des bergischen Barocks gebaut sind, und einem ausgedehnten Grüngürtel, der die Stadt umgibt. Auch der wilhelminische Baustil ist in der Stadt zu finden. Typisch für Haan sind die vielen idyllisch gepflegten Grünanlagen, die sich im Zentrum der Stadt verteilen und in denen im Sommer bunte Blumen zu sehen sind. Mit dem alten Ortsteil Gruitens besticht Haan durch viel Charme. Dort finden sich Gebäude, die sich auf das 14. Jahrhundert zurückdatieren lassen, wie beispielsweise das Haus am Quall. Dieses wurde restauriert und ist heute für Veranstaltungen nutzbar. Überragt wird das alte Dorf von zwei beeindruckenden Kirchen aus den Jahren 1721 und 1879. Gruiten ist eine besonders beliebte Wohngegende in Haan. Haan bietet neben historischen Gebäuden auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Trotz unmittelbarer Nähe zu Großstädten wie Düsseldorf oder Wuppertal, hat sich eine wunderschöne und schützenswerte Natur in den Bachtälern der Region erhalten. Somit bietet Haan zahlreiche Wander- und Spazierwege zur Erkundung an. Unter Anderem führen die Wege Neanderlandsteig und Bergischer Weg durch das Stadtgebiet. Für Naturliebhaber ist Haan also die perfekte Stadt und bietet ein attraktives Wohngebiet. Auch verkehrstechnisch ist die Stadt mit Nähe zu den Ruhrgebiet-Metropolen sehr gut angebunden. Im Bereich Sport und Bildung hat Haan ebenfalls einiges vorzuweisen. Vom Pferdesport bis hin zum Golfen ist hier alles möglich. Mit einem vielfältigen Schulangebot und zahlreiche Kindertagesstätten ist Haan eine sehr familienfreundliche Stadt. Alljährlich findet auch ein Volksfest statt, welches einen hohen Stellenwert im städtischen Leben spielt. Die Daniel von Baum Immobilien GmbH ist Haan für Sie tätig und findet mit Sicherheit den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. 2. Aktuelle Miet- und Kaufpreise in Haan Die Kaufpreise in Haan sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. So liegt der Kaufpreis eines Hauses aktuell im Durchschnitt bei 2.950 €/m², im letzten Jahr lag der Preis noch bei 2.850€/m². Für Eigentumswohnungen liegen die Immobilienpreise aktuell durchschnittlich bei 2300 €/m², was einen Anstieg von rund 10 % zu den Vorjahren bedeutet. Die Mietpreise pro Quadratmeter liegen aktuell im Schnitt bei 11,32 €/m². Teuerste Quadratmeterpreise in Haan Die teuersten Wohngegenden finden sich in Haan vor allem im Musikantenviertel: Breidenhoferstrasse: 600 €/m² Kaiserstrasse: 600 €/m² Beethovenstrasse: 600 €/m² Allerdings finden sich in Haan auch günstigere Immobilien-Angebote. Günstige Quadratmeterpreise in Haan Memeler Straße: 950 €/m² Adlerstraße: 2.150 €/m² Bachstraße:150 €/m² 3. Eigentumswohnung in Haan – Preisüberblick Für eine 60 m²-Wohnung in Haan liegt der durchschnittliche Kaufpreis aktuell bei 2.297,90 €/m². Beim Kauf einer 100 m²-Wohnung liegt der Durchschnitt bei 3.764,47 €/m². Die Immobilienpreise liegen in Haan somit knapp unter den Durchschnittspreisen für Deutschland. Steigerungen der Preise in den kommenden Jahren sind allerdings zu erwarten, da die Nachfrage immer größer wird und das Angebot knapp ist. 4. Aktuelle Trends am Immobilienmarkt in Haan Der aktuelle Trend am Immobilienmarkt in Haan deutet an, dass die Preise für Immobilien auch weiterhin steigen werden. Der Umsatz durch Grundstücke stieg 2019 im ganzen Kreis Mettmann auf Rekordzahlen. Als charmante und naturreiche Stadt, die trotzdem eine gute Verkehrs-Anknüpfung besitzt und nahe an den Ruhrstadt-Metropolen liegt, ist Haan ein attraktiver und beliebter Wohnort. Dürfen wir Ihnen bei Ihrem Verkauf behilflich sein? Die Daniel von Baum Immobilien GmbH freut sich über Ihre Kontaktaufnahme! Leser/innen interessierte auch… Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Immobilienmarkt in Solingen 2019
Wohnen in Solingen – Der Ratgeber Der „Wohnatlas 2019“, welcher von der Postbank veröffentlicht wurde, macht es offiziell: Gemessen am Anstieg der Immobilienpreise belegt Solingen in ganz Nordrhein-Westfahlen den ersten Platz. Experten beobachteten dafür die Entwicklung der Preise in über 400 Städten und Landkreisen. Im Zuge der Forschung wurden unter anderem die beim Verkauf von Eigentumswohnungen erzielten Preise hinzugezogen. In Solingen steigerten sich diese im vergangenen Jahr um bis zu 15,5 %, während beispielsweise die Nachbarstädte Wuppertal und Remscheid ein Plus von jeweils 8 % verzeichneten. Aktuell liegt der Preis für ein Haus in Solingen bei durchschnittlich 2.200 €/m2. Wohnungen schlagen mit 1.800 €/m2 zu Buche. 1. Solingen als Wohnlage Die Stadt Solingen in Nordrhein-Westfahlen ist für ihre Schneidewaren bekannt. Fast 90 % der deutschen Hersteller von Besteck und Schneidewaren sind hier ansässig. Die Solinger Unternehmen sind insbesondere bei der Produktion von Klingen Weltmarktführer. Seit Anfang des 21. Jahrhunderts steigt auch die Bedeutung der Dienstleistungsunternehmen. Auch die Bildung wird in Solingen großgeschrieben. Es gibt nicht nur 21 Grundschulen, sondern auch mehrere Realschulen, Gymnasien und Berufskollegs. Die medizinische Versorgung ist durch drei Kliniken sichergestellt. Die 159.360 Einwohner zählende Stadt setzte sich im Laufe der Geschichte aus mehreren Kleistädten zusammen. Dies prägt das Bild von Solingen bis heute. Beinahe jeder Stadtteil besitzt ein eignes Zentrum und einen besonderen Charme. Während Gräfrath rund um einen typisch altbergischen Ortskern entstand, entwickelte sich Ohlings durch den Eisenbahnanschluss im 19. Jahrhundert. Heute befindet sich dort der Solinger Hauptbahnhof. Er ermöglicht die schnelle Erreichbarkeit der nahegelegenen Städte: Solingen – Wuppertal: 15 Minuten Fahrtzeit Solingen – Düsseldorf: 30 Minuten Fahrtzeit Solingen – Köln: 40 Minuten Fahrtzeit Ebenso wie die Ohligser Heide sind auch die Wupperberge und Bachtäler als Naherholungsgebiete durch ein dichtes Netz an Wanderwegen erschlossen. Die Seilbahn Burg verbindet den Stadtteil Burg an der Wupper mit der dem höher gelegenen Oberburg. Sie wird auch von Einwohnern als Verkehrsmittel genutzt. Die Daniel von Baum Immobilien GmbH ist Haan für Sie tätig und findet mit Sicherheit den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. 2. Aktuelle Kaufpreise für Häuser und Eigentumswohnungen in Solingen Die Kaufpreise für Immobilien in Solingen haben sich in den letzten Jahren deutlich gesteigert. Pro Quadratmeter eines Hauses waren in den vergangenen zwölf Monaten durchschnittlich 2.100 € zu bezahlen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Steigerung von rund 5,7 %. Ein Einfamilienhaus ist zurzeit für rund 320.000 € zu haben. Die Preise für Eigentumswohnungen liegen nach einem Plus von 8,1 % aktuell bei 1.650 €. Für eine Wohnung mit 60 m2 beläuft sich der Preis beispielsweise auf rund 1.890 €/m2. Zum Vergleich: Der Durchschnittspreis für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfahlen liegt bei 2.114 €/m2. Quadratmeterpreise in Solingen Die teuersten Immobilien in Solingen sind in der Bergstraße im Stadtbezirk Mitte sowie der Elbinger Straße in Wald, dem flächenmäßig kleinsten Stadtteil mit einem historischen Ortskern, zu finden. Teuerste Quadratmeterpreise in Solingen: Bergstraße: 3.250 – 3.600 €/m2Elbinger Straße: 3.250 €/m2 Die günstigsten Immobilien-Angebote finden sich in der Wuppertaler Straße, die im Solinger Stadtbezirk Gräfrath liegt. Auch die Peter-Rasspe-Straße im Stadtteil Mitte gehört zu den billigeren Wohngegenden. Günstige Quadratmeterpreise in Solingen: Wuppertaler Straße: 1.150 €/m2 Peter-Rasspe-Straße: 1.150 €/m2 Ubierweg: 1.350 €/m2 3. Aktuelle Mietpreise für Häuser und Wohnungen in Solingen In der Stadt Solingen machen Mietwohnungen einen Anteil von rund 70 % aus. Sie sind in den meisten Fällen zwischen 80 und 110 m2 groß. Für die monatliche Miete einer Wohnung erhält der Vermieter durchschnittlich 6,80 € pro Quadratmeter. Wollen Sie eine 60 m2-Wohnung mieten, müssen Sie mit einem Preis von rund 6,90 €/m2 rechnen. Insgesamt liegen die Kaltmieten in Solingen unter dem Durchschnitt für das ganze Bundesgebiet Deutschland. 4. Aktuelle Trends am Immobilienmarkt in Solingen Besonders das Angebot an Eigentumswohnungen stagnierte in den vergangenen Jahren stark. Die niedrigen Kreditzinsen motivierten jedoch zahlreiche Eigentümer zur Sanierung und Modernisierung ihrer Wohnung. Die günstigsten Wohnungen sind beispielsweise in Höhscheid zu finden. Am Rande der Stadt können sich verhältnismäßig billige Gelegenheiten ergeben. Der aktuell hohe Anteil an Mietwohnungen ist im Sinken begriffen. Viele stammen aus den Jahren der Zwischen- oder Nachkriegszeit und sind teilweise sanierungsbedürftig. Der Stadtteil Ohligs hat sich als Anziehungspunkt für Pendler herausgestellt. Für Neubauwohnungen sind dort kaum mehr als 950 € zu bezahlen. Sanierte Stadthäuser mit moderner Ausstattung sind in Gräfrath für monatlich bis zu 1.300 € warm zu haben. Dürfen wir Ihnen bei Ihrem Verkauf behilflich sein? Die Daniel von Baum Immobilien GmbH freut sich über Ihre Kontaktaufnahme! Leser/innen interessierte auch… Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Warum man keine Reservierungsgebühr für Immobilien verlangen darf
Reservierungsgebühr für Immobilien Immer wieder verlangen Makler im Zuge der Immobilienvermittlung eine Reservierungsgebühr vom potenziellen Käufer, im Gegenzug wird die Immobilie bis zu einer bestimmten Frist für den Kunden freigehalten. Solche in der Praxis oft gängigen Gebühren sind allerdings rechtlich meist nicht zulässig. Makler kennen das: Der interessierte Kunde gibt beim Besichtigungstermin an, sehr am Kauf der Immobilie interessiert zu sein, allerdings kommt es anschließend nur in wenigen Fällen tatsächlich zum Vertragsabschluss. Der Kauf einer Immobilie ist keine leichte Entscheidung und will wohl überlegt sein, um sicher zu gehen, dass der interessierte Kunde auch tatsächlich kaufen wird, verlangen viele Makler mittlerweile eine Reservierungsgebühr. 1.Was ist eine Reservierungsgebühr? Bei Zahlung dieser Gebühr verpflichtet sich der Makler, ein Objekt für einen bestimmten festgelegen Zeitraum zu reservieren bzw. nicht an einen Dritten zu verkaufen. Kauft der Interessent die Immobilie anschließend, wird die bereits bezahlte Gebühr von der Maklerprovision abgezogen. Kommt es dann nicht zum Abschluss, behält sich der Makler die Gebühr ein. Die juristischen Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit einer solchen Gebühr sind allerdings sehr streng. 2. Wann ist eine Reservierungsgebühr unzulässig? Jedenfalls unwirksam sind getroffene Vereinbarungen über Reservierungsgebühren, wenn sie im Rahmen eines vorformulierten Vertrages entstanden sind und zudem dem potenziellen Käufer keinen Vorteil verschaffen. Im genannten Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Makler auch bei Nichtabschluss die Reservierungsgebühren zurückzahlen muss (Az.: III ZR 21/10). Grund hierfür: Vorformulierte Vereinbarungen unterstehen laut BGB einer besonders strengen Inhaltskontrolle. Im obenstehenden Fall wäre dies laut Gerichtsbeschluss lediglich ein Versuch gewesen, sich eine Vergütung auch im Falle des Scheiterns der Immobilienvermittlung zu sichern Die Hürden zur Vereinbarung einer zulässigen Reservierungsgebühr sind sehr hoch. In der Praxis müssen eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Reservierungsvereinbarung auch tatsächlich seine Gültigkeit hat. 3. Wann kann eine gültige Reservierungsgebühr vereinbart werden? Um eine Vereinbarung in Bezug auf die Reservierungsgebühr zu treffen, welche auch einer richterlichen Überprüfung standhält, wird vorausgesetzt, dass der agierende Makler einen qualifizierten Alleinauftrag hat und so auch tatsächlich über die Kompetenzen verfügt, anderweitigen Veräußerungen entgegenzustehen. Auch die Höhe der Reservierungsgebühr ist festgelegt. So darf diese maximal 10 – 15 % der vereinbarten Provision betragen. 4. Klauseln im Vertrag sind unwirksam Beruft sich ein Makler bei der Forderung auf Klauseln aus dem Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) so sind diese in Hinblick auf vereinbarte Reservierungsgebühren unwirksam, wenn ihnen eine serienmäßige Vorformulierung zugrunde liegt. Das bedeutet: Wird eine Gebühr nicht individuell vereinbart, läuft die Forderung ins Leere. Auch Umbenennungen in „Servicegebühr“ oder Ähnliches sind unzulässig. 5. Reservierung einer Immobilie ist keine Garantie Ebenfalls bedenken sollte man als Käufer, dass eine gebührenpflichtige Reservierungsgebühr lediglich dazu führt, dass der eingesetzte Makler seine Verkaufstätigkeiten für den vereinbarten Zeitraum einstellt. Einen tatsächlichen Schutz vor dem Verkauf oder eine Garantie hat man dadurch als Käufer natürlich nicht, denn die Reservierungsgebühr hindert natürlich den Eigentümer nicht daran, die Immobilie privat (oder über einen anderen Makler) zu verkaufen. Aus diesem Grund sollte man bei Abschluss solcher Vereinbarungen auch immer den Eigentümer benachrichtigen bzw. die Vereinbarung auch mit diesem treffen. Fazit In den meisten Fällen ist es ratsam auf die Entrichtung einer Reservierungsgebühr oder ähnliche Vereinbarungen zu verzichten, auch da diese juristisch nur in den seltensten Fällen bestand haben. Reservierungsvereinbarungen ohne Gebühr können allerdings jederzeit problemlos getroffen werden. Leser/innen interessierte auch… Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! 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Wie erstelle ich ein Exposé für den Verkauf einer Immobilie?
Immobilienexposé erstellen – Ein Leitfaden Wichtigster Bestandteil eines Hausverkaufs ist die Erstellung eines aussagekräftigen und überzeugenden Exposés, welches die Immobilie optimal präsentiert. Im folgenden Artikel wollen wir beschreiben, welche Angaben in das perfekte Exposé gehören und worauf man bei der Erstellung besonders achten sollte. 1. Definition Exposé – Was ist ein Immobilien-Exposé? Ein Exposé enthält alle wichtigen Daten und Fakten einer Immobilie und vermarktet das Verkaufsobjekt bestmöglich, sodass dieses das Interesse potenzieller Käufer weckt. Das Exposé ist das Aushängeschild der Immobilie und wichtigstes Werbematerial einer erfolgreichen Verkaufsstrategie. Es hilft potenziellen Käufern sich ein Bild von der Immobilie zu machen und verschafft ihnen einen Überblick über alle relevanten Daten. Exposé-Tipp: – Ein professionell erstelltes Exposé steigert die die Verkaufschancen um ein Vielfaches– Ein detailliertes Exposé beugt Rückfragen vor und spart somit eine Menge Zeit für Makler und Kunden. 2. Zweck des Immobilien-Exposés Als bildhafte und textliche Beschreibung einer Immobilie dient das Exposé als Visitenkarte des Hauses bzw. der Wohnung und soll den Verkaufsprozess unterstützen. Die Kaufentscheidung der potenziellen Kaufinteressenten wird durch die Gestaltung maßgeblich beeinflusst. Daher ist ein professionelles Design unerlässlich. Das Exposé wird normalerweise vom Verkäufer selbst bzw. dem beauftragten Makler erstellt. Bestenfalls wird das Exposé in Form einer Broschüre erstellt, welche zu Ausdruck oder Download angeboten wird. Info: Wird für den Hausverkauf ein Makler engagiert, fällt die Erstellung des Exposés in dessen Aufgabenbereich. 3. Worauf sollte man bei der Erstellung eines Exposés achten? Aufbau und Inhalt eines Exposés sind sehr wichtig. Damit man bei der Erstellung eines professionellen Exposés nichts vergisst, wollen wir hier eine übersichtliche Checkliste liefern. Checkliste Exposé für Immobilienmakler/ Hausverkäufer: ☐ Adressangaben zur Immobilie ☐ Art des Objekts (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Reihenhaus usw.) ☐ Wohnfläche und Grundstücksfläche ☐ Anzahl der Zimmer ☐ Baujahr ☐ Bezugstermin ☐ Merkmale und Ausstattung ☐ Verkaufs- bzw. Mietpreis ☐ Lage und Beschreibung der Infrastruktur ☐ Fotos vom Objekt, den Zimmern sowie dem Grundstück ☐ Grundriss bzw. Wohnungsplan ☐ Maklercourtage ☐ Kontaktdaten des Maklers bzw. Verkäufers 4. Pflichtangaben im Exposé? Oft stellt sich die Frage, ob die obenstehenden Angaben optional oder verpflichtend sind. Grundsätzlich gilt für das Exposé kein vorgegebenes Format. Dennoch sollte man eine gewisse Form beachten. Dazu weiter unten eine Hilfestellung für den optimalen Aufbau eines Exposés. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland wurden die Anforderungen an Immobilien-Exposés deutlich strenger. Seit 1. Mai 2014 müssen Exposés, welche in Medien oder auf Online Immobilienportalen veröffentlicht werden, folgende Pflichtangaben enthalten: Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis) Wesentlicher Energieträger der Heizung (Gas oder Öl) Wert des Energieverbrauchs Energieeffizienzklasse Baujahr 5. Optimaler Aufbau eines Exposés Überschrift:Soll als Teaser kurz und prägnant die wichtigsten Eckdaten der Immobilie zusammenfassen Datenübersicht:Hier sollten sich Infos zu Objekttyp, Fläche, Zimmeranzahl und Baujahr finden. Besondere Merkmale und Ausstattung:Hier sollten die wesentlichen Besonderheiten des Objekts angebracht werden (z.B. Balkon, Einbauküche, Aufzug usw. Lagebeschreibung: Neben einer Karte in Bildform können hier die Vorzüge der Lage verschriftlicht werden. So sollten positive Aspekte der Infrastruktur wie Haltestellen, Schulen, Supermarkt usw. angeführt werden. Beschreibung des Miet- bzw. Verkaufsobjekts:In einem kurzen Text sollten nochmal alle wichtigen Informationen zusammengefasst werden. Bilder der Immobilie:Mit professionellen Fotos kann dem Interessenten ein Eindruck vom Objekt vermittelt werden. Vor allem Besonderheiten wie Pool, Küche oder Aussicht sollte man hier bildlich darstellen. Grundriss:Neben den Fotos der Wohnung bzw. des Hauses sollte man dem Kunden einen Grundrissplan bieten, welcher Größe und Anordnung der Zimmer zeigt. Kontaktdaten:Durch die Angabe der Kontaktinformationen stellt man sicher, dass potenzielle Käufer Rückfragen oder Kaufangebote abgeben können. Telefonnummer und E-Mailadresse sollten unbedingt angegeben werden. Tipp: Die Erstellung eines professionellen Exposés wir grundsätzlich von jedem Immobilienmakler angeboten. Für die Erstellung eines verkaufsfördernden Exposés sollte man sich bestenfalls von einem Fachmann unterstützen lassen. 6. Tipps zum Exposé: Typische Fehler bei der Erstellung eines Exposés Wer zum ersten Mal ein Exposé zu erstellen hat, wir schon bald merken, dass man einige Punkte zu beachten hat, um die Immobilie auch tatsächlich ins beste Licht zu rücken. Gerade als Anfänger vergisst man leicht wichtige Punkte und schmälert so den Erfolg der Vermarktung. Vermeiden Sie die typischen Fehler bei Ihrem Immobilien-Exposé. Mit den folgenden Tipps sollte der Erstellung eines professionellen Exposés nichts mehr im Wege stehen. Tipp 1: FotosErstellen Sie die Fotos der Immobilie an sonnigen Tagen – auch jene der Innenräume. Bilder an trüben Tagen lassen die Immobilie weniger ansprechend aussehen. Tipp 2: ÜbersichtlichkeitÜberfordern Sie den Leser nicht mit einer Fülle an unwichtigen Informationen. Halten Sie das Exposé übersichtlich und liefern sie die wesentlichen Informationen. Tipp 3: Falsche AngabenVermeiden Sie unbedingt falsche Informationen bzw. beschönigen Sie das Objekt nicht. Im Endeffekt wird Sie dies nur viel Zeit und unzählige erfolglose Besichtigungen kosten, bei denen die potenziellen Interessenten die Immobilie enttäuscht verlassen. Daher ist es wichtig, vorab alle Fakten und Daten sorgfältig zu prüfen. Leser/innen interessierte auch… Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. 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Mit Immobilien Steuern sparen
Spar-Tipps: Steuervorteile von Immobilien In Zeiten, in denen leistbarer Wohnraum zusehends knapper wird, bietet das Investieren in Immobilien eine spannende Alternative. Das Credo lautet, nach Möglichkeit Eigentum zu schaffen, anstatt langfristig hoher Mieten zu bezahlen. Die Investition ins eigene Haus oder die eigene Wohnung sorgt nämlich nicht nur dafür, dass das Wohnen im Rentenalter erschwinglich wird, sondern mit Immobilien lassen sich auch Steuern sparen. Nicht zu Letzt die nach wie vor günstige Zinslage macht Immobilien zudem zu einer begehrten Kapitalanlage. In unserem Blogartikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, mit Immobilien Steuern zu sparen und was es dabei besonders zu beachten gilt. 1. Steuern sparen mit Immobilien als Kapitalanlage Wer sich dazu entscheidet, in eine Immobile zu investieren und diese nicht selbst zu bewohnen, sondern an Dritte zu vermieten, hat attraktive Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Das beginnt bereits mit dem Erwerb der Anlageimmobilie. Hierbei können Eigentümer den Kaufpreis respektive die Herstellungskosten entsprechend steuerlich geltend machen. Bei Immobilien, welche bis einschließlich den 31. Dezember 1924 errichtet wurden, können 40 Jahre lang jährlich 2,5 Prozent der Kaufsumme von der Steuer abgesetzt werden. Bei Häusern oder Wohnungen, die nach diesem Stichtag errichtet wurden, können immerhin noch 2 Prozent der Anschaffungs- bzw. Baukosten steuerlich gemacht werden, für eine Dauer von 50 Jahren. Anders verhält es sich bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Diese unterliegen besonderen Auflagen. Soll daher ein denkmalgeschütztes Haus saniert oder modernisiert werden, sind hierfür in der Regel spezielle Genehmigungen notwendig. Wer ein derartiges Objekt erwirbt, kann jedoch über einen Zeitraum von 8 Jahren jährlich 9 Prozent der Modernisierungskosten steuerlich geltend machen. Anschließend können für weitere 4 Jahre 7 Prozent abgesetzt werden. Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage kann auch eine etwaig bezahlte Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden – jedoch nicht als Vollbetrag, sondern ebenfalls in Form einer jährlichen linearen Abschreibung von 2 oder 2,5 Prozent. Ferner kann der Vermieter auch beauftragte Gutachten wie ein Verkehrswertgutachten oder die Kosten für eine geschaltete Immobilienanzeige beim Finanzamt geltend machen. Des Weiteren sind bei Anlageimmobilien folgende Positionen steuerlich absetzbar: Notariatskosten und -gebühren Anwalts- und Steuerberaterkosten 2. Laufende Kosten von Immobilien steuerlich absetzen Mieteinnahmen müssen beim Finanzamt in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (Anlage V) gemeldet und folglich verteuert werden. Allerdings können nicht nur beim Erwerb einer Anlageimmobilie selbst Steuern gespart werden, sondern auch nach dem erfolgten Kauf. In erster Linie sind hier etwaige Kreditzinsen zu nennen, die im Rahmen eines Darlehensfinanzierung anfallen und anschließend entsprechend steuerlich absetzungsfähig sind. Zudem können auch Kontoführungsgebühren abgezogen werden, sofern diese im direkten Zusammenhang mit einem speziell für die Immobilie eingerichteten Konto stehen. Das Weitern können vom Vermieter auch Nebenkosten wie Kosten für die Müllabfuhr oder Hausmeisterdienste (Reinigung, Winterservice usw.) von der Steuer abgesetzt werden. Selbst allfällige Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände können steuerlich geltend gemacht werden. 3. Steuern sparen als Eigentümer einer Immobilie Wer ein Haus oder eine Wohnung möbliert vermietet, kann sogenannte Abstandzahlungen für die Inneneinrichtung bzw. das Mobiliar von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Einrichtungsgegenstände, die weniger als 800 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer kosten, dürfen noch im selben Jahr mit der vollen Summe steuerlich geltend gemacht werden. Möbel oder Einrichtungsgegenstände, welche diesen Betrag hingegen übersteigen, müssen über mehrere Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden. Auch Kosten für Reparaturen und Renovierungsarbeiten können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese werden im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert. Des Weiteren können neben Handwerkerkosten auch andere haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Gartenpflege oder Kosten für die Reinigung der Immobilie in der Steuerklärung erfasst und steuerlich geltend gemacht werden. Vermieter, die sich eigenständig um die Vermarktung, Vermietung und Verwaltung ihres Objektes kümmern, haben zusätzlich die Möglichkeit, etwaige Bürokosten wie Kosten für Schreibwaren, Telefon, Software oder Porto steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen auch Fahrt- bzw. Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie auftreten oder Bewirtungskosten bei Treffen mit (potenziellen) Mietern. Nicht zu guter Letzt kann auch die an die zuständige Kommune zu entrichtende Grundsteuer in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Wer bei der Wahl des Standorts der eigenen Anlageimmobilie flexibel ist, kann bei Bedarf zudem verschiedene Regionen miteinander vergleichen, da der prozentuale Anteil der Grundsteuer von Region zu Region mitunter deutlich variieren kann. Auch auf diese Weise lassen sich mit Immobilien ebenfalls geschickt Steuern sparen. Summa summarum zeigt sich, die Investition in eine Immobilie kann sich nicht nur langfristig lohnen, auch Steuern können mit einer Immobilie nachhaltig gespart werden. Wer hingegen eine Wohnung oder Haus nicht vermieten, sondern eine Immobilie veräußern will, findet hier nützliche Informationen rund um das Thema Immobilienverkauf und Steuern. Leser/innen interessierte auch… Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! 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Wer ist Eigentümer einer Immobilie?
Definition: Immobilien-Eigentümer Im Rahmen eines Immobilienkaufs stellt sich häufig die Frage: wann gehört dem Käufer die Immobilie tatsächlich? Auch umgekehrt im Falle eines Immobilienverkaufs eröffnet sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Objekt aus dem Besitz des Verkäufers in jenen des Käufers übergeht. In unserem Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund und erklären die rechtlichen Rahmenbedingungen. 1. Unterscheid zwischen Eigentümer und Besitzer einer Immobilie Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben möchte, sollte zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür kennen. Denn ein Immobilienerwerb ist in der Regel um ein Vielfaches komplizierter als ein sonstiges alltägliches Kaufgeschäft. Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch gibt dabei Aufschluss über die rechtlichen Definitionen. Eigentümer einer Immobilie ist immer derjenige, die im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Wer Eigentümer einer Sache ist, kann mit diesem Eigentum demnach „nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“. Der Eigentümer einer Immobilie kann somit festlegen, was mit seinem Eigentum geschehen soll. Das heißt, der Eigentümer kann frei über die Immobilie verfügen, sie demnach selbst nutzen, verschenken oder aber vermieten. Im Gegensatz dazu wird unter Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, sprich Immobilie, verstanden. Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung kann man somit auch gänzlich ohne Eigentum sein, zum Beispiel dann, wenn man diese mietet. Die Person, die in einer Wohnung zur Miete wohnt oder eine Geschäftsfläche pachten, ist somit Besitzer. Währenddessen ist der Vermieter oder Verpächter der wahre Eigentümer und herrscht rechtlich gesehen über besagte Immobilie. 2. Den Eigentümer einer Immobilie herausfinden Hierzu genügt ein Blick ins Grundbuch. Ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch gibt etwaigen Käufern einer Immobilie somit wertvolle Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie. Aufgrund grundrechtlicher Einschränkungen erhält jedoch nicht jede Person frei Einblick in das Grundbuch, sondern ausschließlich bei einem vorliegenden berechtigten Interesse. Aus diesem Grund kann der aktuelle Eigentümer einen entsprechenden Grundbuchauszug anfordern und diesen an einen potenziellen Käufer aushändigen. Alternativ genügt auch eine Vollmacht, um das Grundbauch einsehen zu können. Die Grundbucheinsicht gibt unter anderem Auskunft über folgende Punkte: Auskunft über die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse Auskunft über Lage und Größe einer Immobilie Auskunft über Lasten und Beschränkungen einer Immobilie oder eines Grundstücks (u.a. Nießbrauchrechte, Erbbaurechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte) Auskunft über Grundpfandrechte (u.a. Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte, Rentenschulden) Sie haben noch Fragen zur Grundbucheinsicht oder benötigen Unterstützung beim Immobilienverkauf bzw. bei der Vermarktung einer Wohnung oder eines Hauses? Gerne steht Ihnen die Daniel von Baum Immobilien GmbH hierfür als kompetenter Ansprechpartner mir Rat und Tat zur Seite. 3. Welche Formen von Eigentum gibt es? Es können unterschiedliche Arten von Eigentum unterschieden werden. Beim sogenannten Alleineigentum gehört ein Haus oder eine Wohnung lediglich einer einzigen Person, die somit auch allein und frei über das Objekt verfügen kann. Neben dem Alleineigentum gibt es aber auch ein sogenanntes Miteigentum. Beim Miteigentum sind immer mehrere Personen ins Grundbuch eingetragen. Im Zuge dessen wird auch von einer Gemeinschaft nach Bruchteilen gesprochen, sodass jeder über seinen Anteil am Eigentum frei verfügen kann. Das bedeutet, dass ein Miteigentümer seinen eigenen Anteil jederzeit veräußern kann. Beim Gesamthandseigentum wiederum gibt es zwar ebenfalls mehrere Eigentümer, die Anteile der einzelnen Eigentümer sind jedoch zugunsten der Gesamtheit gebunden und somit nicht frei verfügbar. 4. Welche Formen von Eigentum gibt es? Es können unterschiedliche Arten von Eigentum unterschieden werden. Beim sogenannten Alleineigentum gehört ein Haus oder eine Wohnung lediglich einer einzigen Person, die somit auch allein und frei über das Objekt verfügen kann. Neben dem Alleineigentum gibt es aber auch ein sogenanntes Miteigentum. Beim Miteigentum sind immer mehrere Personen ins Grundbuch eingetragen. Im Zuge dessen wird auch von einer Gemeinschaft nach Bruchteilen gesprochen, sodass jeder über seinen Anteil am Eigentum frei verfügen kann. Das bedeutet, dass ein Miteigentümer seinen eigenen Anteil jederzeit veräußern kann. Beim Gesamthandseigentum wiederum gibt es zwar ebenfalls mehrere Eigentümer, die Anteile der einzelnen Eigentümer sind jedoch zugunsten der Gesamtheit gebunden und somit nicht frei verfügbar. 5. Eigentumsübertragung an einer Immobilie Im Rahmen eines Immobilienverkaufs bzw. -kaufs stellt sich nun die Frage, wann genau der Eigentumsübergang (vom Verkäufer auf den Käufer) erfolgt. Zunächst spielt dabei das formelle Prozedere des Verkaufs eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zu alltäglichen Kaufgeschäften, muss ein Immobilienverkauf immer notariell beglaubigt werden. Denn es gilt: Kaufverträge über den Erwerb von Grundeigentum, welche nicht notariell beurkundet wurden, sind unwirksam. Das bedeutet, dass Eigentum an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück nur dann übertragen werden kann, wenn ein Vertrag unter notarieller Beurkundung abgeschlossen wurde. Allerdings ist es damit allein noch nicht getan. Die eigentliche Eigentumsübertragung findet erst im nächsten Schritt statt, durch die formale Eintragung ins Grundbuch. Denn erst der Eintrag ins Grundbuch gibt Klarheit über die tatsächlichen Rechts- bzw. Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie oder einem Grundstück. Das heißt, dass der Eigentumsübergang im Rahmen eines Immobilienverkaufs nicht mit Abschluss des (notariell beglaubigten) Kaufvertrages stattfindet, sondern erst nach vollzogener Eintragung ins Grundbuch. Um den Käufer zu schützen und da zwischen Kaufabschluss und offizieller Eintragung ins Grundbuch mitunter mehrere Wochen vergehen können, wird im Regalfall eine sogenannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese verhindert, dass ein Verkäufer eine Immobilie nach erfolgtem Abschluss des Kaufvertrags etwa an andere Interessenten verkaufen oder das Objekt nachträglich mit Grundpfandrechten belasten kann. Es handelt sich somit um eine Eigentumsvormerkung, die einen Käufer nachhaltig schützt. 6. Wann ist der Eigentumsübergang final erfolgt? Abschließend vollzogen ist der Eigentumsübergang dann, wenn folgende Kriterien vollständig erfüllt sind: Kaufpreis wurde vom Käufer überwiesen Grunderwerbsteuer wurde durch den Käufer entrichtet Eigentumsumschreibung wurde durch den Notar veranlasst Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist erfolgt Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist somit der formale Abschluss eines Immobilienverkaufs. Die Auflassungsvormerkung wird im Zuge dessen gelöscht und der Käufer anstelle des Verkäufers als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Sie haben dazu noch Fragen? Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Verkauf einer Immobilie in Wuppertal und Umgebung – professionell und zuverlässig. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how. Als Immobilienmakler für Wuppertal sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienverkauf bestmöglich vorbereitet wird und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung geschaffen wird. Überzeugen Sie sich gerne selbst. Wir freuen uns

Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei Immobilien?
Schenkung von Immobilien – Ein Ratgeber Als Eigentümer einer Immobilie stellt sich früher oder später unweigerlich die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung im Fall des eigenen Ablebens geschehen soll. Wer sich deshalb eingehend mit dieser Thematik beschäftigt, wird sich mit dem Begriff der Schenkung auseinandersetzen müssen. Das bedeutet, wird ein Haus oder eine Wohnung aus privatem Besitz veräußert und dadurch ein Gewinn erzielt, wird eine Spekulationssteuer fällig. Um private Eigentümer vor dieser zu schützen, wurden vom Gesetzgeber bestimmte Rahmenbedingungen und Fristen eingeführt. Welche dies sind und wie sich die Höhe der Spekulationssteuer für eine Immobilie bemisst, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel. Denn Vermögenswerte wie Immobilien müssen nicht zwangsläufig erst nach dem Tode vererbt werden, sondern können bereits zu Lebzeiten via Schenkung an Dritte übertragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bringen Immobilienschenkungen zudem auch steuerliche Begünstigungen gegenüber dem klassischen Vererben. Worin die Vorteile einer Schenkung bestehen und wonach sich die Höhe einer etwaigen Schenkungssteuer richtet, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel. Was bei der Immobilienschenkung beachten? Laut § 23 EstG müssen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften entsprechend versteuert werden, sofern es sich dabei um ein Wirtschaftsgut wie eine Immobilie handelt. Die Spekulationssteuer wird allerdings nur dann fällig, wenn es zwischen Ankauf und Verkauf zu einer entsprechenden Wertsteigerung gekommen ist und die Immobilie mit Gewinn veräußert wurde. Wichtig dabei: Die Spekulationssteuer wird immer nur auf den Wertgewinn erhoben, nicht auf die komplette Verkaufssumme. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Schenkung um die rechtmäßige Übertragung von Vermögenswerten des Besitzers bzw. Eigentümers zu Lebzeiten auf eine andere Person – z.B. eines Elternteils auf ein Kind. Voraussetzung dafür ist, dass sich beide Parteien darüber einig sind, dass eine Immobilie unentgeltlich übertragen wird. Nur dann liegt de facto auch der Umstand einer Schenkung vor. Tipp: Obwohl bei einer Schenkung kein Schenkungsvertrag notwendig ist, sollte eine Schenkung immer entsprechend vertraglich festgehalten bzw. notariell beglaubigt werden. Dies schützt sowohl den Beschenkten als auch die schenkende Person selbst und hilft dabei spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Formal abgeschlossen wird eine Schenkung schließlich mit der Änderung des Grundbucheintrags. Der Beschenkte ist nun der neue Eigentümer der Immobilie. Ob eine Spekulationssteuer entrichtet werden muss oder nicht, ist allerdings nicht nur von der Wertsteigerung selbst abhängig, sondern auch von einer Reihe weiterer Kriterien. Hierzu gehört etwa die sogenannte Spekulationsfrist, die zugunsten des Eigentümers eine Besteuerung verhindern kann. Was kostet eine Schenkung? Die vom Gesetzgeber vorgegebene Spekulationsfrist bei Immobilien beträgt 10 Jahre. Liegen zwischen dem Kauf einer Immobilie und deren Verkauf mindestens 10 Jahre, wird auf eine Steuererhebung seitens des Fiskus verzichtet. Finden Kauf und Verkauf hingegen innerhalb der 10-jährigen Frist statt, muss die Spekulationssteuer entrichtet werden. Davon betroffen: Nicht bebaute Grundstücke, vermietete Häuser und Wohnungen, Anteile an geschlossenen Immobilienfonds, Miteigentumsanteile sowie Erbbaurechte. Für die Einhaltung der Spekulationsfrist maßgeblich ist dabei das Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Im Zusammenhang mit Schenkungen wird häufig auch von Steuervorteilen gesprochen. Dank einer Schenkung erhoffen sich Beteiligte, dass Sie der in Deutschland geltenden Erbschaftssteuer entgehen können und die Übertragung des Vermögens steuerlich begünstigt vollzogen werden kann. Schenken sollen demnach günstiger sein als Vererben. Tatsächlich jedoch ist eine Schenkung nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Ob durch eine Schenkung steuerliche Vorteile entstehen, ist deshalb immer im individuell zu überprüfen und von Fall zu Fall unterschiedlich. Denn in Deutschland existiert neben der Erbschaftssteuer auch eine entsprechende Schenkungssteuer. Diese entspricht dabei zu großen Teilen der Erbschaftssteuer, vor allem was die gesetzlich festgelegten Freibeträge betrifft. Das heißt, während die Entrichtung der Grunderwerbssteuer im Falel einer Schenkung entfällt, wird im Gegensatz dazu eine Schenkungssteuer inkl. Freibeträgen erhoben, welche sich nach den Steuerklassen und Sätzen der Erbschaftssteuer richtet. Bei anderen Wirtschaftsgütern wie Gold, Schmuck, Antiquitäten, Oldtimern oder Kunstgegenständen, die mit Gewinn veräußert werden, liegt die Spekulationsfrist im Vergleich dazu nur bei einem Jahr. Diese Fristen sollten private Verkäufer jedenfalls im Blick behalten. Wichtigster Baustein bei der Immobilienfinanzierung ist meist das vorhandene Eigenkapital. Wer über größere Summen an angespartem Vermögen verfügen kann, hat einerseits bessere Chancen einen Kredit gewährt, andererseits auch die Möglichkeit, höhere Summen fremdfinanziert zu bekommen. Immobilienexperten empfehlen einen Mindestanteil von 20% – 30% Eigenkapital von der Gesamtsumme. Viele Banken setzen diese Grenze auch als Bedingung für die Kreditgewährung. Mittlerweile finden sich allerdings auch viele Finanzierungskonzepte ohne Eigenkapital. Hier gilt es als Käufer besonders genau hinzusehen und gegebenenfalls versteckte Kosten bei der Rückzahlung vorab zu erkennen. Solche Vollfinanzierungen können auch durch Privatkredite ermöglicht werden. Hier gilt es zu beachten, dass oft strengere Konditionen und höhere Zinssätze auf den Käufer zukommen. Wie wird die Höhe der Schenkungssteuer berechnet? Ob Schenkung oder Vererben sollte der künftige Erblasser immer möglichst frühzeitig entscheiden. Je früher sich für eine Schenkung entschieden wird, desto eher lassen sich auch steuerliche Vorteile geltend machen. Denn der deutsche Gesetzgeber sieht für jeden Beschenkten einen bestimmten Freibetrag vor. Zunächst muss zur Bemessung der Schenkungsteuer der Blick auf die für die Erbschaftsteuer gültigen Freibeträge gerichtet werden. Für den Ehepartner eines Verstorbenen wird durch das Finanzamt ein Freibetrag in der Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Kinder eines Hinterbliebenen können immerhin einen Freibetrag in der Höhe von 400.000 Euro steuerlich geltend machen. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad verringert sich die Höhe des Freibetrags (siehe Infografik). Diese Freibetragsgrenzen gelten somit gleichermaßen für Erbschaften als auch für Schenkungen. Im Gegensatz zum erbschaftssteuerlichen Freibetrag, welcher nur einmal – beim Tod des Erblassers – beansprucht werden kann, darf der Freibetrag im Falle einer Schenkung alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise ergeben sich mitunter erhebliche Steuervorteile. Beträgt der Wert einer Immobilie beispielsweise 550.000 Euro, kann ein Elternteil dem Kind vorerst lediglich einen Wertanteil an der Immobilie in der Höhe von 400.000 Euro schenken. Dieser Betrag entspricht dem gesetzlichen Freibetrag. Sind 10 Jahre nach der ersten Schenkung vergangen, können die restlichen 150.000 Euro nachgeschenkt werden – steuerfrei. Tipp: Bei Schenkungen von Eltern an deren Kinder verdoppelt sich die Höhe des Freibetrags, da beide Elternteile Schenkungen an die Kinder vornehmen können. Liegt der Wert einer Immobilie unter der Freibetragsgrenze, ist eine Schenkung dem Vererben auf jeden Fall vorzuziehen. Im Zusammenhang mit der Wertermittlung einer Immobilie, dient dabei

Welche Immobilie kann ich mir leisten?
Immobilie finanzieren: So berechnen Sie Ihr Budget richtig Bevor man sich ein Haus oder eine Wohnung kauft, stellt sich meist die Frage: „Was kann ich mir eigentlich leisten?“. Um dies tatsächlich realistisch zu kalkulieren, müssen die monatliche Belastbarkeit bzw. die vorhandenen Rücklagen definiert werden. Hierzu sollte jedenfalls ein objektiver Finanzplan erstellt und ein Experte in Sachen Immobilienkauf zu Rate gezogen werden. 1. Was sollte man beim Kauf einer Immobilie beachten? Die Aufnahme eines Kredits ist meist unerlässlich, weshalb eine sichere Finanzplanung unbedingt notwendig ist. Diese sollte auf einer kritischen Betrachtung der eigenen finanziellen Lage sowie den zukünftigen Möglichkeiten beruhen. Nach einem ersten Überblick ist der nächste Schritt das Kreditgespräch mit der Hausbank, bei welchem der individuelle Rahmen für den Immobilienkauf festgelegt wird. Wurde ein passendes Haus oder eine passende Wohnung gefunden und die Bonität des Käufers wurde von der Bank bestätigt, kann ein auf die speziellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittener Kredit ausgehandelt und festgesetzt werden. 2. Zusatzkosten beim Kauf einer Immobilie Was auf Käuferseite oft vergessen wird ist, dass die finanzielle Belastung den reinen Kaufpreis meist deutlich übersteigt. Durch die Aufnahme des Kredites und den Kaufvertrag für die Immobilie entstehen Zusatzkosten von nicht unerheblicher Höhe. So sind folgende Kostenpunkte zum Kaufpreis hinzuzurechnen und zu beachten: Provision für Makler Notargebühren Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch Grunderwerbssteuer Zinsen bei der Bank Die Höhe der Nebenkosten hängt oft auch von der Kaufsumme ab. Pauschal lässt sich sagen, dass Käufer meist mit Nebenkosten von 5% – 10% des Kaufpreises rechnen müssen. 3. Wieviel Eigenkapital ist für den Hauskauf notwendig? Wichtigster Baustein bei der Immobilienfinanzierung ist meist das vorhandene Eigenkapital. Wer über größere Summen an angespartem Vermögen verfügen kann, hat einerseits bessere Chancen einen Kredit gewährt, andererseits auch die Möglichkeit, höhere Summen fremdfinanziert zu bekommen. Immobilienexperten empfehlen einen Mindestanteil von 20% – 30% Eigenkapital von der Gesamtsumme. Viele Banken setzen diese Grenze auch als Bedingung für die Kreditgewährung. Mittlerweile finden sich allerdings auch viele Finanzierungskonzepte ohne Eigenkapital. Hier gilt es als Käufer besonders genau hinzusehen und gegebenenfalls versteckte Kosten bei der Rückzahlung vorab zu erkennen. Solche Vollfinanzierungen können auch durch Privatkredite ermöglicht werden. Hier gilt es zu beachten, dass oft strengere Konditionen und höhere Zinssätze auf den Käufer zukommen. 4. Das Eigenkapital kann aus verschiedenen Quellen stammen: Barvermögen Spareinlagen Aktiendepots Bausparvertrag Darlehen aus dem Verwandtenkreis Lohnvorschuss 5. Eigene Einnahmen uns Ausgaben kalkulieren Jede Bau- oder Immobilienfinanzierung beginnt mit einer soliden Haushaltsrechnung. Vereinfacht gesagt, sollen dabei die monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden uns so mögliche monatliche Rückzahlungen definiert werden. Was auf den ersten Blick recht einfach aussieht, entwickelt sich in der Praxis meist zu einem schwierigen Unterfangen. Das monatliche Nettoeinkommen ist schnell bestimmt, bei den variablen monatlichen Kosten sieht es hingegen schon anders aus. Wie soll man spontane Einkäufe, Restaurantbesuche, Geschenkkäufe oder Reparaturen auf monatlicher Basis mit einem fixen Wert belegen? Sinnvoll ist, bereits vor einer möglichen Immobilienfinanzierung ein genaues Haushaltsbuch zu führen und so mehrere Monate hintereinander festzuhalten, welche Ausgaben gemacht wurden. Wird im Zuge eines Immobilienkaufes auch mit Nachwuchs geplant, sollte dies unbedingt in die Kalkulation miteinbeziehen. Wurden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, sollte man vom vorhandenen Differenzbetrag eine Reserve von 15% abziehen. Dieser soll unvorhersehbare Ausgaben (Reparaturen, Nachzahlungen usw.) abdecken und für die nötige Sicherheit sorgen. 6. Kreditsumme für den Immobilienkauf kalkulieren Auf Basis der vorangegangenen Schritte kann abschließend der Kaufpreis einer leistbaren Immobilie ermittelt werden. Die nachfolgende Formel hilft bei der Berechnung. (Finanzielle Belastbarkeit x 12 Monate x 100) : (Zinssatz in Prozent + Anfangstilgung in Prozent) = maximaler Kreditbetrag Jetzt zur kostenlosen Immobilienberatung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mit Immobilien Geld verdienen
Anlage-Immobilien: So investieren Sie langfristig Wer mit Immobilien Geld verdienen möchte, kann dies auf unterschiedliche Art und Weise tun. Neben dem klassischen Rendite- bzw. Anlageobjekt gibt es auch eine Reihe weiterer Optionen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige dieser Möglichkeiten vor. 1. Erwerb von Eigentum? Auf den ersten Blick scheinen eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus nicht unbedingt geeignet zu sein, um damit Geld zu verdienen. Viel mehr denkt man in diesem Kontext an Begriffe wie Sicherheit oder Altersvorsorge. Das mag zwar richtig sein, doch wer langfristig plant, kann von einem realen Zuwachs des Vermögens profitieren. Wie das?Zunächst stellt sich die Frage, ob man sich Eigentum überhaupt leisten kann bzw. möchte. Denn ohne entsprechendes Eigenkapital und ein geeignetes Einkommen wird der Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses schwierig. Darüber hinaus sind die monatlichen Tilgungsraten gerade zu Beginn häufig höher als die Mieten für vergleichbare Objekte. Da Mieten jedoch langfristig steigen, ist es zu erwarten, dass die Monatsbelastung eines Käufers auf lange Sicht hin abnimmt. Sondertilgungsraten tun hier ihr Übriges dazu.Spätestens jedoch, wenn der Kredit für eine Immobilie abbezahlt ist, wird der Vorteil allzu deutlich. Während der Eigentümer nur mehr Neben- und Instandhaltungskosten zu leisten hat, muss der Mieter weiterhin für die monatliche Miete sowie sämtliche Nebenkosten aufkommen. Zusätzlich verfügt der Eigentümer nun über einen realen Vermögenswert in Form einer Eigentumsimmobilie. 2. Immobilienkauf und Vermietung Eine weitere Möglichkeit, um mit Immobilien Geld verdienen zu können, ist der Kauf und die anschließende Weitervermietung einer Immobilie. Zumeist wird es sich dabei um eine Eigentumswohnung als Anlageobjekt handeln. Ziel dieser Strategie ist es, Anlagevermögen zu schaffen und durch eine Vermietung regelmäßig Mieteinnahmen zu erzielen. Wer über das nötige Kapital verfügt, kann mit dieser Strategie also nachhaltig Geld verdienen.Allerdings müssen hierbei auch etwaige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten berücksichtigt werden, die zudem immer nur nach Absprache mit der entsprechenden Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durchgeführt werde dürfen. Grundsätzlich bietet eine vermietete Eigentumswohnung allerdings den Vorteil, dass ein potentieller Anleger keine allzu hohe Investitionssumme aufbringen muss. Wer hingegen ein ganzes Haus als Anlage- oder Renditeobjekt kaufen möchte, benötigt eine weitaus höhere Investitionssumme. Ganz egal, in welche Immobilie man investieren möchte, es empfiehlt sich immer, möglichst exakt zu nachzuprüfen, ob sich eine geplante Anlage nachhaltig rechnet. In diesem Zusammenhang sollte zudem immer eine professionelle Wertermittlung für das entsprechende Objekt durchgeführt werden. 3. Immobilienkauf und -verkauf Eine weitere Möglichkeit, um mit Immobilien Geld zu verdienen, ist der Kauf einer Immobilie sowie der anschließende Wiederverkauf. Bei dieser Strategie ergeben sich die Einnahmen aus der Differenz zwischen Kaufpreis und dem Verlaufserlös. Allerdings gibt es hierbei gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.Zunächst muss die sogenannte Drei-Objekt-Grenze berücksichtigt werden, bei der zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Betätigung unterschieden wird. Wer in kurzer Zeit mehrere Objekte kauft und anschließend wieder veräußert, handelt gewerblich. Denn laut Gesetzgeber liegt Gewerbetätigkeit immer dann vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien erworben und wieder veräußert werden.Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Geerbte Immobilien, selbst genutzte Objekte oder Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, fallen demnach nicht unter diese Regelung.Darüber hinaus gilt es auch die zehnjährige Spekulationsfrist zu beachten. Denn auch gemäß des Falls, dass nicht gewerblich gehandelt wird, darf ein erworbenes Objekt nicht sofort wiederverkauft werden – zumindest nicht steuerfrei. Es gilt: Wenn eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert wird, müssen die daraus erzielten Gewinne entsprechend versteuert werden. 4. Sanierung und Modernisierung von Immobilien Wer mit Immobilien Geld verdienen will, kann dies auch durch die Sanierung seiner eigenen Immobilien tun, sofern diese vermietet sind. Denn, wer als Eigentümer an seiner Immobilie Modernisierungsmaßnahmen durchführt, die zu einer Ersparnis von Energie und Wasser führen oder aber den Wohnwert nachhaltig steigern, darf die Miete entsprechend erhöhen. Dank der sog. Modernisierungsumlage können aktuell rund 11% der durch die Modernisierung verursachten Kosten auf die Jahresmiete umgelegt und somit an den Mieter weitergegeben werden.Auch durch die Modernisierung von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, kann Geld verdient werden, indem beispielsweise Steuervorteile geltend gemacht werden können. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Immobilen zu erwerben, die sanierungsbedürftig sind, diese zu dann sanieren und anschießend gewinnbringend zu veräußern. Allerdings müssen auch hierbei steuerliche Aspekte wie die Spekulationsfrist berücksichtigt werden. 5. Immobilienaktien, Immobilienfonds oder Crowdinvesting Wer kein ausreichendes Eigenkapital hat oder nicht direkt in Immobilien investieren möchte, kann natürlich auch durch Immobilienaktien oder entsprechende Immobilienfonds Geld verdienen.Eine weitere Möglichkeit bieten Crowdinvesting-Plattformen, die sich auf Immobilien spezialisiert haben. Auf diesen Plattformen hat man als Privatperson die Chance, Projekte von Bauträgern vorzufinanzieren. Die verschiedenen Plattformen werben dabei mit Renditen von bis zu 7% und mehr. Allerdings muss dort das vermeintlich hohe Ausfallrisiko entsprechend berücksichtigt werden. Allgemein gilt: Ganz egal, für welche Strategie man sich entscheidet, grundsätzlich ist es möglich mit Immobilien Geld zu verdienen. Allerdings sind ein nachhaltiger Finanzierungsplan und das Investment in die richtigen Objekte eine grundlegende Voraussetzung dafür. Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Handwerker-Effekt
Bauen wird immer teurer: Der Handwerker-Effekt mach sich bemerkbar Aufgrund der guten Auftragslage können Baufirmen für ihre Dienstleistungen inzwischen fast jeden Preis verlangen. So werden zum Teil Aufschläge in Höhe von 20 Prozent veranschlagt und ein Ende diese Entwicklung ist noch lange nicht in Sicht. Steuern beim Immobilienkauf Wer gegenwärtig ein Bauprojekt umsetzen will, der muss immer tiefer in die Tasche greifen. Die Baupreise steigen im Vergleich zu den Verbraucherpreisen doppelt so schnell und auch die Grundstückspreise in den Ballungsgebieten explodieren. Die Bundesländer tragen ihren Teil zur Entwicklung bei, wird doch die Grunderwerbssteuer in regelmäßigen Abständen erhöht. Durch erhöhte Kosten beim Wohnungsbau, steigen natürlich auch die Mieten. Das investierte Geld muss wieder eingespielt werden und nicht nur bei privat genutzten Immobilien ist dieser Trend erkennbar. Auch die Mietpreise gewerblich genutzter Immobilien steigen kontinuierlich an. Starker Preisanstieg bei den Handwerksleistungen Wer einen Blick auf die Zahlen wirft, der erkennt in beinahe allen Gewerken einen Preisanstieg. Insbesondere der Rohbau und grobe Vorarbeiten sind hiervon betroffen. So konnte bei Erd- und Betonarbeiten innerhalb eines Jahres ein Anstieg von bis zu 6 Prozent beobachtet werden. Überraschend sind die Preiserhöhungen angesichts des aktuellen Baubooms nicht. Die Nachfrage übersteigt die Kapazitäten, zumal erst seit zwei Jahren wieder vermehrt Arbeiter und Handwerker bei den Unternehmen eingestellt werden. Bei der Zahl der Auszubildenden ist seit Kurzem ebenfalls ein Anstieg zu vermelden. Wer mit dem Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses einen Generalunternehmer beauftragt, der bekommt lt. einer Umfrage unter Projektleitern den Preisanstieg noch deutlicher zu spüren. So klaffen zwischen der Preisvorstellung des Auftraggebers und den tatsächlichen Kosten große Lücken. Zum Teil liegen die Kosten mehr als 20 Prozent über der Preisvorstellung des Bauherrn. Experten zufolge wollen Generalunternehmer ihre Kostenrisiken minimieren und schlagen stattdessen alle möglichen Kosten auf den Gesamtpreis auf. Fehler vom am Bau beteiligten Handwerkern sind dadurch bereits mit einkalkuliert, obwohl gar nicht feststeht, ob diese überhaupt begangen werden. Die Preistendenz zeigt auf, dass das Ende dieser Erhöhungen noch lange nicht erreicht ist. Höhere Immobilienpreise durch neue Technologien Wer einen Blick auf die Zahlen wirft, der erkennt in beinahe allen Gewerken einen Preisanstieg. Insbesondere der Rohbau und grobe Vorarbeiten sind hiervon betroffen. So konnte bei Erd- und Betonarbeiten innerhalb eines Jahres ein Anstieg von bis zu 6 Prozent beobachtet werden. Überraschend sind die Preiserhöhungen angesichts des aktuellen Baubooms nicht. Die Nachfrage übersteigt die Kapazitäten, zumal erst seit zwei Jahren wieder vermehrt Arbeiter und Handwerker bei den Unternehmen eingestellt werden. Bei der Zahl der Auszubildenden ist seit Kurzem ebenfalls ein Anstieg zu vermelden. Wer mit dem Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses einen Generalunternehmer beauftragt, der bekommt lt. einer Umfrage unter Projektleitern den Preisanstieg noch deutlicher zu spüren. So klaffen zwischen der Preisvorstellung des Auftraggebers und den tatsächlichen Kosten große Lücken. Zum Teil liegen die Kosten mehr als 20 Prozent über der Preisvorstellung des Bauherrn. Experten zufolge wollen Generalunternehmer ihre Kostenrisiken minimieren und schlagen stattdessen alle möglichen Kosten auf den Gesamtpreis auf. Fehler vom am Bau beteiligten Handwerkern sind dadurch bereits mit einkalkuliert, obwohl gar nicht feststeht, ob diese überhaupt begangen werden. Die Preistendenz zeigt auf, dass das Ende dieser Erhöhungen noch lange nicht erreicht ist. Technische Anlagen in Gebäuden werden immer komplexer, was auch einen Grund für den Preisanstieg im Baugewerbe darstellt. So hat sich im Bereich der Außendämmung viel getan und auch die Wärmerückgewinnungstechnologie bei Lüftungen muss erst einmal bezahlt werden. Im Jahr 2000 wurden pro Quadratmeter Wohnfläche noch 124 Euro für den technischen Ausbau einkalkuliert, inzwischen sind es schon knapp 300 Euro. Auch die steigenden Bodenpreise in den Ballungszentren müssen beachtet werden. Bereits die Erdarbeiten gestalten sich aufgrund der Kapazitätsengpässe der beauftragten Firma schwierig. Zudem sind auch die Deponien überlastet, welche den Erdaushub in Empfang nehmen sollen. Die Lagerstätten sind voll und somit können die Deponien höhere Preise verlangen. Durchschnittlich verzeichnen Projektleiter einen Preisanstieg von fast sieben Prozent, was auch an erhöhten Löhnen und dem Anstieg von Energie-, Rohstoff- und Grundstückspreisen liegt. Politik und Verwaltung müssen reagieren Der Präsident des Branchenverbands ZIA, Andreas Mattner, nimmt auch die Politik und die Verwaltungen in die Pflicht. In den letzten Jahren hat die Immobilienwirtschaft zahlreiche Eingriffe verkraften müssen, wodurch eine Erhöhung der Herstellungskosten unvermeidlich war. Ein Beispiel dafür ist die Energiesparverordnung im Jahr 2016. Die Herstellungskosten im Wohnungssegment sind durch die Regelungen der Verordnung um etwa sieben Prozent gestiegen, während im Vergleich dazu die Einsparergebnisse überschaubar sind. Viele weitere Vorschriften haben den Preis in die Höhe getrieben. Dabei handelt es sich unter anderem um Neuregelungen im Bereich von Garagen und Stellplätzen, wodurch die Baukosten durch die Suche nach einem passenden Grundstück in die Höhe getrieben werden. Mattner betont jedoch auch, dass einige technische Vorschriften oder höhere Umweltstandards sinnvoll seien. Jedoch fehlt es im Augenblick an Komponenten, die für eine Kostensenkung sorgen könnten. Im Gegenteil, denn der Neubau wird durch Länder und Gemeinden weiter verteuert. So sind die Grundstücksvergaben langwierig und auch durch Baugenehmigungsverfahren fallen jeden Tag zusätzliche Kosten an. So sind zwar die Bundesländer für viele Bauvorschriften verantwortlich, wenn es jedoch um Grundstückspreise und spezielle Bauauflagen vor Ort geht, dann fällt das in den Verantwortungsbereich der Kommunen. Die Arbeit einer Baukostensenkungskommission, die bereits von der vergangenen Bundesregierung eingerichtet wurde, soll fortgeführt werden und kann vielleicht die Lage entspannen. Aber gerade in den Bereichen, in denen Länder und Gemeinden das Sagen haben, konnte die Kommission nur Appelle an die Verantwortlichen richten. So sollten die 16 unterschiedlichen Landesbauverordnungen von den Ländern vereinheitlicht werden, doch passiert ist diesbezüglich nicht viel. Weiterhin bestehen die Landesregierungen auf ihre eigenen Regelungen. Seit vielen Jahren setzt sich Gunther Adler für effizientere Bauweisen ein. Der Bau-Staatssekretär im neuen Ministerium des Inneren, für Bau und Heimat, nimmt dabei insbesondere die Industrie in die Pflicht. Wenn es nach ihm geht, dann müssten gerade bei den Themen Standards und Normen müssten neue Regelungen getroffen werden. Er möchte die Bauwirtschaft leistungsfähiger machen und das ist nur mit der Beseitigung des Arbeitskräftemangels in allen Sparten und digitaler Unterstützung zu schaffen. Auch die Fachdisziplinen im Ingenieurswesen müssen dafür perfekt harmonieren. Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal

Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf
Immobilien verkaufen: Was ist die Spekulationsfrist? Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Immobilie zu jedem Zeitpunkt verkaufen, doch es gibt auch eine Sonderregel, die beim Immobilienverkauf beachtet werden muss. Ab wann dürfen Sie Ihre Immobilie eigentlich verkaufen? Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Kauf wieder veräußern, dann werden Steuern fällig. Diese Regelung gilt grundsätzlich. Nach Ablauf der 10 Jahre endet diese sogenannte Spekulationsfrist. Die Höhe der Steuern ist nicht zu unterschätzen und so können diese je nach Erlös durchaus im fünfstelligen Bereich liegen. Haben Sie die Möglichkeit, diese Steuern zu vermeiden? Ja, diese Option gibt es tatsächlich. Sollte sich die Immobilie bereits seit mehr als 10 Jahren in Ihrem Besitz befinden, dann haben Sie nichts zu befürchten. Beim Verkauf fallen dann nämlich keine Steuern an. Ausschlaggebend dafür ist übrigens das Datum, an dem der entsprechende Kaufvertrag beurkundet wurde. Gibt es eine Möglichkeit, wie sich eine Immobilie steuerfrei verkaufen lässt, obwohl die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist? Die gibt es tatsächlich! Der Gesetzgeber hat sich die Festlegung von Ausnahmen nicht nehmen lassen. Falls Sie die zu verkaufende Immobilie selbst bewohnt haben, ist beim Verkauf keine Spekulationssteuer fällig. Die Steuer entfällt auch bei teilweiser Eigennutzung. Es ist jedoch Folgendes zu beachten: Das zu verkaufende Objekt muss nicht nur im Jahr des Verkaufs, sondern auch in den beiden vorherigen Jahren selbst bewohnt worden sein. Wenn diese Bedingung erfüllt wurde, dann gilt die Immobilie nicht als Spekulationsobjekt. Somit können Sie Ihre Immobilie vor Ablauf der 10 Jahre verkaufen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Aber Achtung: Damit diese Regelung greift, müssen Sie oder Ihre Familie auch wirklich selbst in der Immobilie wohnen. Steuerlich gesehen zählen zu Ihrer Familie aber nur Ihre Kinder. Und das auch nur, solange Sie für Ihre Kinder noch Kindergeld beziehen. Im Sinne des Gesetzes zählen alle anderen Verwandten nicht zur Familie, weshalb die Steuer wieder fällig wird. Sollten Sie noch Fragen zur Höhe oder den Bedingungen der Spekulationssteuer haben, dann nehmen Sie doch einfach vor dem Verkauf Ihrer Immobilie Kontakt mit uns auf. Unser fachkundiges Team hilft Ihnen gerne weiter. Gemeinsam finden wir sicherlich eine optimale Lösung für Sie! Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Steuern beim Immobilienkauf/ -verkauf
Immobiliensteuern erklärt Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie kaufen oder verkaufen, dann möchte auch der Fiskus davon profitieren. Sie sollten sich deshalb im Vorfeld über die Höhe der Abgaben informieren, ansonsten könnte es mit Erhalt des Bescheids ein böses Erwachen geben. Steuern beim Immobilienkauf Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann werden zwei unterschiedliche Steuern fällig. Es handelt sich dabei um die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer. Die Grunderwerbssteuer muss direkt nach dem Kauf beglichen werden. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. In Nordrhein-Westfalen sind es 6,5%. Interessant ist dabei zu wissen, dass vom Staat alle am Kaufvertrag beteiligten Personen als haftende Steuerschuldner angesehen werden. Somit müssten Käufer und auch Verkäufer für die Steuern aufkommen. Normalerweise wird im Kaufvertrag aber geregelt, dass die Kosten vom Käufer beglichen werden müssen. Handelt es sich dabei um ein Ehepaar, dann wird die Steuer geteilt und jeder Partner bekommt einen Steuerbescheid zugeschickt. Zunächst einmal werden also die Käufer in die Pflicht genommen. Sollte kein Zahlungseingang erfolgen, dann wendet sich das Finanzamt an den Verkäufer. Wenn dieser Fall eintritt, dann hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer einen Rechtsanspruch. So kann der Verkäufer zum Beispiel die Umschreibung des Eigentums solange ablehnen, bis tatsächlich alle offenen Zahlungen an ihn durchgeführt wurden. Fällig wird die Steuer immer dann, wenn beim Notar der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Nach Erhalt des Steuerbescheids muss die Steuer binnen eines Monats beglichen werden. Wenn die Zahlung erfolgt ist, wird der Notar mittels einer Unbedenklichkeits-Bescheinigung über den Geldeingang informiert. Erst jetzt darf er die Eigentumsumschreibung im Grundbuch offiziell vollziehen. Mit der Zahlung des Kaufpreises steht die Fälligkeit der Steuer übrigens nicht in Zusammenhang. Bei der Grundsteuer ist die Sache dagegen etwas komplizierter. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde jährlich eingefordert und ist gesetzlich im Grundsteuergesetz geregelt. Jede Kommune legt die Höhe individuell fest. Die Grundsteuermesszahl, der festgesetzte Hebesatz und der vom Finanzamt bestimmte Einheitswert der Immobilie bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es lohnt sich im Vorfeld also durchaus, einen Experten zu Rate zu ziehen. Dieser kann Auskunft über die zu erwartenden jährlichen Verpflichtungen geben. Steuern beim Immobilienverkauf Die Grunderwerbssteuer kann hier in der Regel außen vor gelassen werden, da diese fast ausnahmslos vom Käufer begleichen wird. Doch welche Steuern kommen tatsächlich auf Sie zu, wenn Sie Ihr Objekt verkaufen? Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, welches Sie seit vielen Jahren selbst bewohnen, dann müssen Sie vermutlich gar keine Steuern bezahlen. Grundsätzlich sind übrigens nur die Gewinne aus dem Verkauf steuerpflichtig. Die Steuern werden aber nur dann fällig, wenn Sie das Objekt innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren veräußern. Sollten Sie Ihre Immobilie schon länger besitzen, dann darf man Ihnen gratulieren, da Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können. Es ist allerdings auch möglich, eine Immobilie steuerfrei zu verkaufen, obwohl sich das Objekt noch keine 10 Jahre in Ihrem Besitz befindet. Sollten Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorherigen Kalenderjahren selbst für eigene Wohnzwecke genutzt haben, dann entfällt die Steuer ebenfalls. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, dann beachten Sie diese beiden Punkte unbedingt. Ansonsten müssen Sie mit einer hohen Steuerzahlung rechnen, die durchaus im mittleren fünfstelligen Bereich liegen kann. Wenn Sie wissen möchten, welche Steuern beim Verkauf oder Kauf von Immobilien anfallen, dann melden Sie sich doch einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Baupläne beim Nachbargrundstück
Verkäufer muss über Baupläne des Nachbarn informieren Wer eine Wohnung verkaufen will und bereits darüber informiert ist, dass ein Bauprojekt auf dem Nachbargrundstück geplant ist, der muss den potentiellen Käufer darüber aufklären. LG Hamburg, Urteil vom 4. Juli 2017, Az. 326 O 193/15 Der Fall Unter Ausschluss der Sach- und Rechtsmängelhaftung verkaufte der Beklagte eine Eigentumswohnung mit notariellem Grundstückskaufvertrag an den Kläger. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wusste die Verkäuferin aber bereits über die Planung eines Neubauprojekts auf dem Nachbargrundstück. Sechs Monate später war es dann so weit und es wurde auf besagtem Grundstück ein mehrstöckiges Mehrfamilienhaus gebaut. Dadurch wurde das bisherige Ausmaß der Abstandsflächen und der umgebenden Bebauung erheblich verändert. Der Käufer verlangte daraufhin der von der Verkäuferin Schadenersatz. Die Folgen Ein weitgehender Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel war zwar im Kaufvertrag vereinbar, dem Käufer wurde vom LG Hamburg dennoch Schadenersatz zugesprochen. Wenn die Umstände nicht dem Anwendungsbereich des Sachmängelgewährleistungsrechts unterliegen, sind neben dem im Kaufvertrag festgelegten Mangelgewährleistungsrecht, auch die allgemeinen Grundlagen für Schadenersatzansprüche anwendbar, teilten die Richter mit. Weil in diesem Fall vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt wurden, muss die Verkäuferin auf Schadenersatz haften. So hätte Sie die Kläger auch ohne vorherige Aufforderung auf das geplante Bauvorhaben hinweisen müssen. Der Umfang und die Art der geplanten Bebauung des angrenzenden Grundstücks haben erhebliche Auswirkungen auf die wertbildenden Faktoren des Kaufgegenstands und unterliegen nicht dem Sachmängelgewährleistungsrecht. Was ist zu tun? Mit dieser Entscheidung wird das Ausmaß von Aufklärungspflichten durch die LG Hamburg über die Arglist hinaus ausgeweitet. Durch das Urteil wird genau festgelegt, dass jeder Vertragspartner die Pflicht hat, den anderen Vertragspartner über alle Umstände aufzuklären, die seinen Vertragszweck zu vereiteln geeignet sein und die Entscheidung des Käufers beeinflussen können. Die richterliche Rechtssprechung lässt jedoch verlauten, dass dies nur Mitteilungen betrifft, die der Käufer redlicherweise nach Treu und Glauben erwarten darf. Die Regelung nimmt den Verkäufer in die Pflicht und so muss er den potentiellen Käufer unaufgefordert über alle Umstände in Kenntnis setzen, die für die Preiskalkulation von entscheidender Bedeutung sein können und zu erkennen ist, dass das Angebot des Käufers auf falschen Vorstellungen basiert. Im Einzelfall muss geklärt werden, ob tatsächlich eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt und damit die Haftung greift. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollte der Verkäufer im Grundstückskaufvertrag die Haftung wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichten ausschließen. Dies betrifft in erster Linie die Pflichten, die über das arglistige Verschweigen bestimmter Umstände hinausgehen. Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn der Immobilienkauf platzt
Immobilienkauf platzt: Abbruch der Verkaufsverhandlungen Wenn die Vertragsverhandlungen beim Wohnungsverkauf vom Verkäufer abgebrochen werden, dann hat der Kaufinteressent trotz abgeschlossenem Finanzierungsvertrag keinen Anspruch auf Schadenersatz. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017, Az. V ZR 11/17 Der Fall Die Beklagte inserierte für den Kaufpreis von 376.600 Euro eine Eigentumswohnung. Nach der Besichtigung wurden dem Kläger vom Vermittler der Wohnung die Vertragsentwürfe zugesandt. Der Kläger war sich daraufhin sicher, dass der Kaufvertrag zustande kommt und setzte sich mit seinem Finanzdienstleister in Verbindung. Zur Finanzierung der Immobilie wurde im Anschluss ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Kurz vor dem Beurkundungstermin und nach Ablauf der Widerrufsfrist des Darlehensvertrags, platzte jedoch der Verkauf. Die Beklagte ließ mitteilen, dass die Wohnung jetzt zu einem Preis von 472.400 Euro zum Verkauf stünde. Die Rückabwicklung des Darlehensvertrags war mit Unkosten verbunden, die sich der Kläger im Rahmen einer Schadenersatzforderung von der Eigentümerin der Wohnung zurückholen wollte. Die Folgen Am Ende wurde die Klage abgewiesen. Der BGH untermauerte damit seine bestehende Rechtsprechung. Darin heißt es, dass keine der beiden Parteien gebunden ist, solange die Beurkundung des Kaufvertrags noch nicht abgeschlossen ist. Bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung können beide Seiten vom Vertrag Abstand nehmen oder diesen an die neuen Bedingungen angleichen. Bei Grundstücksverträgen können lediglich bestimmte Ausnahmen zu berechtigten Schadenersatzansprüchen führen. Dies kann zum Beispiel bei vorsätzlichen Treuepflichtverletzungen der Fall sein. Im Beispielfall ist der BGH der Meinung, dass die Eigentümerin den Interessenten nicht auf eine geplante Erhöhung des Kaufpreises hinweisen muss. Zwar wusste die Beklagte, dass der Kläger bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat, doch auch dieses Wissen wird nicht als schwerwiegender Treuepflichtverstoß angesehen. Was kann man machen? Wer einen Schadenersatzanspruch erfolgreich geltend machen will, muss hohe Anforderungen erfüllen. So muss bewiesen werden, dass im Rahmen der Grundstückskaufverträge tatsächlich vorvertragliche Treuepflichten verletzt wurden. Der BGH unterstreicht mit seinem Urteil diese Bedingungen. Nur in Ausnahmefällen wird es jedoch dem potentiellen Käufer gelingen, einen schwerwiegenden Treuepflichtverstoß der anderen Partei unter Beweis zu stellen. Wenn vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung Entscheidungen gefällt werden, dann trägt jede Seite selbst das Risiko dafür. Das Scheitern der Vertragsverhandlungen, beispielsweise wegen einer Erhöhung des Kaufpreises, muss vor der Finanzierung immer mit einkalkuliert werden. Deshalb sollte sich der Käufer im Vorfeld mit der Bank absprechen. Der Bankberater kann dem Interessenten zum Beispiel ein kostenloses Lösungsrecht oder eine Annahmefrist einräumen. Somit wird festgelegt, dass die Finanzierung wieder aufgehoben wird, wenn der Kaufvertrag aus bestimmten Gründen nicht rechtswirksam abgeschlossen werden kann. Im Finanzierungsvertrag kann im Vorfeld auch die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung getroffen werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Abschluss des Kaufvertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag unterzeichnet und notariell beurkundet wird. Jetzt zur kostenlosen Immobilienbewertung! Als kompetente & stark verwurzelte Immobilienmakler in der Region um Wuppertal bringen wir gewiss auch Ihre Immobilie erfolgsbringend an den Markt! Profitieren auch Sie von einer rentablen Immobilienvermittlung durch die Daniel von Baum Immobilien GmbH. Kontaktieren Sie uns: mail@vonbaum.immobilien 0202 – 272 266 01 Am Buschhäuschen 742115 Wuppertal Formular ausfüllen & von unserer Leistungsgarantie profitieren! Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@vonbaum.immobilien widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
